Maskenmuffel und Grenzpendler, aufgepasst!
Auf Maskenmuffel und Abstandsignoranten, aber auch auf Einreisende und Grenzpendler kommen ab kommender Woche verschärfte Maßnahmen zu: Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) präzisierte am Dienstag, welche härteren Auflagen im Zuge der leichten Lockerung des Lockdowns gelten.
Angesichts der Mutationen des Coronavirus wird unter anderem die Einreiseverordnung nachjustiert: Erstmals wird es auch für Grenzpendler eine Verpflichtung zum Registrieren und Testen geben – sie müssen einmal pro Woche ein negatives Ergebnis mittels PCR- oder Antigentest vorweisen können.
Für alle anderen Einreisenden nach Österreich gilt: Sie brauchen nicht nur ein negatives
Testergebnis, sondern müssen auch eine zehntägige Quarantäne antreten – anders als bisher können sich diese Personen nicht mehr früher aus der vorgeschriebenen Isolation heraustesten.
90 Euro Strafe drohen
Härtere Sanktionen setzt es zudem für Personen, die in Öffis, Supermärkten und Co keine FFP2-Maske tragen: Statt der bisher 25 bzw. 50 Euro Geldstrafe müssen sie mit Bußen in der Höhe von 90 Euro rechnen. Wer sich nicht an das Abstandsgebot von zwei Metern hält, dem drohen ebenfalls 90 Euro Strafe.
Parallel zu alldem kündigte Nehammer verstärkte Kontrollen in den Skigebieten an, um dem „Treiben“– etwa mit dem illegalen Bezug von Quartieren – „ein Ende zu bereiten“. Wie seit vergangener Woche in Tirol wird es hier zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Bezirksverwaltungsbehörden, Gesundheitsbehörden und der Polizei kommen. Was das Skifahren selbst betrifft, sollen weiterhin vornehmlich die Liftbetreiber in die Pflicht genommen werden, dass die Gäste den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz tragen und der vorgeschriebene Abstand eingehalten werden kann.
Blick über die Grenze
Auch Österreichs Nachbarstaaten setzen auf strengere Einreisebestimmungen. Nach Ungarn dürfen etwa nur gewisse Personengruppen aus Österreich einreisen – so zum Beispiel Geschäftsreisende
oder Pendler. Personen, die nachweisen, dass sie innerhalb von sechs Monaten bereits an Covid-19 erkrankt waren, können ohne Beschränkungen ins Land.
Um von Österreich nach Tschechien zu gelangen, muss man wiederum glaubhaft nachweisen können, dass man wegen job- oder ausbildungstechnischer Gründe einreist. Ebenfalls gestattet: Familienbesuche. Ein negativer PCR-Test ist in all diesen Fällen Voraussetzung, wenn man kein Pendler ist.
Prinzipiell ist eine Einreise nach Italien kein Problem – sofern man nicht in eine definiert rote oder orange Zone gelangen möchte, wie derzeit Südtirol oder Apulien. Um am Grenzübergang passieren zu dürfen, benötigt man einen negativen PCR- oder Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist – oder man begibt sich in 14-tägige Quarantäne. Außerdem müssen sich Einreisewillige bei den jeweiligen Gesundheitsbehörden registrieren und ein Selbstdeklarationsformular mitführen. Bleibt man nur für maximal 120 Stunden im Land, dann benötigt man kein Testergebnis.
In Deutschland herrscht eine Testpflicht bei der Einreise aus Österreich – und man muss ebenfalls für zehn Tage in Selbstisolation. Bei einem negativen Testergebnis darf man allerdings frühestens nach fünf Tagen wieder aus der Quarantäne. Zudem müssen sich beim großen Nachbarn Reisende ebenso online registrieren. (nw, bbl)