Wiens Polizeipräsident will keine Demos von Corona-Leugnern
Gerhard Pürstl fordert vom Magistrat Untersagung der Kundgebung, Stadt sieht keine Notwendigkeit dafür
Wenn die Bundesregierung am Samstag verschärfte Regeln gegen die Ausbreitung des Covid-19-Erregers präsentiert, soll dagegen nicht demonstriert werden dürfen. Das wünscht sich zumindest der Wiener Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl, der am Donnerstag die städtischen Gesundheitsbehörden aufforderte, größere Versammlungen zu untersagen. Ein Begehr, bei dem er im Wiener Magistrat auf Ablehnung stieß.
Mehrere Demonstrationen von Corona-Leugnern seien am Wochenende bereits bei der Exekutive angezeigt, also angemeldet worden, heißt es in einer Aussendung
der Polizeipressestelle. „Gerade im Fall der Anti-Corona-Demonstrationen sind Gefahren für die Gesundheit der Demo-Teilnehmer zu erwarten“, ist Pürstl überzeugt. „Es wäre aber sinnvoll, diese Versammlungen aus gesundheitlichen Gründen bereits vorweg seitens der Gesundheitsbehörden aus epidemiologischen Gründen zu untersagen“, was der Magistrat aufgrund des Epidemiegesetzes könne, fordert der Polizeichef.
Im Wiener Rathaus ist man anderer Meinung und schätzt das verfassungsmäßig geschützte Versammlungsrecht höher ein. Man könne vor oder selbst während einer Demonstration nicht beurteilen, ob sich Teilnehmende an den Sicherheitsabstand oder das Tragen eines Mund-NasenSchutzes halten würden, argumentiert die Magistratsdirektion. Daher wolle man nicht vorab Verbote aussprechen.
Erst am Nationalfeiertag nahmen rund 1500 Menschen an einer Anti-Corona-Regeln-Kundgebung teil und ignorierten großteils die derzeit gültigen Bestimmungen zum Gesundheitsschutz. Damals hatte die Polizei die Veranstalter aufgefordert, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen. Die riefen zwar via Lautsprecher dazu auf, die Demonstranten ignorierten das freilich. Eine Rücksprache der Polizei mit dem Gesundheitsamt brachte nach Darstellung
der Polizei keine Reaktion. Bei der Stadt wiederum argumentierte man, man könne nur Empfehlungen abgeben, entscheiden müsse die Exekutive.
Maximal zehn Tage Sperre
Das Covid-19-Maßnahmengesetz ist auch für die Verhängung etwaiger (nächtlicher) Ausgangssperren entscheidend. Die könnten nur verhängt werden, wenn ein Zusammenbruch der medizinischen Versorgung drohe. Allerdings: Für Arbeitsweg, Betreuung, notwendige Einkäufe und Spaziergänge darf man auch dann vor die Tür. Eine Sperre kann maximal zehn Tage dauern. (moe)