Schülerin nach Abschiebung in der Bildungsfalle
Weniger Geld für Pflegefälle und Aufstocker
Salzburg – Das Ausführungsgesetz für die neue Sozialunterstützung in Salzburg ist gerade einmal einen Monat in Kraft, schon sorgt es für Kritik. Das Vertretungsnetz kritisiert, dass die neue Sozialhilfe armutsbetroffene Menschen mit Behinderungen und ihre Familien mit voller Wucht trifft, weil das Pflegegeld als Einkommen angerechnet werde. Die Armutskonferenz warnt davor, dass Pensionisten und Working Poor, die ihr Gehalt aufstocken, weniger Geld erhalten. Und Menschen, denen ein humanitäres Bleiberecht gewährt wurde, fallen komplett um alle Leistungen um.
Konkret trifft das etwa eine alleinerziehende Mutter mit fünf Kindern. Sie war als Asylwerberin bis Ende des Jahres in der Grundversorgung. Seit ihr ein humanitäres Bleiberecht gewährt wurde, ist sie unversorgt. Das bestätigt auch das Büro des zuständigen Soziallandesrats Heinrich Schellhorn (Grüne). Die Frau sei mit dem humanitären Aufenthaltstitel keine Zielgruppe der Grundversorgung und erhalte auch keine Sozialunterstützung. Aufgrund der Situation im Lockdown wurde diesem Einzelfall aber die Grundversorgung bis zum 28. Februar verlängert.
Eine Übergangslösung, mit der sich die Frau von Monat zu Monat hantelt. Auch in Niederösterreich verlieren Personen mit humanitärem Bleiberecht den Anspruch auf jegliche Sozialleistungen des Landes. In Oberösterreich wurde im Härtefall die Möglichkeit geschaffen, auf Landeskosten weiter Grundversorgung zu beziehen.
Härtefall-Lösung vom Bund
In Salzburg gibt es eine derartige Versorgungsmöglichkeit nicht, „weil die ÖVP dem nicht zugestimmt hat“, heißt es aus Schellhorns Büro. Angestrebt wird eine bundesweit einheitliche Regelung. Die Soziallandesräte fordern in einem gemeinsamen Schreiben an den Bundesminister, eine Härtefallregelung einzubauen. Bis es so weit ist, wolle man den Regierungspartner für eine Salzburger Lösung gewinnen.
Auch Pensionisten oder sogenannte Working Poor, die ihr Gehalt oder ihre kleine Pension mit der Sozialunterstützung aufstocken müssen, bekommen weniger Geld, betont die Armutskonferenz. In den Monaten der 13. und 14. Pensionsoder Gehaltsauszahlung erhalten sie gar keine Leistung mehr. Durch gekürzte Leistungen und Obergrenzen verschärfe sich die Lage. (ruep)