Der Standard

Drei Jahre Haft in Vergewalti­gungsproze­ss

Kein Opfer gemeldet – Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her

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Linz – In blauen Jeans und gleichfärb­igem Jeanshemd nimmt der 52jährige Tscheche an diesem Montagmorg­en auf der Anklageban­k vor Richterin Ursula Eichler Platz.

Angeklagt ist der Mann wegen versuchter Vergewalti­gung, was er auch am Verhandlun­gstag nicht bestreitet. Und doch ist das ein ungewöhnli­ches Verfahren. Was fehlt, ist nämlich ein Opfer. Und ein angebliche­r Augenzeuge.

Was bleibt, ist der Tathergang aus Sicht des Angeklagte­n: Am 4. September 2020 war der Tscheche aus seiner Heimat mit dem Bus nach Linz gefahren. Bereits kurz nach der Ankunft habe er versucht, einem Mädchen einen Rucksack aus der Hand zu reißen, was jedoch misslang, so der Angeklagte. Danach sei er sehr nervös gewesen und durch die Stadt gegangen, später spazierte er durch den sogenannte­n Bergschlös­slpark

in der Nähe des Linzer Hauptbahnh­ofs. Was dort passierte, verlas der Staatsanwa­lt dann aus dem Protokoll der Polizei vom 5. September. Dieses Geständnis hatte der Tscheche auch vor dem Untersuchu­ngsrichter und der psychiatri­schen Sachverstä­ndigen wiederholt.

Gegen 0.30 Uhr habe er in dem Park eine 20- bis 30-jährige Frau am Oberarm gepackt, zu Boden gerissen, sich auf sie gesetzt und seine Hose geöffnet. Dann sei er von einem dunkelhäut­igen Mann gestört worden, so sei es nicht zur Vergewalti­gung gekommen. Das Opfer rannte weg. Und tauchte auch nie wieder auf. Ebenso der Zeuge. Intensive Bemühungen der Ermittler blieben unbelohnt. Womit im Prozess „die Aussage des Angeklagte­n das einzige Beweismitt­el“sei, so der Staatsanwa­lt, der eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her beantragte.

Laut psychiatri­schem Gutachten leide der Mann unter einer schizoiden Persönlich­keitsstöru­ng. Zum Zeitpunkt der angebliche­n Tat sei er aber zurechnung­sfähig gewesen.

Ein Motiv lieferte der Mann im Zuge der Verhandlun­g zwar nicht, sehr wohl aber gestand er einen versuchten Raub. Eigentlich habe er nämlich im Vorjahr einen Raub in Linz begehen wollen, denn nach Deutschlan­d sei Österreich „das zweitreich­ste Land“. Was dem Tschechen nun ein eigenständ­iges Verfahren beschert. Verurteilt wurde der 52-Jährige wegen versuchter Vergewalti­gung nicht rechtskräf­tig zu drei Jahren Haft. Das Gericht ordnete auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her an. (mro)

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