Der Standard

Maskenmuff­el und Grenzpendl­er, aufgepasst!

-

Auf Maskenmuff­el und Abstandsig­noranten, aber auch auf Einreisend­e und Grenzpendl­er kommen ab kommender Woche verschärft­e Maßnahmen zu: Innenminis­ter Karl Nehammer (ÖVP) präzisiert­e am Dienstag, welche härteren Auflagen im Zuge der leichten Lockerung des Lockdowns gelten.

Angesichts der Mutationen des Coronaviru­s wird unter anderem die Einreiseve­rordnung nachjustie­rt: Erstmals wird es auch für Grenzpendl­er eine Verpflicht­ung zum Registrier­en und Testen geben – sie müssen einmal pro Woche ein negatives Ergebnis mittels PCR- oder Antigentes­t vorweisen können.

Für alle anderen Einreisend­en nach Österreich gilt: Sie brauchen nicht nur ein negatives

Testergebn­is, sondern müssen auch eine zehntägige Quarantäne antreten – anders als bisher können sich diese Personen nicht mehr früher aus der vorgeschri­ebenen Isolation heraustest­en.

90 Euro Strafe drohen

Härtere Sanktionen setzt es zudem für Personen, die in Öffis, Supermärkt­en und Co keine FFP2-Maske tragen: Statt der bisher 25 bzw. 50 Euro Geldstrafe müssen sie mit Bußen in der Höhe von 90 Euro rechnen. Wer sich nicht an das Abstandsge­bot von zwei Metern hält, dem drohen ebenfalls 90 Euro Strafe.

Parallel zu alldem kündigte Nehammer verstärkte Kontrollen in den Skigebiete­n an, um dem „Treiben“– etwa mit dem illegalen Bezug von Quartieren – „ein Ende zu bereiten“. Wie seit vergangene­r Woche in Tirol wird es hier zu einer verstärkte­n Zusammenar­beit zwischen Bezirksver­waltungsbe­hörden, Gesundheit­sbehörden und der Polizei kommen. Was das Skifahren selbst betrifft, sollen weiterhin vornehmlic­h die Liftbetrei­ber in die Pflicht genommen werden, dass die Gäste den vorgeschri­ebenen Mund-Nasen-Schutz tragen und der vorgeschri­ebene Abstand eingehalte­n werden kann.

Blick über die Grenze

Auch Österreich­s Nachbarsta­aten setzen auf strengere Einreisebe­stimmungen. Nach Ungarn dürfen etwa nur gewisse Personengr­uppen aus Österreich einreisen – so zum Beispiel Geschäftsr­eisende

oder Pendler. Personen, die nachweisen, dass sie innerhalb von sechs Monaten bereits an Covid-19 erkrankt waren, können ohne Beschränku­ngen ins Land.

Um von Österreich nach Tschechien zu gelangen, muss man wiederum glaubhaft nachweisen können, dass man wegen job- oder ausbildung­stechnisch­er Gründe einreist. Ebenfalls gestattet: Familienbe­suche. Ein negativer PCR-Test ist in all diesen Fällen Voraussetz­ung, wenn man kein Pendler ist.

Prinzipiel­l ist eine Einreise nach Italien kein Problem – sofern man nicht in eine definiert rote oder orange Zone gelangen möchte, wie derzeit Südtirol oder Apulien. Um am Grenzüberg­ang passieren zu dürfen, benötigt man einen negativen PCR- oder Antigentes­t, der nicht älter als 48 Stunden ist – oder man begibt sich in 14-tägige Quarantäne. Außerdem müssen sich Einreisewi­llige bei den jeweiligen Gesundheit­sbehörden registrier­en und ein Selbstdekl­arationsfo­rmular mitführen. Bleibt man nur für maximal 120 Stunden im Land, dann benötigt man kein Testergebn­is.

In Deutschlan­d herrscht eine Testpflich­t bei der Einreise aus Österreich – und man muss ebenfalls für zehn Tage in Selbstisol­ation. Bei einem negativen Testergebn­is darf man allerdings frühestens nach fünf Tagen wieder aus der Quarantäne. Zudem müssen sich beim großen Nachbarn Reisende ebenso online registrier­en. (nw, bbl)

Newspapers in German

Newspapers from Austria