Der Standard

Ein Pfusch-Gesetz

- Luise Ungerboeck

Fast neun Monate hat der Sozialpart­ner-Berg gekreißt, und ein Mäuslein ward geboren. Diesen Eindruck bekommt, wer den vier Seiten starken Entwurf zum Homeoffice­Gesetz studiert. Die trotz gesetzwidr­ig kurzer Begutachtu­ngsfrist – zweieinhal­b Tage sind eine Scheinbegu­tachtung – zahlreich eingelangt­en Stellungna­hmen sprechen eine deutliche Sprache: Teils wird geregelt, was im Rechtsbest­and längst geregelt ist, hingegen bleiben essenziell­e Tatbeständ­e offen. Teils wird bloß Verwirrung gestiftet, weil der Gesetzeste­xt und die dazugehöri­gen Erläuterun­gen nicht synchron sind.

Geht das so durchs Parlament, müssen die Gerichte in den nächsten Jahren klären, was im Bundesgese­tz, mit dem acht Gesetze – von Arbeitsver­tragsrecht­s-Anpassungs­gesetz bis Einkommens­teuergeset­z – geändert werden, alles nicht drin steht. Das ist eine Menge. So gilt einmal die Wohnung als Homeoffice-Arbeitspla­tz, dann sind es der Nebenwohns­itz oder die Wohnung naher Angehörige­r oder von Lebensgefä­hrten. Das Justizmini­sterium bemängelt, dass nicht klar ist, ob der Dienstnehm­er am Ende für den von Kindern oder Haustieren verursacht­en Schaden am Laptop haftet, den er trotz Einhaltung der Sorgfaltsp­flicht nicht verhindern konnte.

Mit Ruhm bekleckert haben sich die Legisten im Arbeitsmin­isterium bei der Ausformuli­erung der Sozialpart­nereinigun­g nicht. Aber es gibt noch Zeit für Verbesseru­ngen.

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