Goodies für Arbeitnehmer
Zum Schluss lag es nur noch am Finanzministerium: Nachdem sich die Sozialpartner schon vor Weihnachten auf ein Homeoffice-Modell geeinigt hatten, brüteten die Experten von Minister Gernot Blümel (ÖVP) über den steuerrechtlichen Details und den budgetären Auswirkungen. Eines vorweg: Die jetzt vereinbarte Regelung ist für den Staatshaushalt verkraftbar. 150 Millionen Euro wird die steuerliche Besserstellung von Heimarbeit laut Blümel im Jahr kosten.
Der Kernpunkt der Regelung: Der Kostenersatz des Arbeitgebers an die Beschäftigten für Strom, Internet oder Heizung ist bis zu 300 Euro im Jahr steuerfrei. Verpflichtend sind aber nur Zuschüsse für digitale Angelegenheiten, also Handy oder WLAN, wenn diese privat angeschafft wurden oder werden. „Die neuen Regeln stellen klar, dass digitale Arbeitsmittel wie Laptop, Handy und auch WLAN vom Arbeitgeber bereitgestellt werden oder ein Kostenersatz gezahlt werden muss“, erklärte ÖGB-Chef Wolfgang Katzian.
Die Arbeitgeber teilen die Aussage grundsätzlich, relativieren aber etwas. Es sei von einer „angemessenen Abgeltung“die Rede, erläutert Wirtschaftskammer-Experte Rolf Gleißner im Gespräch mit dem STANDARD. Diese Formulierung verschaffe die notwendige Flexibilität. Wenn beispielsweise Mitarbeiter nur punktuell von zu Hause arbeiten, sei das anders zu bewerten wie überwiegendes Homeoffice. Gleißner meint zudem, dass hohe Überzahlungen ein Grund sein können, dass es zu keiner Kompensation für WLAN- oder Handy-Ausgaben kommt.
Liegt der Kostenersatz für Digitales unter 300 Euro, kann der Arbeitgeber auch einen Ausgleich für höhere Strom- oder Heizkosten leisten. Auch derartiger Ersatz bleibe bis 300 Euro steuerfrei, erklärt der Arbeiterkammer-Experte Dominik Bernhofer. Zeigt sich der Arbeitgeber knausrig, kann die Differenz zum genannten Betrag steuerlich abgesetzt werden. Das mindert die Bemessungsgrundlage, auf der die Steuerpflicht basiert.
Zuckerl für Bürosessel
Zudem können Anschaffungen beispielsweise für einen Bürosessel steuerlich geltend gemacht werden – hier wurden ebenfalls 300 Euro als Obergrenze herangezogen. Allerdings gilt die Begünstigung nur für tatsächliche Homeoffice-Tage. Wenn hybrid gearbeitet wird, reduziert das den Vorteil.
Die neuen Steuervorteile sollen bis 2023 gelten. Anschaffungen des Vorjahres können freilich ebenfalls abgesetzt werden, allerdings gelten dann die 300 Euro für 2020 und 2021.