Milde Strafen für Mitglieder der Europäischen Aktion
Vier Personen wegen Verstoßes gegen Verbotsgesetz nicht rechtskräftig verurteilt
Flyer drucken, Spenden sammeln und in Ungarn bei einem Treffen dolmetschen: Handlungen, die an sich vor Gericht nichts verloren haben. Doch im Prozess gegen fünf mutmaßliche Mitglieder der Europäischen Aktion (EA) am Wiener Straflandesgericht wurde am Montag der Aufbau einer nationalsozialistischen Organisation gemäß Verbotsgesetz verhandelt. Vier Männer wurden nicht rechtskräftig verurteilt, einer freigesprochen. Alle Anklagen wegen Hochverrats, also eines geplanten gewaltsamen Umsturzes des Staates, wurden abgewiesen.
Dem Prozess vorausgegangen waren umfassende Ermittlungen: Onlineprofile wurden beobachtet, Observationen und Telefonüberwachungen durchgeführt. In Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden war die EA seit ihrer Gründung im Jahr 2010 auf dem Radar der Verfassungsschützer. Offene Holocaustleugner und bekannte Gesichter der rechtsextremen Szene aus der Schweiz, Deutschland und Österreich gründeten damals das länderübergreifende Netzwerk. Als Teil einer europaweiten Armee hätten in allen Ländern kampfbereite neonazistische Truppen organisiert werden sollen, auch in Österreich.
Sieben Ziele
Dafür versuchte der für Österreich ernannte Landesleiter Hans Berger Mitglieder zu werben. Ideologisch wurde die geplante Errichtung einer „Reichsregierung“in den sieben Zielen der EA festgehalten: Unverblümt war auf deren Website nationalsozialistisches Gedankengut abrufbar. Weit kam Berger mit seinen Plänen nicht: 2016 wurde er in Untersuchungshaft genommen, zwei Jahre später verstarb er 77-jährig in der Haft. Auch der sogenannte Wiener Gebietsleiter Rudolf Vogel starb bereits 2017.
Weil die Behörden offensichtlich eingriffen, bevor die EA ihre sieben Ziele in die Tat umsetzen konnte, kreiste der Prozess um die Frage, ob sich die fünf Angeklagten der Tragweite ihrer Unterstützungshandlungen bewusst waren. Sie organisierten Veranstaltungen in einer Pizzeria oder Sonnwendfeiern, druckten und übersetzten Flyer oder sammelten Spenden.
Einer der Angeklagten fühlte sich vom älteren Berger geschmeichelt, als er zum Gebietsleiter ernannt wurde, zuvor hatte sich der damals 20-Jährige bei der FPÖ „verloren gefühlt“. Ein anderer erklärte die vielen NS-verharmlosenden Schriften, die bei ihm gefunden wurden, mit seinem notorischen Sammlertum.
Der österreichischungarische Doppelstaatsbürger P. K. sagte, sein Nationalstolz beziehe sich nur auf Ungarn. Dass er EA-Mitglieder mit der ungarischen Neonazigruppe MNA vernetzen sollte, um ihnen paramilitärische Trainings in Ungarn zu ermöglichen, soll keine europäische Dimension gehabt haben, sagt K.
Vier der fünf Angeklagten zeigten sich im Laufe des dreitägigen Prozesses wegen ihrer damaligen Unterstützungsleistungen für die EA geständig, einen Hochverrat wollte aber niemand von ihnen geplant haben. Das Urteil fiel wegen der umfassenden Geständnisse dementsprechend mild aus: Die Mindeststrafe von zehn Jahren wurde bei allen deutlich unterschritten. Zwei erhielten fünfjährige Haftstrafen, vier Jahre davon bedingt, einmal gab es eine dreijährige und einmal eine vierjährige bedingte Haftstrafe. Alle Verurteilten akzeptierten das Urteil, die Staatsanwaltschaft bat um Bedenkzeit.
Ein Freispruch
Gänzlich – nicht rechtskräftig – freigesprochen wurde P. H. Er will Berger nur als Freund gekannt haben, seine IT-Kenntnisse sollen nicht als Unterstützung für die EA erfolgt sein, sagte H. in seinem Plädoyer. Seine Ausführungen zeigten, in welchem Milieu die EA vernetzt war: Er erhielt über einen bekannten Ex-Neonazi Aufträge für das rechte Magazin arbeitete für das Freiheitliche Bildungsinstitut und setzte die Website vom verurteilten Holocaustleugner Gerd Honsik neu auf.
Die EA dürfte die Gerichte nach den nicht rechtskräftigen Urteilen vom Montag noch weiter beschäftigen: Während des Verfahrens zeigte sich, dass zumindest noch ein weiteres, abgesondertes Verfahren geführt wird.