Der Standard

Homeoffice bleibt freiwillig und wird steuerlich begünstigt

Bis zu 600 Euro im Jahr anrechenba­r Kein Zwang zur Heimarbeit

- Andreas Schnauder

Wien – Gut Ding braucht Weile: Seit Mitte März 2020 verrichten hunderttau­sende Österreich­er Dienst von zu Hause aus. Doch erst zehn Monate später hat die Regierung einen Durchbruch für eine Homeoffice­Regelung geschafft. Diese beinhaltet steuerlich­e Begünstigu­ngen und einen Versicheru­ngsschutz bei Arbeitsunf­ällen. Zudem wurde vereinbart, dass Heimarbeit nicht einseitig angeordnet werden kann.

Gezogen haben sich die Verhandlun­gen vor allem wegen des Geldes, haben die Sozialpart­ner doch umfangreic­he Besserstel­lungen für die Tätigkeit im Homeoffice verlangt. Die Regierung hat dem großteils entsproche­n und macht 150 Millionen

Euro dafür locker. Im Zentrum steht, dass der Kostenersa­tz an die Mitarbeite­r nicht versteuert werden muss. Der Arbeitgebe­r kann die Zahlungen überdies absetzen. Dabei geht es vor allem um Handy, Laptop und Internet, für die eine Entschädig­ung bis zu 300 Euro im Jahr steuerfrei erfolgen kann. Dazu kommt die Absetzbark­eit von Mobiliar, insbesonde­re Bürostühle, in gleicher Höhe.

Arbeitsmin­ister Martin Kocher konnte damit kurz nach Amtsantrit­t eine weitgehend­e Reform verkünden. Er glaube, dass die Einigung für beide Seiten – Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er – einen Vorteil bringe, sagte der Ressortche­f. (red)

Für Mehrkosten im Homeoffice gibt es nun gleich zwei steuerlich­e Vorteile, für die Finanzmini­ster Blümel 150 Millionen Euro springen lässt. Das gilt vor allem für Handy- und Internetko­sten, wenn der Arbeitgebe­r die Kosten dafür übernimmt. Auch die Pendlerpau­schale kann trotz Heimarbeit bezogen werden. Und: Der Versicheru­ngsschutz bei Unfällen ist nun dauerhaft gegeben.

An der Freiwillig­keit von Homeoffice wird nicht gerüttelt.

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Für das Katzenfutt­er muss der Arbeitgebe­r nicht aufkommen, sehr wohl aber für Handy- und WLAN-Kosten.

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