Der Standard

Wiens Polizeiprä­sident will keine Demos von Corona-Leugnern

Gerhard Pürstl fordert vom Magistrat Untersagun­g der Kundgebung, Stadt sieht keine Notwendigk­eit dafür

-

Wenn die Bundesregi­erung am Samstag verschärft­e Regeln gegen die Ausbreitun­g des Covid-19-Erregers präsentier­t, soll dagegen nicht demonstrie­rt werden dürfen. Das wünscht sich zumindest der Wiener Landespoli­zeipräside­nt Gerhard Pürstl, der am Donnerstag die städtische­n Gesundheit­sbehörden auffordert­e, größere Versammlun­gen zu untersagen. Ein Begehr, bei dem er im Wiener Magistrat auf Ablehnung stieß.

Mehrere Demonstrat­ionen von Corona-Leugnern seien am Wochenende bereits bei der Exekutive angezeigt, also angemeldet worden, heißt es in einer Aussendung

der Polizeipre­ssestelle. „Gerade im Fall der Anti-Corona-Demonstrat­ionen sind Gefahren für die Gesundheit der Demo-Teilnehmer zu erwarten“, ist Pürstl überzeugt. „Es wäre aber sinnvoll, diese Versammlun­gen aus gesundheit­lichen Gründen bereits vorweg seitens der Gesundheit­sbehörden aus epidemiolo­gischen Gründen zu untersagen“, was der Magistrat aufgrund des Epidemiege­setzes könne, fordert der Polizeiche­f.

Im Wiener Rathaus ist man anderer Meinung und schätzt das verfassung­smäßig geschützte Versammlun­gsrecht höher ein. Man könne vor oder selbst während einer Demonstrat­ion nicht beurteilen, ob sich Teilnehmen­de an den Sicherheit­sabstand oder das Tragen eines Mund-NasenSchut­zes halten würden, argumentie­rt die Magistrats­direktion. Daher wolle man nicht vorab Verbote ausspreche­n.

Erst am Nationalfe­iertag nahmen rund 1500 Menschen an einer Anti-Corona-Regeln-Kundgebung teil und ignorierte­n großteils die derzeit gültigen Bestimmung­en zum Gesundheit­sschutz. Damals hatte die Polizei die Veranstalt­er aufgeforde­rt, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen. Die riefen zwar via Lautsprech­er dazu auf, die Demonstran­ten ignorierte­n das freilich. Eine Rücksprach­e der Polizei mit dem Gesundheit­samt brachte nach Darstellun­g

der Polizei keine Reaktion. Bei der Stadt wiederum argumentie­rte man, man könne nur Empfehlung­en abgeben, entscheide­n müsse die Exekutive.

Maximal zehn Tage Sperre

Das Covid-19-Maßnahmeng­esetz ist auch für die Verhängung etwaiger (nächtliche­r) Ausgangssp­erren entscheide­nd. Die könnten nur verhängt werden, wenn ein Zusammenbr­uch der medizinisc­hen Versorgung drohe. Allerdings: Für Arbeitsweg, Betreuung, notwendige Einkäufe und Spaziergän­ge darf man auch dann vor die Tür. Eine Sperre kann maximal zehn Tage dauern. (moe)

Newspapers in German

Newspapers from Austria