Homeoffice bleibt freiwillig und wird steuerlich begünstigt
Bis zu 600 Euro im Jahr anrechenbar Kein Zwang zur Heimarbeit
Wien – Gut Ding braucht Weile: Seit Mitte März 2020 verrichten hunderttausende Österreicher Dienst von zu Hause aus. Doch erst zehn Monate später hat die Regierung einen Durchbruch für eine HomeofficeRegelung geschafft. Diese beinhaltet steuerliche Begünstigungen und einen Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen. Zudem wurde vereinbart, dass Heimarbeit nicht einseitig angeordnet werden kann.
Gezogen haben sich die Verhandlungen vor allem wegen des Geldes, haben die Sozialpartner doch umfangreiche Besserstellungen für die Tätigkeit im Homeoffice verlangt. Die Regierung hat dem großteils entsprochen und macht 150 Millionen
Euro dafür locker. Im Zentrum steht, dass der Kostenersatz an die Mitarbeiter nicht versteuert werden muss. Der Arbeitgeber kann die Zahlungen überdies absetzen. Dabei geht es vor allem um Handy, Laptop und Internet, für die eine Entschädigung bis zu 300 Euro im Jahr steuerfrei erfolgen kann. Dazu kommt die Absetzbarkeit von Mobiliar, insbesondere Bürostühle, in gleicher Höhe.
Arbeitsminister Martin Kocher konnte damit kurz nach Amtsantritt eine weitgehende Reform verkünden. Er glaube, dass die Einigung für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – einen Vorteil bringe, sagte der Ressortchef. (red)
Für Mehrkosten im Homeoffice gibt es nun gleich zwei steuerliche Vorteile, für die Finanzminister Blümel 150 Millionen Euro springen lässt. Das gilt vor allem für Handy- und Internetkosten, wenn der Arbeitgeber die Kosten dafür übernimmt. Auch die Pendlerpauschale kann trotz Heimarbeit bezogen werden. Und: Der Versicherungsschutz bei Unfällen ist nun dauerhaft gegeben.
An der Freiwilligkeit von Homeoffice wird nicht gerüttelt.