Das große Feilschen
Wer nicht zügig ECTS-Punkte sammelt, soll laut Wissenschaftsministerium aus dem Studium fliegen
Es könnte sein, dass an den Unis künftig um jeden ECTS-Punkt gefeilscht wird.
DTheo Anders
ie Vorbereitungen für neue Spielregeln an den Universitäten laufen auf Hochtouren. Mitte November soll eine Novelle des Universitätsgesetzes (UG) in parlamentarische Begutachtung gehen, über konkrete Punkte wird aber noch gefeilscht – auch innerhalb der türkis-grünen Koalition. Wie die APA berichtet hat, könnte künftig eine Mindeststudienleistung von 16 ECTS-Punkten pro Jahr und Studium vorgeschrieben werden: Wer also weniger als 16 ECTS-Punkte sammelt, würde im entsprechenden Studium nicht weitermachen dürfen (sofern man nicht schon in einer fortgeschritteneren Phase des Studiums angelangt ist).
Die grüne Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger hofft darauf, die 16-ECTS-Punkte-Schwelle in der Koalition noch wegzuverhandeln. Sie könne sich höchstens vorstellen, dass Studierende ohne jeglichen Leistungsnachweis – mitunter Karteileichen – die Zulassung verlieren, meinte Blimlinger.
Interner Leitfaden
Doch wurde auf türkises Betreiben bereits im Regierungsprogramm die Devise eines „leistungsbezogenen Studienrechts“ausgegeben, das „Verbindlichkeit fordert“. Im ÖVP-geführten Wissenschaftsressort von Heinz Faßmann pocht man nun darauf, diese Losung auch im Gesetz zu verankern. Dem STANDARD wurde ein internes Papier des Ministeriums zugespielt, das laut Titel „Wesentliche Inhalte der UG-Novelle 2020“enthält.
Im Ministerium zeigt man sich darüber verärgert: Das Papier sei als vertrauliche Gesprächsbasis mit Stakeholdern gedacht gewesen und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Es diene der Vorbereitung der eigenen Mitarbeiter – die einzelnen Maßnahmen seien aber noch nicht fix.
Laut dem Leitfaden ist das 16ECTS-Punkte-Kriterium nicht die einzige Idee des Ressorts zum nötigen Punktenachweis. Auch eine Erfordernis von „90 ECTS nach 3 Jahren“, um weiter studieren zu dürfen, wird als Option angeführt. (Zur Orientierung: Wer in der Mindestzeit abschließen will, braucht 60 ECTSPunkte pro Jahr.) Im Ministerium relativiert man: Es handle sich dabei zwar um eine mögliche Variante, aber nicht um die wahrscheinlichste.
Das 16-ECTS-Punkte-Kriterium sei insoweit naheliegender, als an dessen Erfüllung schon jetzt Konsequenzen geknüpft sind. So bemisst sich etwa das Budget einer Uni an der Zahl „prüfungsaktiver Studierender“, die wiederum über die Akquise von 16 ECTS-Punkte pro Jahr definiert sind. Auch für den Bezug von Beihilfen werden bisweilen 16 ECTS-Punkte verlangt. Nicht geplant ist eine generelle Begrenzung von Mehrfachinskriptionen, die zuletzt etwa UnikoChefin Sabine Seidler angeregt hatte.
Völlig vom Tisch ist das Thema aber nicht, wie eine Passage des Ministeriumspapiers zeigt: „Keine gleichzeitige Zulassung zu einem fachgleichen Studium“wird dort vorgeschlagen. Die Idee ist offenbar, dass Studierende nicht mehr parallel zwei inhaltlich sehr ähnliche Studien betreiben dürfen. Ob und wie das konkret umgesetzt werden könnte, wird im Ministerium aber noch diskutiert, heißt es.
Einige weitere Eckpunkte, die Faßmanns Ressort vorschweben:
Ein kombiniertes Master- und ■ Doktoratsstudium nach Vorbild des Institute of Science and Technology. Die Verjährung von Plagiaten.
■ Bei der Rektorenwahl soll der Senat
■ nicht mehr mitstimmen dürfen. Eine Zweidrittelmehrheit im Universitätsrat allein würde reichen.