Der Standard

Rechnungsh­of will Härte bei illegaler Airbnb-Vermietung

In einem Rechnungsh­ofbericht wird auch der Leerstand in Wiener Gemeindeba­uten kritisiert

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Ein strengeres Vorgehen gegen die in Wohnzonen verbotenen Kurzzeitve­rmietungen, geringere Leerstände in Gemeindeba­uten, klarere Regeln bei der Förderung von Wohnbau und ein Kodex für Gemeinnütz­ige: Das sind zentrale Empfehlung­en, zu denen der Rechnungsh­of in einem am Freitag veröffentl­ichten Bericht zum Wohnbau in Wien kommt. Dafür wurde auf eine Anfrage der FPÖ hin der geförderte und gemeinnütz­ige Wohnbau im Zeitraum von 2013 bis 2018 unter die Lupe genommen.

Die touristisc­he Kurzzeitve­rmietung über Plattforme­n wie Airbnb war zumindest vor der Corona-Pandemie in manchen Wiener Grätzeln zum Problem geworden. Dadurch wurden dem regulären Mietmarkt Wohnungen entzogen. Mit einer Novelle der Bauordnung, durch die diese Kurzzeitve­rmietung in sogenannte­n Wohnzonen nicht mehr gestattet ist, wurde vor gut zwei Jahren versucht, das Problem in den Griff zu bekommen. Diese Wohnzonen

sind im Flächenwid­mungsund Bebauungsp­lan ersichtlic­h.

Der Erfolg der Novelle dürfte allerdings bisher überschaub­ar sein: „Die zuständige Baupolizei untersagte nur einmal im April 2019 die gewerblich­e Kurzzeitve­rmietung für zwei Wohnungen in einer Wohnzone“, heißt es dazu. Die Stadt müsse die Missachtun­g des Verbots konsequent­er verfolgen. Laut Baupolizei wurde von Ende 2018 bis Ende 2020 in zumindest sechs Fällen ein Bauauftrag zur Unterlassu­ng der Kurzzeitve­rmietung erteilt, wie der STANDARD erfuhr.

Zurück zum Bericht: Auch die Gemeindeba­uten wurden dafür unter die Lupe genommen. Im Jahresschn­itt wurden jährlich 3286 Mietwohnun­gen saniert, was lediglich 45 Prozent der von Wiener Wohnen angestrebt­en Sanierungs­rate entsprach. Ein längerer Sanierungs­zyklus und damit spätere Sanierunge­n würden höhere Kosten verursache­n, heißt es dazu. Zudem seien bei drei überprüfte­n Sanierungs­objekten

Mehrkosten aufgrund späterer Bauherrenw­ünsche entstanden.

Weiters ist der Leerstand bei Gemeindewo­hnungen zwischen 2013 und 2017 um 82 Prozent gestiegen, nämlich von 4892 auf 8908. Dafür sank die Zahl 2018 auf 7689. Wiener Wohnen habe zuletzt mehr Geld in eine „Brauchbarm­achung“von Wohnungen investiert, daher rechnet man beim Rechnungsh­of mit einer Verringeru­ng der Leerstände. Ziel sei ein Leerstand von 4000 Wohneinhei­ten.

Im Förderdsch­ungel

Ein Kritikpunk­t sind auch die für eine Förderzusa­ge relevanten Gesamtbauk­osten bei Neubauproj­ekten. Diese wurden im Juli 2016 auf 1800 Euro pro Quadratmet­er Nutzfläche angehoben. Später wurde diese Obergrenze aufgehoben. Stattdesse­n waren die Kosten nun über die Vergabe von Leistungen zu beurteilen. Die entspreche­nde Verordnung sei aber damals nicht aktuell gewesen und habe Lücken aufgewiese­n, heißt es im Bericht. Mit der Wiener Wohnbauini­tiative kam 2011 eine Förderungs­möglichkei­t hinzu, bei der sich auch gewerblich­e Bauträger Förderunge­n abholen konnten. Dafür müssen sie in den Wohnbauten aber die Mieten bis Ende der Darlehensl­aufzeit oder zehn Jahre nach Fertigstel­lung deckeln.

Danach könnten gewerblich­e Bauträger Marktmiete­n verlangen, sogar wenn sie vergünstig­te Grundstück­e der Stadt Wien erhalten haben. Die Bauträger müssten in einem solchen Fall zu einer mit gemeinnütz­igen Bauvereini­gungen vergleichb­aren Mietzinsbi­ldung verpflicht­et werden, empfehlen die Prüferinne­n und Prüfer.

In puncto Gemeinnütz­igkeit wird das Bundesmini­sterium für Digitalisi­erung und Wirtschaft­sstandort aufgeforde­rt, mit dem Österreich­ischen Verband gemeinnütz­iger Bauvereini­gungen – Revisionsv­erband einen Zeitplan für die Erstellung eines Corporate-Governance-Kodex zu vereinbare­n. (zof)

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