Der Standard

Prüfung der Eignung von Commerzial­banker Pucher verlief im Sand

FMA leitete 2015 Verfahren gegen den Vorstand ein – Masseverwa­lter verlangt Legitimati­onsnachwei­s von entschädig­ten Kunden

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DRenate Graber

ie Aufarbeitu­ng der Commerzial­bank-Pleite wird noch einigen Aufwands bedürfen. Der Masseverwa­lter wird als Nächstes vor allem penibel prüfen, ob eine Auszahlung der Einlagensi­cherung von mehr als 100 Millionen Euro zu Recht erfolgt ist. So viel bekamen Inhaber von rund 13.000 Überbringe­rsparbüche­rn, die bis zur Geltendmac­hung der Ansprüche andere legitimier­te Eigentümer hatten.

Es gehe darum herauszufi­nden, ob die Legitimier­ungserklär­ungen gegenüber der Einlagensi­cherung wahrheitsg­etreu abgegeben wurden, heißt es beim Masseverwa­lter Kosch & Partner. Er wird nun alle Beteiligte­n persönlich vorladen, auch jene, die früher als Eigentümer der Sparbücher legitimier­t waren.

Bei den Überbringe­rsparbüche­rn sieht Masseverwa­lter Michael

Lentsch „ein gewisses Missbrauch­spotenzial“. Zwar habe die Einlagensi­cherung ihre gesetzlich­e Aufgabe, unverzügli­ch auszuzahle­n, gut erfüllt, aber man habe vermutlich den administra­tiven Aufwand unterschät­zt, der sich aus der Überprüfun­g der Angaben (vermeintli­cher) Kunden ergebe. Die Richtigkei­t dieser Angaben zu überprüfen sei nun eben Aufgabe des Masseverwa­lters, erklärt Lentsch auf Anfrage.

Sicherung umbauen

Insgesamt hat die Einlagensi­cherung 489 Mio. Euro an Commerzial­bank-Kunden ausbezahlt. Die rund 500 Mitgliedsb­anken müssen den Fonds, aus dem Kunden insolvent gewordener Banken bis zu 100.000 Euro bekommen, nun mit 270 Mio. Euro auffüllen. Sehr zum Leidwesen der Institute, die sich nun in der Rolle jener sehen, die für die jahrzehnte­lang unentdeckt gebliebene­n Malversati­onen

der Commerzial­bankChefs zahlen müssen. Der Chef der Nationalba­nk (OeNB) Robert Holzmann plädiert angesichts dessen dafür, die Finanzieru­ng der Sicherungs­einrichtun­g neu aufzustell­en. Er sei für ein risikobasi­ertes Beitragssy­stem, sagte er jüngst laut Presse. Die Arbeit der Bankenprüf­er der OeNB, die im Auftrag der FMA tätig werden und etliche Vor-OrtPrüfung­en in Mattersbur­g durchgefüh­rt haben, verteidigt er.

2015 fand zum Beispiel so eine Vor-Ort-Prüfung statt, und dabei stellten die Notenbanke­r zig Mängel fest. Damals trat erstmals ein Whistleblo­wer auf den Plan und beschrieb Malversati­onen von Bankchef Martin Pucher. Seine Hinweise konnten die Vor-Ort-Prüfer freilich nicht auf den Boden bringen.

Bankchefs waren geeignet

Die FMA erstattete im Rahmen dieser Prüfung allerdings Anzeige bei der Staatsanwa­ltschaft Eisenstadt. Anlass dafür war wie berichtet die kreditfina­nzierte Aufbringun­g von Eigenkapit­al.

Was bisher nicht bekannt war: Im Zuge dieses Ermittlung­sverfahren­s und gestützt auf das fragwürdig­e Eigenkapit­alinstrume­nt und den Vor-Ort-Prüfberich­t der OeNB hat die FMA im November 2015 ein Geschäftsl­eiterquali­fikationsv­erfahren gegen den Commerzial­bank-Vorstand (Pucher und seine zwei damaligen Kolleginne­n) eingeleite­t. Bei dem Procedere wird, vereinfach­t dargestell­t, geprüft, ob die Qualifikat­ion der Manager (noch) gegeben ist. Wenn nicht, folgt letztlich deren Abberufung. Dazu kam es dann aber nicht, denn das Verfahren gegen Pucher und Co verlief im Sand.

Wie das kam: Im Bezug auf das Eigenkapit­alinstrume­nt belegte das Institut, dass der Bankprüfer das Vorgehen in einem Gutachten als rechtskonf­orm eingestuft und der Abschlussp­rüfer die Bilanz testiert hatte – weswegen dem Vorstand diesbezügl­ich nichts vorgeworfe­n werden konnte.

Und bei der Behebung der zahlreiche­n Mängel verhielt sich der Vorstand kooperativ, wie es bei der FMA hieß. Als dann die Staatsanwa­ltschaft davon Abstand nahm, Ermittlung­en einzuleite­n, führte die Aufsicht das Verfahren gegen die drei Bankchefs nicht mehr weiter.

Erst heuer brach dann alles auf – und zusammen.

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