Freitest-Nein bringt Massentestabsage und Eintrittstestpläne
Nur in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland finden die Screenings jedenfalls wie geplant statt
Fehlt der Anreiz, hagelt es Absagen. Nach dem Nein der Opposition zu den Freitestplänen der Regierung ist offenbar auch das Interesse der Länder an den dafür geplanten Massentests geschwunden. Denn das Freitesten sollte der Bevölkerung als Ansporn dienen, beim zweiten Durchlauf der Aktion teilzunehmen. Im Dezember hatten sich nur rund zwei Millionen Menschen an der Aktion beteiligt.
In Tirol, Vorarlberg und Salzburg wurden die Massentests nun wegen fehlender Motivation abgesagt, in Oberösterreich und der Steiermark zumindest um eine Woche – auf das Wochenende von 22. bis 24. Jänner – verschoben. In Wien hält man an den Massentests fest. Sie starten am 8. Jänner. Auch Niederösterreich (16. bis 17. Jänner) und das Burgenland (13. bis 17. Jänner) bleiben bei der Aktion. Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) ließ vorerst offen, ob sein Bundesland am 15. Jänner starten wird, die Bevölkerung zu testen, die Massentests fallen lässt oder sie um eine Woche verschiebt.
Eintritts- statt Freitests
Kaiser ließ dafür mit einem neuen Vorschlag aufhorchen: Beim Einlass zu Veranstaltungen wie etwa Theateraufführungen, Konzerten oder Sportevents soll man einen negativen Testbefund herzeigen müssen – zusammen mit der Eintrittskarte. Die Idee ergänzte Tirols
Landeschef Günther Platter (ÖVP) um einen weiteren Bereich. Geht es nach ihm, soll auch der Besuch von Lokalen an einen Eintrittstests geknüpft werden.
In der Gastro und dem Handel sei der Vorschlag – im Gegensatz zu Veranstaltungen – „eher nicht praktikabel“, meint man hingegen in Wien. Dort sieht man noch viele offene Fragen, die sich bereits beim Freitesten gestellt haben, heißt es aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Etwa wie lange ein Testbefund als Eintrittskarte gelten soll. Kaiser will dies Experten beantworten lassen. In den Freitestplänen von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hätte ein negativer Test bis zu sieben Tage nach dem Abstrich einen Besuch der Gastro erlaubt. Auch die Befundkontrolle galt bereits als Streitthema. „In der Praxis wird das viel einfacher, als man sich denkt“, sagte Platter dazu.
Keine rechtliche Grundlage
Doch auch für das Eintrittstesten gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage, wie der Verwaltungsrechtler Peter Bußjäger dem STANDARD sagt. Eine Novelle zu den Freitests wollte die rot-blaupinke Opposition im Bundesrat blockieren, woraufhin die Regierung das Projekt fallenließ. Auf Basis der jetzigen Gesetze könne ein negativer Test daher auch nicht als Zutrittsbedingung etwa zu Kulturveranstaltungen verordnet werden, sagt Bußjäger.