Wien stoppt Verkauf von Kleingärten
Spekulation soll durch neues Gesetz verhindert werden – Ruf nach zusätzlichen Flächen wird laut
Gerade in der Corona-Krise seien viele draufgekommen, wie wertvoll es sei, eine Grünfläche zu haben, sagt Wilhelm Wohatschek, Präsident des Zentralverbands der Kleingärtner und Siedler Österreichs. Die Wartelisten in den Vereinen, aber auch im Zentralverband seien lang, die Pacht der begehrten Flächen samt Häuser wird zumeist innerhalb der Familien weitergegeben. Nur wenn Familienmitglieder verzichten, kämen auch andere zum Zug.
Auch die Stadt hat bis heute Kleingartenflächen verkauft. Das Vorkaufsrecht lag bei den Pächtern. Doch auch die Immobilienbranche erfreute sich zunehmend über diese Schätze, oftmals in zentraler Lage. Die Folge war Spekulation. Bauträger errichteten nach einer Spekulationsfrist Häuser auf den Flächen, die teuer vermietet wurden. Dieser Praxis soll nun ein Riegel vorgeschoben werden.
Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Katrin Gaál (SPÖ) gab am Montag bekannt, dass nächste Woche im zuständigen Ausschuss und daraufhin in der nächsten Gemeinderatssitzung am 25. Februar der Verkaufsstopp beschlossen werde. Zum STANDARD sagt sie: „Grund und Boden wird in urbanen Räumen immer wertvoller und gilt heute zu Recht als das Gold der Städte.“Um die Nutzung dieser „beliebten Grünoasen“auch für kommende Generationen zu garantieren und um etwaige Spekulation aufgrund steigender Bodenpreise frühzeitig zu verhindern, sollen die städtischen Kleingärten im Besitz der öffentlichen Hand bleiben.
Mit Stichtag 1. Jänner befanden sich noch 13.805 Kleingärten (in einer Gesamtgröße von rund 5,4 Millionen Quadratmetern) im Eigentum der Stadt Wien. Von 1993 bis Ende 2020 wurden 5363 Kleingärten verkauft.
In manchen Ausnahmefällen kann aber in einer Übergangsphase nach wie vor ein städtischer Kleingarten erworben werden. Das trifft etwa auf Kleingartenanlagen zu, wo bereits mehr als 80 Prozent der Gärten verkauft wurden. Hier wird den Pächterinnen und Pächtern bis Ende 2021 eine Ankaufmöglichkeit eingeräumt. Das gilt auch für Personen, die noch vor dem Stichtag 31. Jänner Geld in Zusammenhang mit einem geplanten Ankauf investiert haben – etwa für Vermessungen. Alle vor dem 31. Jänner eingegangen Kaufansuchen werden außerdem noch nach der bisher geltenden Regelung bearbeitet, hieß es.
Wohatschek, der Präsident der Kleingärtner, begrüßt die Initiative.
Er bedauert aber, dass die Stadt kein Interesse zeige, weitere Flächen umzuwidmen, um den Wienerinnen und Wienern neue Kleingärten zur Verfügung zu stellen. Bisher sei man mit diesem Begehren stets abgeblitzt, deutet er die in diesen Belangen bekannte Unwilligkeit der Grünen an, die in der Stadtregierung in den vergangenen Jahren für Flächenwidmungen zuständig waren.
Neue Kleingärten?
Wohatschek hofft, dass es seitens der SPÖ nun ein Umdenken geben könnte. Flächen gäbe es, sagt er. Es liege bloß daran, die Flächen umzuwidmen, um sie als Kleingärten verpachten und den Wienerinnen und Wienern zugänglich machen zu können.
Apropos Grüne. Die freuten sich heute in einer Aussendung über den Verkaufsstopp. „Mit dem Verbleib der Grundstücke im städtischen Eigentum können wir verhindern, dass Kleingärten zu Luxusimmobilien werden, die sich kein normaler Mensch mehr leisten kann“, sagte der Abgeordnete Georg Prack in einer Aussendung.