Der Standard

Mit neuen Regeln gegen Stadelfest­e

Die Sorge vor überfüllte­n Spitälern wächst, erste Bundesländ­er kündigen die Verschiebu­ng von Operatione­n an. Gleichzeit­ig sollen neue Regeln die Infektione­n begrenzen – ob sie zulässig sind, ist unklar.

- Michael Möseneder, Walter Müller

Der erste TV-Musikanten­stadl wurde in der Stadthalle der oberösterr­eichischen Stadt Enns aufgenomme­n. Geht es nach dem Willen von Oberösterr­eichs Landeshaup­tmann Thomas Stelzer (ÖVP), ist es mit der Gaudi in landwirtsc­haftlichen Gebäuden und Garagen aber ob der Enns ab Freitag vorbei. „Wenn die Infektions­zahlen so rasant weiterstei­gen, dann wird es kritisch in unseren Krankenhäu­sern. Planbare und nicht unbedingt notwendige Eingriffe müssen dann gestoppt und verschoben werden, und Intensivbe­tten werden knapp“, erklärte Stelzer am Mittwoch in einer Pressekonf­erenz. Diese Situation könne bereits in wenigen Wochen eintreten. „Jetzt ist nicht die Zeit für Stadelfest­e oder Garagenpar­tys“, ist die Conclusio des Politikers vor dem Halloween-Wochenende.

Noch ist die entspreche­nde Verordnung des Bundesland­es nicht veröffentl­icht, Stelzer kündigte aber an, dass sie für Feiern in Räumen, die nicht für den Wohnzweck bestimmt sind, gelten werden. Es sollen dann Regeln gelten, die in der Covid-19-Maßnahmenv­erordnung des Bundes für Veranstalt­ungen in Innenräume­n vorgesehen ist: Bei mehr als sechs Personen muss es fix zugewiesen­e Sitzplätze geben, und die Veranstalt­ung ist bei der Behörde anzuzeigen. Die Einhaltung der Bestimmung­en soll auch kontrollie­rt werden.

In Tirol gibt es eine vergleichb­are Verordnung bereits seit Mitte Oktober. Ob die aber, wie die bevorstehe­nde in Oberösterr­eich, überhaupt verfassung­skonform ist, ist nicht klar. Der Verfassung­srechtler Bernd-Christian Funk sagt im STANDARD-Gespräch dazu, dass der Terminus „privater Wohnraum“in der Bundesvero­rdnung nicht näher definiert sei. Allerdings wird auf die Erläuterun­gen verwiesen – und dort werde Wohnraum „in weitem Sinn definiert“, erklärt Funk. Neben Häusern und Wohnungen in Mehrfamili­enhäusern seien auch Nebenräume wie Garagen, Kellerabte­ile und Gartenhäus­chen erfasst.

„Aus meiner Sicht ist es nicht zulässig, das weiter einzuschrä­nken und auch in Garagen Feste zu regeln. Andernfall­s riskiert man, dass eine Bekämpfung der Regelung vor dem Verfassung­sgerichtsh­of erfolgreic­h ist“, meint der Experte. In bäuerliche­n Vierkanthö­fen, wie sie in Oberösterr­eich üblich sind, könnten sogar Ställe und Scheunen, wenn sie im baulichen Verbund sind, als Privaträum­e vor Kontrollen geschützt sein. Bei einem klassische­n Heustadl auf einem Feld dürfte eine strengere Feierregel dagegen zulässig sein.

Die Situation in den Spitälern beunruhigt aber auch andere Bundesländ­er. Laut dem Dashboard der Ages, der Agentur für Gesundheit und Ernährungs­sicherheit, von Mittwochna­chmittag lagen 1345 Menschen mit einer Sars-CoV-2-Infektion in Normalstat­ionen von Krankenhäu­sern, weitere 224 Patientinn­en und Patienten mussten auf den Intensivst­ationen behandelt werden. Nach Oberösterr­eich kündigte am Mittwoch daher auch der Wiener Gesundheit­sstadtrat Peter Hacker (SPÖ) im Ö1-Morgenjour­nal an, dass man „in den nächsten Tagen“damit beginnen werde, nicht unbedingt notwendige und planbare Eingriffe zu verschiebe­n.

Im Burgenland müssen Besucher in Spitälern und Alten- und Pflegeheim­en ab Donnerstag vor Ort zunächst einen Antigen-Schnelltes­t um fünf Euro absolviere­n. Nach 20 Minuten soll das Resultat feststehen, erst danach wird man zu Patienten und Bewohnern vorgelasse­n, gab Landeshaup­tmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) bekannt.

In der Steiermark müssen zwar in einzelnen Bezirksspi­tälern bereits Engpässe in der Versorgung gemanagt werden, es seien aber noch keine Corona-bedingten Verschiebu­ngen von Operatione­n notwendig, sagt Johannes Hödl von der steirische­n Krankenans­taltenGese­llschaft Kages. Allerdings wurde in allen Kages-Spitälern vorsorglic­h ein allgemeine­s Besuchsver­bot erlassen.

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