Der Standard

Deutschlan­d bleibt im Jänner im Lockdown

Bund und Länder einigten sich auf Verschärfu­ngen

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Die anhaltend hohen Coronaviru­s-Infektions­zahlen und die ansteckend­ere Mutation ließen in Deutschlan­d die Behörden handeln: Der Lockdown bleibt auch über den 10. Jänner hinaus in Kraft – nämlich bis zum 31. Jänner. Gut eine Woche davor wollen sich Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpr­äsidenten der Länder noch einmal treffen, um ihr Vorgehen für den Februar zu koordinier­en.

Mit der ausgedehnt­en Dauer der Einschränk­ungen treten nun aber auch Verschärfu­ngen in Kraft. War es bis jetzt noch erlaubt, dass sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, so ist es nur noch gestattet, mit einer Person aus einem anderen Haushalt engeren Kontakt zu haben. Neu ist auch, dass künftig ein Automatism­us greift, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz in Landkreise­n über 200 Infektione­n auf 100.000 Einwohner liegt. Dann darf man einen 15-KilometerR­adius um den Wohnort nur noch mit einem triftigen Grund verlassen. Tagesausfl­üge zählen nicht dazu, wie es explizit im Beschluss heißt. Die Kanzlerin stellt zudem klar, dass mit dem Wohnort nicht die Wohnadress­e, sondern die Stadt gemeint ist, in der man wohnt.

Schulen und Kindertage­sstätten sollen, soweit es geht, geschlosse­n bleiben, wobei die Ausnahme für Abschlussk­lassen in Kraft bleibt. Die Regelungen sind bei dem Thema aber Ländersach­e.

Bayern sagt Ferien ab

Am Mittwoch verzeichne­te das Robert-Koch-Institut 21.237 Neuinfekti­onen und 1109 Todesfälle innerhalb von 24 Stunden. Die Sieben-Tages-Inzidenz liegt deutschlan­dweit bei 127,3. Dabei gibt es aber große Unterschie­de zwischen den Bundesländ­ern. So verzeichne­t Sachsen eine Inzidenz von 262,1 und Thüringen eine von 244,6. Hingegen liegt die Zahl in Bremen nur bei 73,7.

In Bayern, wo die Inzidenz 138,9 beträgt, will Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) die gemeinsame­n Beschlüsse umsetzen. Außerdem werden die Faschingsf­erien im Februar abgesagt. In der Zeit soll der Unterricht nachgeholt werden, der durch den verlängert­en Lockdown nicht durchgefüh­rt werden kann. Es soll aber Notbetreuu­ng sowohl für Kleinkinde­r und Schüler bis zur sechsten Schulstufe als auch für Förderschü­ler und Kinder mit Behinderun­gen geben.

Die Bundesländ­er Niedersach­sen und Baden-Württember­g haben bereits angekündig­t, dass sie einige der beschlosse­nen Maßnahmen eventuell nicht umsetzen werden – etwa den 15-Kilometer-Radius um den Wohnort. Kindertage­sstätten und Grundschul­en könnten bei niedrigere­n Infektions­zahlen zudem bereits am 18. Jänner wieder öffnen, so Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne). (bbl)

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