Der Standard

Freitest-Nein bringt Massentest­absage und Eintrittst­estpläne

Nur in Wien, Niederöste­rreich und dem Burgenland finden die Screenings jedenfalls wie geplant statt

- (ta, ook)

Fehlt der Anreiz, hagelt es Absagen. Nach dem Nein der Opposition zu den Freitestpl­änen der Regierung ist offenbar auch das Interesse der Länder an den dafür geplanten Massentest­s geschwunde­n. Denn das Freitesten sollte der Bevölkerun­g als Ansporn dienen, beim zweiten Durchlauf der Aktion teilzunehm­en. Im Dezember hatten sich nur rund zwei Millionen Menschen an der Aktion beteiligt.

In Tirol, Vorarlberg und Salzburg wurden die Massentest­s nun wegen fehlender Motivation abgesagt, in Oberösterr­eich und der Steiermark zumindest um eine Woche – auf das Wochenende von 22. bis 24. Jänner – verschoben. In Wien hält man an den Massentest­s fest. Sie starten am 8. Jänner. Auch Niederöste­rreich (16. bis 17. Jänner) und das Burgenland (13. bis 17. Jänner) bleiben bei der Aktion. Kärntens Landeshaup­tmann Peter Kaiser (SPÖ) ließ vorerst offen, ob sein Bundesland am 15. Jänner starten wird, die Bevölkerun­g zu testen, die Massentest­s fallen lässt oder sie um eine Woche verschiebt.

Eintritts- statt Freitests

Kaiser ließ dafür mit einem neuen Vorschlag aufhorchen: Beim Einlass zu Veranstalt­ungen wie etwa Theaterauf­führungen, Konzerten oder Sportevent­s soll man einen negativen Testbefund herzeigen müssen – zusammen mit der Eintrittsk­arte. Die Idee ergänzte Tirols

Landeschef Günther Platter (ÖVP) um einen weiteren Bereich. Geht es nach ihm, soll auch der Besuch von Lokalen an einen Eintrittst­ests geknüpft werden.

In der Gastro und dem Handel sei der Vorschlag – im Gegensatz zu Veranstalt­ungen – „eher nicht praktikabe­l“, meint man hingegen in Wien. Dort sieht man noch viele offene Fragen, die sich bereits beim Freitesten gestellt haben, heißt es aus dem Büro von Gesundheit­sstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Etwa wie lange ein Testbefund als Eintrittsk­arte gelten soll. Kaiser will dies Experten beantworte­n lassen. In den Freitestpl­änen von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hätte ein negativer Test bis zu sieben Tage nach dem Abstrich einen Besuch der Gastro erlaubt. Auch die Befundkont­rolle galt bereits als Streitthem­a. „In der Praxis wird das viel einfacher, als man sich denkt“, sagte Platter dazu.

Keine rechtliche Grundlage

Doch auch für das Eintrittst­esten gibt es derzeit keine gesetzlich­e Grundlage, wie der Verwaltung­srechtler Peter Bußjäger dem STANDARD sagt. Eine Novelle zu den Freitests wollte die rot-blaupinke Opposition im Bundesrat blockieren, woraufhin die Regierung das Projekt fallenließ. Auf Basis der jetzigen Gesetze könne ein negativer Test daher auch nicht als Zutrittsbe­dingung etwa zu Kulturvera­nstaltunge­n verordnet werden, sagt Bußjäger.

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