Prüfung der Eignung von Commerzialbanker Pucher verlief im Sand
FMA leitete 2015 Verfahren gegen den Vorstand ein – Masseverwalter verlangt Legitimationsnachweis von entschädigten Kunden
DRenate Graber
ie Aufarbeitung der Commerzialbank-Pleite wird noch einigen Aufwands bedürfen. Der Masseverwalter wird als Nächstes vor allem penibel prüfen, ob eine Auszahlung der Einlagensicherung von mehr als 100 Millionen Euro zu Recht erfolgt ist. So viel bekamen Inhaber von rund 13.000 Überbringersparbüchern, die bis zur Geltendmachung der Ansprüche andere legitimierte Eigentümer hatten.
Es gehe darum herauszufinden, ob die Legitimierungserklärungen gegenüber der Einlagensicherung wahrheitsgetreu abgegeben wurden, heißt es beim Masseverwalter Kosch & Partner. Er wird nun alle Beteiligten persönlich vorladen, auch jene, die früher als Eigentümer der Sparbücher legitimiert waren.
Bei den Überbringersparbüchern sieht Masseverwalter Michael
Lentsch „ein gewisses Missbrauchspotenzial“. Zwar habe die Einlagensicherung ihre gesetzliche Aufgabe, unverzüglich auszuzahlen, gut erfüllt, aber man habe vermutlich den administrativen Aufwand unterschätzt, der sich aus der Überprüfung der Angaben (vermeintlicher) Kunden ergebe. Die Richtigkeit dieser Angaben zu überprüfen sei nun eben Aufgabe des Masseverwalters, erklärt Lentsch auf Anfrage.
Sicherung umbauen
Insgesamt hat die Einlagensicherung 489 Mio. Euro an Commerzialbank-Kunden ausbezahlt. Die rund 500 Mitgliedsbanken müssen den Fonds, aus dem Kunden insolvent gewordener Banken bis zu 100.000 Euro bekommen, nun mit 270 Mio. Euro auffüllen. Sehr zum Leidwesen der Institute, die sich nun in der Rolle jener sehen, die für die jahrzehntelang unentdeckt gebliebenen Malversationen
der CommerzialbankChefs zahlen müssen. Der Chef der Nationalbank (OeNB) Robert Holzmann plädiert angesichts dessen dafür, die Finanzierung der Sicherungseinrichtung neu aufzustellen. Er sei für ein risikobasiertes Beitragssystem, sagte er jüngst laut Presse. Die Arbeit der Bankenprüfer der OeNB, die im Auftrag der FMA tätig werden und etliche Vor-OrtPrüfungen in Mattersburg durchgeführt haben, verteidigt er.
2015 fand zum Beispiel so eine Vor-Ort-Prüfung statt, und dabei stellten die Notenbanker zig Mängel fest. Damals trat erstmals ein Whistleblower auf den Plan und beschrieb Malversationen von Bankchef Martin Pucher. Seine Hinweise konnten die Vor-Ort-Prüfer freilich nicht auf den Boden bringen.
Bankchefs waren geeignet
Die FMA erstattete im Rahmen dieser Prüfung allerdings Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt. Anlass dafür war wie berichtet die kreditfinanzierte Aufbringung von Eigenkapital.
Was bisher nicht bekannt war: Im Zuge dieses Ermittlungsverfahrens und gestützt auf das fragwürdige Eigenkapitalinstrument und den Vor-Ort-Prüfbericht der OeNB hat die FMA im November 2015 ein Geschäftsleiterqualifikationsverfahren gegen den Commerzialbank-Vorstand (Pucher und seine zwei damaligen Kolleginnen) eingeleitet. Bei dem Procedere wird, vereinfacht dargestellt, geprüft, ob die Qualifikation der Manager (noch) gegeben ist. Wenn nicht, folgt letztlich deren Abberufung. Dazu kam es dann aber nicht, denn das Verfahren gegen Pucher und Co verlief im Sand.
Wie das kam: Im Bezug auf das Eigenkapitalinstrument belegte das Institut, dass der Bankprüfer das Vorgehen in einem Gutachten als rechtskonform eingestuft und der Abschlussprüfer die Bilanz testiert hatte – weswegen dem Vorstand diesbezüglich nichts vorgeworfen werden konnte.
Und bei der Behebung der zahlreichen Mängel verhielt sich der Vorstand kooperativ, wie es bei der FMA hieß. Als dann die Staatsanwaltschaft davon Abstand nahm, Ermittlungen einzuleiten, führte die Aufsicht das Verfahren gegen die drei Bankchefs nicht mehr weiter.
Erst heuer brach dann alles auf – und zusammen.