Erste Anklage in BVT-Ermittlungen
Von anfänglichen Verdachtsmomenten blieb in der Anklage nichts übrig
Wien – Nach über drei Jahren Ermittlungen ist es in der sogenannten BVT-Affäre zu einer ersten Anklage gekommen. Die Staatsanwaltschaft wirft einem ehemaligen Referatsleiter vor, illegale Datenabfragen getätigt sowie Spesen falsch abgerechnet zu haben. Außerdem wird die Rechtmäßigkeit einer Observation der nordkoreanischen Botschaft infrage gestellt.
Von den Verdachtsmomenten, die im Februar 2018 zur berüchtigten Hausdurchsuchung im BVT geführt hatten, findet sich in der Anklage nichts mehr. Damals ging es um widerrechtliche Datenspeicherungen sowie die Weitergabe von nordkoreanischen Passrohlingen an Südkorea. Die Razzia hatte international Aufsehen erregt und einen
Untersuchungsausschuss nach sich gezogen. Dieser stellte fest, dass enge Mitarbeiter des damaligen Innenministers Herbert Kickl (FPÖ) bei den Ermittlungen interveniert und Druck ausgeübt hatten. Außerdem bleibt nach wie vor unklar, warum Polizisten bei der Hausdurchsuchung intensiv Dokumente im Büro der Extremismus-Referatsleiterin durchwühlten, obwohl diese lediglich Zeugin war.
Seit der Hausdurchsuchung hat sich der Fokus der Ermittlungen oftmals verschoben. Die Anklage stützt sich nun auf sogenannte „Zufallsfunde“und nicht mehr auf die ursprüngliche Verdachtslage.
Inkriminiert wird beispielsweise eine Datenabfrage des Referatsleiters. Dieser erhielt von seinem
Schwiegervater den Hinweis, dass einer von dessen Mieter Verbindungen ins islamistische Milieu habe. Daraufhin fragte der Referatsleiter den Namen in einer Datenbank ab.
Schadenshöhe 1100 Euro
Außerdem geht es um falsche Spesenabrechnungen in der Höhe von 1100 Euro. Die Staatsanwaltschaft denkt, dass manche Treffen des Referatsleiters mit Politikern privaten Zwecken gedient hätten. „Man klagt eben aus Verlegenheit irgendetwas an, ich bin da aber entspannt. Es ist außerdem höchste Zeit, dass sich ein unabhängiges Gericht die Arbeit der Staatsanwaltschaft ansieht“, so Anwalt Otto Dietrich zur Presse. (fsc)