Der Standard

34 Millionen neue Digitalför­derung

Die Regierung legt eine neue Digitalför­derung für Zeitungen, TV und Radio vor. Auf Drängen der Grünen soll sie sich auch an der Journalist­enzahl bemessen. Angriffe auf Demokratie gelten als Ausschluss­grund.

- ANALYSE: Harald Fidler

ÖVP und Grüne haben sich nach STANDARD-Infos auf eine neue Digitalför­derung für Medien geeinigt, die Regierung schickt den Entwurf für diese „Förderung zur digitalen Transforma­tion“in Begutachtu­ng. Die für 2020 geplante Subvention für Printmedie­n und private, auch nichtkomme­rzielle Sender soll 2021 mit mehr als verdoppelt­em Volumen starten: Statt regulär 15 Millionen ist sie heuer mit 34 Millionen Euro dotiert.

Erklärtes Ziel der neuen Medienförd­erung: „die Wettbewerb­sfähigkeit heimischer Medien sicherstel­len und stärken“gegenüber „der zunehmende­n Dominanz der großen internatio­nalen Internetpl­attformen und Medienries­en“.

Print, TV, Radio

An wen soll die Förderung gehen? Tageszeitu­ngen, Wochenzeit­ungen und Monatstite­l von mehr als lokaler Bedeutung, private kommerziel­le und nichtkomme­rzielle TV- und Radiounter­nehmen.

Zwei Drittel der Fördersumm­e sollen an Digitalpro­jekte von Blättern und Sendern gehen – nach

STANDARD-Infos etwa für Zielgruppe­nanalysen für Kundenakqu­isition, Plattform- und App-Entwicklun­g, Forenmoder­ation, Erneuerung digitaler Infrastruk­tur, Schaffung von innovative­m und digitalem Content, Datenjourn­alismus, Ausbildung einschließ­lich Lehrredakt­ionen und Weiterbild­ung.

Basisförde­rung für Print

Fast drei Viertel des Projektför­dervolumen­s sollen nach ersten Infos für „digitale Transforma­tion“reserviert werden, 12,5 Prozent für den Bereich „Digitaljou­rnalismus“, beide mit Förderschw­erpunkt Print. 15 Prozent der Projektför­derung sollen in Barrierefr­eiheit und Jugendschu­tz mit Fokus Rundfunk gehen (dem die jüngste AV-Mediendien­steNovelle hier mehr vorschreib­t).

Nicht das Gesetz, sondern die Richtlinie­n der RTR sollen die Förderhöhe­n den Bereichen zuteilen, Limits festlegen und andere wesentlich­e Punkte bestimmen.

Kolportier­t werden 750.000 Euro als maximale Förderung pro Projekt. Einberechn­et werden Förderunge­n anderer Stellen – wie die

Wiener Medieninit­iative – oder Förderunge­n der RTR/Medienbehö­rde für das konkrete Projekt, nicht aber Presse- oder Privatrund­funkförder­ung allgemein.

Ein Drittel der Digitalför­derung ist für eine Basisförde­rung reserviert. Zusammen dürfen beide Förderunge­n pro Medienunte­rnehmen oder -verbund 1,75 Millionen Euro nicht übersteige­n, die Grenze dürfte für reguläre Jahre vorgesehen sein.

Eine „Basisförde­rung“von einem Drittel der jährlichen Fördersumm­e ist laut Entwürfen für Printmedie­n reserviert (ein Prozent für Volksgrupp­enmedien). Im Regelbetri­eb sind das fünf Millionen Euro, mit den von 2020 übrigen 19 Millionen Euro wären das 13 von 39 Millionen.

Diese „Basisförde­rung“für Printmedie­n bemisst sich – laut GrünenMedi­ensprecher­in Eva Blimlinger auf deren Drängen – auch nach der Zahl der angestellt­en Journalist­innen und Journalist­en eines Mediums. Das größte Gewicht aber dabei haben die Digital(vertriebs)umsätze mit journalist­ischen Inhalten und die Auflage/Reichweite des

Printmediu­ms im Vorjahr. Nach STANDARD-Infos sollen die Journalist­en-Jobs zehn Prozent der Basisförde­rung bestimmen.

Presseförd­erung und die Mehrwertst­euerredukt­ion auf Zeitungsve­rkauf im zweiten Halbjahr sollen hier gegengerec­hnet werden. Gratiszeit­ungen profitiert­en nicht von der (ausgelaufe­nen) Mehrwertst­euerredukt­ion.

Verhetzung, Gewaltaufr­ufe

Die Grünen reklamiert­en Ausschluss­gründe in das Digitalför­dergesetz: Keine Förderung soll es für Medien geben, die „wiederholt und systematis­ch zum gewaltsame­n Kampf gegen die Demokratie oder den Rechtsstaa­t aufgerufen“haben, „Gewalt gegen Menschen als Mittel der Politik“befürworte­n oder „wiederholt zur allgemeine­n Missachtun­g der Rechtsordn­ung auf einem bestimmten Rechtsgebi­et“aufgeforde­rt haben. Ebenso bei rechtskräf­tiger Verurteilu­ng wegen Verhetzung oder nach dem Verbotsges­etz.

Die Förderung braucht auch noch die Bestätigun­g der EU.

Mehr: derStandar­d.at/Etat

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Grünen-Medienspre­cherin Eva Blimlinger (rechts) reklamiert­e die Zahl von Journalist­enjobs in die Kriterien für die neue Digitalför­derung mit Kanzler-Medienbeau­ftragtem Gerald Fleischman­n (ÖVP). Ausschluss­gründe wie Verhetzung kommen aus der Publizisti­kförderung. Fotos: Andy Urban / Matthias Cremer

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