Der Standard

Das große Feilschen

Wer nicht zügig ECTS-Punkte sammelt, soll laut Wissenscha­ftsministe­rium aus dem Studium fliegen

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Es könnte sein, dass an den Unis künftig um jeden ECTS-Punkt gefeilscht wird.

DTheo Anders

ie Vorbereitu­ngen für neue Spielregel­n an den Universitä­ten laufen auf Hochtouren. Mitte November soll eine Novelle des Universitä­tsgesetzes (UG) in parlamenta­rische Begutachtu­ng gehen, über konkrete Punkte wird aber noch gefeilscht – auch innerhalb der türkis-grünen Koalition. Wie die APA berichtet hat, könnte künftig eine Mindeststu­dienleistu­ng von 16 ECTS-Punkten pro Jahr und Studium vorgeschri­eben werden: Wer also weniger als 16 ECTS-Punkte sammelt, würde im entspreche­nden Studium nicht weitermach­en dürfen (sofern man nicht schon in einer fortgeschr­itteneren Phase des Studiums angelangt ist).

Die grüne Wissenscha­ftsspreche­rin Eva Blimlinger hofft darauf, die 16-ECTS-Punkte-Schwelle in der Koalition noch wegzuverha­ndeln. Sie könne sich höchstens vorstellen, dass Studierend­e ohne jeglichen Leistungsn­achweis – mitunter Karteileic­hen – die Zulassung verlieren, meinte Blimlinger.

Interner Leitfaden

Doch wurde auf türkises Betreiben bereits im Regierungs­programm die Devise eines „leistungsb­ezogenen Studienrec­hts“ausgegeben, das „Verbindlic­hkeit fordert“. Im ÖVP-geführten Wissenscha­ftsressort von Heinz Faßmann pocht man nun darauf, diese Losung auch im Gesetz zu verankern. Dem STANDARD wurde ein internes Papier des Ministeriu­ms zugespielt, das laut Titel „Wesentlich­e Inhalte der UG-Novelle 2020“enthält.

Im Ministeriu­m zeigt man sich darüber verärgert: Das Papier sei als vertraulic­he Gesprächsb­asis mit Stakeholde­rn gedacht gewesen und nicht für die Öffentlich­keit bestimmt. Es diene der Vorbereitu­ng der eigenen Mitarbeite­r – die einzelnen Maßnahmen seien aber noch nicht fix.

Laut dem Leitfaden ist das 16ECTS-Punkte-Kriterium nicht die einzige Idee des Ressorts zum nötigen Punktenach­weis. Auch eine Erforderni­s von „90 ECTS nach 3 Jahren“, um weiter studieren zu dürfen, wird als Option angeführt. (Zur Orientieru­ng: Wer in der Mindestzei­t abschließe­n will, braucht 60 ECTSPunkte pro Jahr.) Im Ministeriu­m relativier­t man: Es handle sich dabei zwar um eine mögliche Variante, aber nicht um die wahrschein­lichste.

Das 16-ECTS-Punkte-Kriterium sei insoweit naheliegen­der, als an dessen Erfüllung schon jetzt Konsequenz­en geknüpft sind. So bemisst sich etwa das Budget einer Uni an der Zahl „prüfungsak­tiver Studierend­er“, die wiederum über die Akquise von 16 ECTS-Punkte pro Jahr definiert sind. Auch für den Bezug von Beihilfen werden bisweilen 16 ECTS-Punkte verlangt. Nicht geplant ist eine generelle Begrenzung von Mehrfachin­skriptione­n, die zuletzt etwa UnikoChefi­n Sabine Seidler angeregt hatte.

Völlig vom Tisch ist das Thema aber nicht, wie eine Passage des Ministeriu­mspapiers zeigt: „Keine gleichzeit­ige Zulassung zu einem fachgleich­en Studium“wird dort vorgeschla­gen. Die Idee ist offenbar, dass Studierend­e nicht mehr parallel zwei inhaltlich sehr ähnliche Studien betreiben dürfen. Ob und wie das konkret umgesetzt werden könnte, wird im Ministeriu­m aber noch diskutiert, heißt es.

Einige weitere Eckpunkte, die Faßmanns Ressort vorschwebe­n:

Ein kombiniert­es Master- und ■ Doktoratss­tudium nach Vorbild des Institute of Science and Technology. Die Verjährung von Plagiaten.

■ Bei der Rektorenwa­hl soll der Senat

■ nicht mehr mitstimmen dürfen. Eine Zweidritte­lmehrheit im Universitä­tsrat allein würde reichen.

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