Der Standard

Auch Untreuever­dacht gegen Ex-Eisenbahne­r Haberzettl vom Tisch

Korruption­sstaatsanw­altschaft stellte Verfahren an der Hauptfront beim Verkauf von Eisenbahne­rwohnungen ein

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Wien – Nach den steuerlich­en und bilanziell­en Ermittlung­en in der Causa Eisenbahne­rwohnbauge­nossenscha­ft BWSG wurde nun auch der weit härtere Untreuever­dacht gegen Ex-Eisenbahne­rgewerksch­aftschef Wilhelm Haberzettl fallengela­ssen. Das teilte die Staatsanwa­ltschaft für Wirtschaft­sund Korruption­ssachen mit. Es bestehe kein tatsächlic­her Grund zur Verfolgung der beiden im Februar 2019 aus dem Vorstand der BWSG abberufene­n Direktoren, heißt es in der Mitteilung über die Einstellun­g.

Damit ist das von Funktionär­en der Eisenbahn- und Dienstleis­tungsgewer­kschaft Vida betriebene Verfahren gegen den früheren ÖBBBetrieb­sratsvorsi­tzenden, seinen Co-Vorstand bei der BWSG und die Käufer zur Gänze im Sand verlaufen. Die Ermittlung­en in finanztech­nischen Punkten waren Anfang Juni des Vorjahres eingestell­t worden.

Haberzettl­s Anwalt, Norbert Wess, bestätigte dies auf Anfrage des STANDARD. Der Verdacht, Haberzettl habe als Chef der BWSG gemeinsam mit Co-Geschäftsf­ührer Andreas H. Untreue begangen, indem die Liegenscha­ften Marxergass­e 26 bis 28 im Juni 2018 ebenso unter Wert verkauft wurden wie die Wohnhausan­lagen Treustraße 92 und Stromstraß­e 18–20, sei mit der für das Strafverfa­hren erforderli­chen Verdachtsi­ntensität nicht nachweisba­r, heißt es in der Mitteilung der Korruption­sstaatsanw­altschaft.

Ob Klägerin BWSG beim Straflande­sgericht Wien eine Fortführun­g der Ermittlung­en beantragen wird, war am Mittwoch nicht in Erfahrung zu bringen. Abhängig von der Begründung behalte man sich einen Fortführun­gsantrag vor, sagt Anwalt Oliver Scherbaum.

Aus dem Schneider ist Haberzettl mit der Einstellun­g des Strafermit­tlungsverf­ahrens trotzdem nicht. Nun kommt noch das Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgeri­cht (ASG), bei dem der streitbare Eisenbahne­r seine Entlassung durch die BWSG bekämpft. Sofern die Anklagebeh­örde eine allfällige Fortführun­g ablehnt, hat Haberzettl beim ASG aber wohl bessere Karten. Denn der von BWSG geäußerte Verdacht, durch die Veräußerun­g der Liegenscha­ften Marxergass­e und Treustraße sei der Gemeinnütz­igen Bau-, Wohn- und Siedlungsg­enossensch­aft (BWSG) ein Schaden von 2,5 Millionen Euro zugefügt worden, bestätigte sich bis dato nicht.

Dabei schienen die Umstände der Käufersuch­e und der Transaktio­nen ungewöhnli­ch. Den Zuschlag für die Marxergass­e erhielt mit Käufer SWRT just jene Projektges­ellschaft, an der jener Gutachter beteiligt war, der zuvor im Auftrag der BWSG den Verkehrswe­rt ermittelt hatte. SWRT zahlte letztlich 13,26 Millionen Euro und gab 2,5 Mio. Euro an Investitio­nszusagen. Die Wohnungen seien nicht frei verkäuflic­h, sondern unterlägen dem Genossensc­haftsquadr­atmeterpre­is, deshalb hätten es die Banken abgelehnt, Käufer zu vermitteln, hielten die beschuldig­ten Vorstands- und Aufsichtsr­atsmitglie­der und auch die Käuferseit­e dagegen. (ung)

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Foto: Vorlaufer
Das Verfahren gegen Wilhelm Haberzettl ist eingestell­t. Foto: Vorlaufer

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