Drei Jahre Haft in Vergewaltigungsprozess
Kein Opfer gemeldet – Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
Linz – In blauen Jeans und gleichfärbigem Jeanshemd nimmt der 52jährige Tscheche an diesem Montagmorgen auf der Anklagebank vor Richterin Ursula Eichler Platz.
Angeklagt ist der Mann wegen versuchter Vergewaltigung, was er auch am Verhandlungstag nicht bestreitet. Und doch ist das ein ungewöhnliches Verfahren. Was fehlt, ist nämlich ein Opfer. Und ein angeblicher Augenzeuge.
Was bleibt, ist der Tathergang aus Sicht des Angeklagten: Am 4. September 2020 war der Tscheche aus seiner Heimat mit dem Bus nach Linz gefahren. Bereits kurz nach der Ankunft habe er versucht, einem Mädchen einen Rucksack aus der Hand zu reißen, was jedoch misslang, so der Angeklagte. Danach sei er sehr nervös gewesen und durch die Stadt gegangen, später spazierte er durch den sogenannten Bergschlösslpark
in der Nähe des Linzer Hauptbahnhofs. Was dort passierte, verlas der Staatsanwalt dann aus dem Protokoll der Polizei vom 5. September. Dieses Geständnis hatte der Tscheche auch vor dem Untersuchungsrichter und der psychiatrischen Sachverständigen wiederholt.
Gegen 0.30 Uhr habe er in dem Park eine 20- bis 30-jährige Frau am Oberarm gepackt, zu Boden gerissen, sich auf sie gesetzt und seine Hose geöffnet. Dann sei er von einem dunkelhäutigen Mann gestört worden, so sei es nicht zur Vergewaltigung gekommen. Das Opfer rannte weg. Und tauchte auch nie wieder auf. Ebenso der Zeuge. Intensive Bemühungen der Ermittler blieben unbelohnt. Womit im Prozess „die Aussage des Angeklagten das einzige Beweismittel“sei, so der Staatsanwalt, der eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragte.
Laut psychiatrischem Gutachten leide der Mann unter einer schizoiden Persönlichkeitsstörung. Zum Zeitpunkt der angeblichen Tat sei er aber zurechnungsfähig gewesen.
Ein Motiv lieferte der Mann im Zuge der Verhandlung zwar nicht, sehr wohl aber gestand er einen versuchten Raub. Eigentlich habe er nämlich im Vorjahr einen Raub in Linz begehen wollen, denn nach Deutschland sei Österreich „das zweitreichste Land“. Was dem Tschechen nun ein eigenständiges Verfahren beschert. Verurteilt wurde der 52-Jährige wegen versuchter Vergewaltigung nicht rechtskräftig zu drei Jahren Haft. Das Gericht ordnete auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an. (mro)