Fünf Kindeswohlexperten
Die ehemalige Höchstrichterin Irmgard Griss hat die Kindeswohlkommission mit einer Expertin und drei Experten besetzt
Irmgard Griss hat für die von ihr geleitete Kindeswohlkommission im Asylbereich vier parteiunabhängige Mitglieder nominiert.
Die Abschiebung zweier Schülerinnen und ihrer Familien vor einigen Wochen brachte die türkis-grüne Regierung an den Rand des koalitionären Abgrunds. Der grüne Vizekanzler und Interims justizminister WernerKogl er versuchte mit der Einsetzung einer Kindes wohl kommission die Wogen zu glätten – auch innerparteilich. Die Leitung übernahm die ehemalige Höchstrichterin Irmgard Griss.
Am Freitag gab Griss die Mitglieder der Kommission bekannt, mit denen sie sich gemeinsam durch juristische Entscheide und Berichte arbeiten wird. Im Zentrum steht die Frage, ob das Kindes wohl in Asyl und Bleiberechts entscheidungen ausreichend gewürdigt wird oder es hier Nachschärfungen braucht.
Die ehemalige Nationalrats abgeordnete
der Neos betont, dass die vier Mitglieder der Kommission keine persönlichen Wegbegleiter seien. „Ich habe mich erkundigt, wen es an den Unis und in den Instituten gibt“, sagt Griss. Dann müsse man eine gewisse Auswahl treffen. „Das heißt aber nicht, dass andere nicht einbezogen werden – wir werden den Kontakt suchen.“
Auch sei das Gremium parteiunabhängig. Griss übt ihre Leitungsfunktion ehrenamtlich aus. Sie bekomme schließlich eine Pension. Die anderen Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung vom Justizministerium.
In der Kommission vertreten ist Hedwig Wölfl. Die klinische Psychologin ist Geschäftsführerin der insgesamt fünf Möwe-Kinderschutzzentren. Laut eigenen Angaben betreut die Gesellschaft jährlich mehr als 4000 Fälle körperlicher, seelischer und sexueller Gewalterfahrungen. Wölfl ist außerdem Vizepräsidentin der Liga für Kinder- und Jugendgesundheit sowie Vorstandsmitglied der Österreichischen Kinderschutzzentren.
„Offen und schonungslos“
Wölfl möchte differenziert auf das Kindeswohl schauen und keine politisch motivierten Entscheidungen treffen. Und dafür sorgen, dass es klare juristische Kriterien gibt, die die psychosozialen Folgen des Kindes je nach Alter berücksichtigen. Aus Wölfls Sicht müssen auch die Asylverfahren rascher verlaufen.
Gemeinsam mit Ernst Berger, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, bietet Wölfl die Expertise aus der Praxis. Berger war zudem Kommissionsleiter einer Menschenrechtskommission der Volksanwaltschaft und Projektleiter für kinder- und jugendneuropsychiatrische Versorgung in Wien.
Helmut Sax kommt aus der Forschung. Er ist Senior Researcher für Grund- und Menschenrechte am Ludwig-Boltzmann-Institut. Sein Schwerpunkt: Kinderrechte. Erfahrungen sammelte Sax auch als ehemaliges Mitglied einer Expertengruppe des Europarats zu Menschenhandel.
Das vierte Mitglied der Kommission ist Reinhard Klaushofer. Er leitet den Fachbereich Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Uni Salzburg. Außerdem führt er das Institut für Menschenrechte an.
Die Kommission habe sie bewusst kleingehalten, sagt Griss. „Dann kann man sich leichter abstimmen und diskutieren.“Wichtig war ihr vor allem, dass die Kommission den Abschlussbericht zur Jahresmitte eigenständig veröffentlichen kann. Es brauche keine Genehmigung vom Justizministerium.
Griss erwartet sich, dass der Bericht „offen und schonungslos“aufzeigt, wie es um das Kindeswohl in Österreich steht. Und dass er vielleicht Andersdenkende bewegt. Damit sie sich die Frage stellen, wie es für sie wäre, wenn sie selbst oder ihre eigenen Kinder etwa von einer Abschiebung betroffen wären.