34 Millionen neue Digitalförderung
Die Regierung legt eine neue Digitalförderung für Zeitungen, TV und Radio vor. Auf Drängen der Grünen soll sie sich auch an der Journalistenzahl bemessen. Angriffe auf Demokratie gelten als Ausschlussgrund.
ÖVP und Grüne haben sich nach STANDARD-Infos auf eine neue Digitalförderung für Medien geeinigt, die Regierung schickt den Entwurf für diese „Förderung zur digitalen Transformation“in Begutachtung. Die für 2020 geplante Subvention für Printmedien und private, auch nichtkommerzielle Sender soll 2021 mit mehr als verdoppeltem Volumen starten: Statt regulär 15 Millionen ist sie heuer mit 34 Millionen Euro dotiert.
Erklärtes Ziel der neuen Medienförderung: „die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Medien sicherstellen und stärken“gegenüber „der zunehmenden Dominanz der großen internationalen Internetplattformen und Medienriesen“.
Print, TV, Radio
An wen soll die Förderung gehen? Tageszeitungen, Wochenzeitungen und Monatstitel von mehr als lokaler Bedeutung, private kommerzielle und nichtkommerzielle TV- und Radiounternehmen.
Zwei Drittel der Fördersumme sollen an Digitalprojekte von Blättern und Sendern gehen – nach
STANDARD-Infos etwa für Zielgruppenanalysen für Kundenakquisition, Plattform- und App-Entwicklung, Forenmoderation, Erneuerung digitaler Infrastruktur, Schaffung von innovativem und digitalem Content, Datenjournalismus, Ausbildung einschließlich Lehrredaktionen und Weiterbildung.
Basisförderung für Print
Fast drei Viertel des Projektfördervolumens sollen nach ersten Infos für „digitale Transformation“reserviert werden, 12,5 Prozent für den Bereich „Digitaljournalismus“, beide mit Förderschwerpunkt Print. 15 Prozent der Projektförderung sollen in Barrierefreiheit und Jugendschutz mit Fokus Rundfunk gehen (dem die jüngste AV-MediendiensteNovelle hier mehr vorschreibt).
Nicht das Gesetz, sondern die Richtlinien der RTR sollen die Förderhöhen den Bereichen zuteilen, Limits festlegen und andere wesentliche Punkte bestimmen.
Kolportiert werden 750.000 Euro als maximale Förderung pro Projekt. Einberechnet werden Förderungen anderer Stellen – wie die
Wiener Medieninitiative – oder Förderungen der RTR/Medienbehörde für das konkrete Projekt, nicht aber Presse- oder Privatrundfunkförderung allgemein.
Ein Drittel der Digitalförderung ist für eine Basisförderung reserviert. Zusammen dürfen beide Förderungen pro Medienunternehmen oder -verbund 1,75 Millionen Euro nicht übersteigen, die Grenze dürfte für reguläre Jahre vorgesehen sein.
Eine „Basisförderung“von einem Drittel der jährlichen Fördersumme ist laut Entwürfen für Printmedien reserviert (ein Prozent für Volksgruppenmedien). Im Regelbetrieb sind das fünf Millionen Euro, mit den von 2020 übrigen 19 Millionen Euro wären das 13 von 39 Millionen.
Diese „Basisförderung“für Printmedien bemisst sich – laut GrünenMediensprecherin Eva Blimlinger auf deren Drängen – auch nach der Zahl der angestellten Journalistinnen und Journalisten eines Mediums. Das größte Gewicht aber dabei haben die Digital(vertriebs)umsätze mit journalistischen Inhalten und die Auflage/Reichweite des
Printmediums im Vorjahr. Nach STANDARD-Infos sollen die Journalisten-Jobs zehn Prozent der Basisförderung bestimmen.
Presseförderung und die Mehrwertsteuerreduktion auf Zeitungsverkauf im zweiten Halbjahr sollen hier gegengerechnet werden. Gratiszeitungen profitierten nicht von der (ausgelaufenen) Mehrwertsteuerreduktion.
Verhetzung, Gewaltaufrufe
Die Grünen reklamierten Ausschlussgründe in das Digitalfördergesetz: Keine Förderung soll es für Medien geben, die „wiederholt und systematisch zum gewaltsamen Kampf gegen die Demokratie oder den Rechtsstaat aufgerufen“haben, „Gewalt gegen Menschen als Mittel der Politik“befürworten oder „wiederholt zur allgemeinen Missachtung der Rechtsordnung auf einem bestimmten Rechtsgebiet“aufgefordert haben. Ebenso bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Verhetzung oder nach dem Verbotsgesetz.
Die Förderung braucht auch noch die Bestätigung der EU.
Mehr: derStandard.at/Etat