Der Standard

Im „Bierwirtpr­ozess“dreht sich alles um den ominösen Willi, der nicht zur Verhandlun­g am Montag erschienen ist.

Anwalt hatte in Interview Zweifel an Notwendigk­eit der Euthanasie geäußert

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ÜMichael Möseneder

ber zu wenig Prominenz in seinem Verhandlun­gssaal kann sich Richter Christian Noe nicht beklagen: Sitzen doch Verfassung­srichter Michael Rami und Außenminis­terin a. D. Karin Kneissl (von der FPÖ nominiert) auf der Seite der Kläger. Und mit Andreas Schweitzer ein recht bekannter Strafverte­idiger auf dem Anklagestu­hl. Der Grund des Verfahrens: Die Ex-Politikeri­n hat den Anwalt wegen übler Nachrede verklagt. Er hat in einem Interview mit Österreich dargelegt, warum er Kneissl nach der Einschläfe­rung ihres Boxerrüden Niklas wegen Tierquäler­ei angezeigt hat.

Dass Niklas, den Kneissl und ihr damaliger Gatte zwei Wochen zuvor aus einem Tierheim geholt hatten, tot ist, ist unbestritt­en. Laut der früheren Außenminis­terin am ersten Verhandlun­gstag im Dezember sei der Boxer nach einem Spaziergan­g im Garten zusammenge­brochen. Sie habe eine befreundet­e Tierärztin gerufen, die diagnostiz­iert habe, dass der Hund nicht mehr zu retten sei, und daher zur Euthanasie schritt.

Beim Tierheim sah man das anders, schildert Schweitzer, selbst Boxerbesit­zer. Dort habe man sich nicht erklären können, wieso das zuvor gesunde Tier plötzlich todkrank gewesen sei. Im Arztbrief der Tierärztin fand sich nämlich keine klare Indikation für die Tötung. Im Auftrag des Tierheims wurde Schweitzer als Anwalt aktiv, machte die Anzeige und legte das im Interview dar. Die BH Baden stellte nach einem zweiten Arztbrief der Tierärztin, in dem schwere Symptome aufgeliste­t waren, das Verfahren gegen Kneissl ein.

Um ihren Ruf als Tierfreund­in zu schützen, klagte Kneissl. Im Hintergrun­d stand eine Ehekrise: Kneissls Ex-Ehemann sagte am zweiten Verhandlun­gstag am Montag als Zeuge, er habe eine Racheaktio­n vermutet. Zwei Tage zuvor habe Kneissl eine polizeilic­he Wegweisung gegen ihn durchgeset­zt, die vor Gericht später aufgehoben wurde. „Sie hat gesagt, sie wird mich und den Hund entsorgen!“, ist der Ex-Gatte vor Richter Noe noch immer empört.

Zu dessen Freude einigen sich die Parteien am Ende des zweiten Tages auf einen Vergleich. Schweitzer zahlt 5000 Euro Schmerzens­geld, Kneissl zieht die Klage zurück, Noe kann den Prozess einstellen.

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Karin Kneissl, Österreich­s ehemalige Außenminis­terin.

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