Rechnungshof will Härte bei illegaler Airbnb-Vermietung
In einem Rechnungshofbericht wird auch der Leerstand in Wiener Gemeindebauten kritisiert
Ein strengeres Vorgehen gegen die in Wohnzonen verbotenen Kurzzeitvermietungen, geringere Leerstände in Gemeindebauten, klarere Regeln bei der Förderung von Wohnbau und ein Kodex für Gemeinnützige: Das sind zentrale Empfehlungen, zu denen der Rechnungshof in einem am Freitag veröffentlichten Bericht zum Wohnbau in Wien kommt. Dafür wurde auf eine Anfrage der FPÖ hin der geförderte und gemeinnützige Wohnbau im Zeitraum von 2013 bis 2018 unter die Lupe genommen.
Die touristische Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb war zumindest vor der Corona-Pandemie in manchen Wiener Grätzeln zum Problem geworden. Dadurch wurden dem regulären Mietmarkt Wohnungen entzogen. Mit einer Novelle der Bauordnung, durch die diese Kurzzeitvermietung in sogenannten Wohnzonen nicht mehr gestattet ist, wurde vor gut zwei Jahren versucht, das Problem in den Griff zu bekommen. Diese Wohnzonen
sind im Flächenwidmungsund Bebauungsplan ersichtlich.
Der Erfolg der Novelle dürfte allerdings bisher überschaubar sein: „Die zuständige Baupolizei untersagte nur einmal im April 2019 die gewerbliche Kurzzeitvermietung für zwei Wohnungen in einer Wohnzone“, heißt es dazu. Die Stadt müsse die Missachtung des Verbots konsequenter verfolgen. Laut Baupolizei wurde von Ende 2018 bis Ende 2020 in zumindest sechs Fällen ein Bauauftrag zur Unterlassung der Kurzzeitvermietung erteilt, wie der STANDARD erfuhr.
Zurück zum Bericht: Auch die Gemeindebauten wurden dafür unter die Lupe genommen. Im Jahresschnitt wurden jährlich 3286 Mietwohnungen saniert, was lediglich 45 Prozent der von Wiener Wohnen angestrebten Sanierungsrate entsprach. Ein längerer Sanierungszyklus und damit spätere Sanierungen würden höhere Kosten verursachen, heißt es dazu. Zudem seien bei drei überprüften Sanierungsobjekten
Mehrkosten aufgrund späterer Bauherrenwünsche entstanden.
Weiters ist der Leerstand bei Gemeindewohnungen zwischen 2013 und 2017 um 82 Prozent gestiegen, nämlich von 4892 auf 8908. Dafür sank die Zahl 2018 auf 7689. Wiener Wohnen habe zuletzt mehr Geld in eine „Brauchbarmachung“von Wohnungen investiert, daher rechnet man beim Rechnungshof mit einer Verringerung der Leerstände. Ziel sei ein Leerstand von 4000 Wohneinheiten.
Im Förderdschungel
Ein Kritikpunkt sind auch die für eine Förderzusage relevanten Gesamtbaukosten bei Neubauprojekten. Diese wurden im Juli 2016 auf 1800 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche angehoben. Später wurde diese Obergrenze aufgehoben. Stattdessen waren die Kosten nun über die Vergabe von Leistungen zu beurteilen. Die entsprechende Verordnung sei aber damals nicht aktuell gewesen und habe Lücken aufgewiesen, heißt es im Bericht. Mit der Wiener Wohnbauinitiative kam 2011 eine Förderungsmöglichkeit hinzu, bei der sich auch gewerbliche Bauträger Förderungen abholen konnten. Dafür müssen sie in den Wohnbauten aber die Mieten bis Ende der Darlehenslaufzeit oder zehn Jahre nach Fertigstellung deckeln.
Danach könnten gewerbliche Bauträger Marktmieten verlangen, sogar wenn sie vergünstigte Grundstücke der Stadt Wien erhalten haben. Die Bauträger müssten in einem solchen Fall zu einer mit gemeinnützigen Bauvereinigungen vergleichbaren Mietzinsbildung verpflichtet werden, empfehlen die Prüferinnen und Prüfer.
In puncto Gemeinnützigkeit wird das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort aufgefordert, mit dem Österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband einen Zeitplan für die Erstellung eines Corporate-Governance-Kodex zu vereinbaren. (zof)