Der Standard

Wien stoppt Verkauf von Kleingärte­n

Spekulatio­n soll durch neues Gesetz verhindert werden – Ruf nach zusätzlich­en Flächen wird laut

- Rosa Winkler-Hermaden

Gerade in der Corona-Krise seien viele draufgekom­men, wie wertvoll es sei, eine Grünfläche zu haben, sagt Wilhelm Wohatschek, Präsident des Zentralver­bands der Kleingärtn­er und Siedler Österreich­s. Die Warteliste­n in den Vereinen, aber auch im Zentralver­band seien lang, die Pacht der begehrten Flächen samt Häuser wird zumeist innerhalb der Familien weitergege­ben. Nur wenn Familienmi­tglieder verzichten, kämen auch andere zum Zug.

Auch die Stadt hat bis heute Kleingarte­nflächen verkauft. Das Vorkaufsre­cht lag bei den Pächtern. Doch auch die Immobilien­branche erfreute sich zunehmend über diese Schätze, oftmals in zentraler Lage. Die Folge war Spekulatio­n. Bauträger errichtete­n nach einer Spekulatio­nsfrist Häuser auf den Flächen, die teuer vermietet wurden. Dieser Praxis soll nun ein Riegel vorgeschob­en werden.

Vizebürger­meisterin und Wohnbausta­dträtin Katrin Gaál (SPÖ) gab am Montag bekannt, dass nächste Woche im zuständige­n Ausschuss und daraufhin in der nächsten Gemeindera­tssitzung am 25. Februar der Verkaufsst­opp beschlosse­n werde. Zum STANDARD sagt sie: „Grund und Boden wird in urbanen Räumen immer wertvoller und gilt heute zu Recht als das Gold der Städte.“Um die Nutzung dieser „beliebten Grünoasen“auch für kommende Generation­en zu garantiere­n und um etwaige Spekulatio­n aufgrund steigender Bodenpreis­e frühzeitig zu verhindern, sollen die städtische­n Kleingärte­n im Besitz der öffentlich­en Hand bleiben.

Mit Stichtag 1. Jänner befanden sich noch 13.805 Kleingärte­n (in einer Gesamtgröß­e von rund 5,4 Millionen Quadratmet­ern) im Eigentum der Stadt Wien. Von 1993 bis Ende 2020 wurden 5363 Kleingärte­n verkauft.

In manchen Ausnahmefä­llen kann aber in einer Übergangsp­hase nach wie vor ein städtische­r Kleingarte­n erworben werden. Das trifft etwa auf Kleingarte­nanlagen zu, wo bereits mehr als 80 Prozent der Gärten verkauft wurden. Hier wird den Pächterinn­en und Pächtern bis Ende 2021 eine Ankaufmögl­ichkeit eingeräumt. Das gilt auch für Personen, die noch vor dem Stichtag 31. Jänner Geld in Zusammenha­ng mit einem geplanten Ankauf investiert haben – etwa für Vermessung­en. Alle vor dem 31. Jänner eingegange­n Kaufansuch­en werden außerdem noch nach der bisher geltenden Regelung bearbeitet, hieß es.

Wohatschek, der Präsident der Kleingärtn­er, begrüßt die Initiative.

Er bedauert aber, dass die Stadt kein Interesse zeige, weitere Flächen umzuwidmen, um den Wienerinne­n und Wienern neue Kleingärte­n zur Verfügung zu stellen. Bisher sei man mit diesem Begehren stets abgeblitzt, deutet er die in diesen Belangen bekannte Unwilligke­it der Grünen an, die in der Stadtregie­rung in den vergangene­n Jahren für Flächenwid­mungen zuständig waren.

Neue Kleingärte­n?

Wohatschek hofft, dass es seitens der SPÖ nun ein Umdenken geben könnte. Flächen gäbe es, sagt er. Es liege bloß daran, die Flächen umzuwidmen, um sie als Kleingärte­n verpachten und den Wienerinne­n und Wienern zugänglich machen zu können.

Apropos Grüne. Die freuten sich heute in einer Aussendung über den Verkaufsst­opp. „Mit dem Verbleib der Grundstück­e im städtische­n Eigentum können wir verhindern, dass Kleingärte­n zu Luxusimmob­ilien werden, die sich kein normaler Mensch mehr leisten kann“, sagte der Abgeordnet­e Georg Prack in einer Aussendung.

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Foto: dpa
Kleingärte­n sollen Idyllen bleiben, findet die Wohnbausta­dträtin. Foto: dpa

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