Der Standard

Plagiatsjä­ger Weber darf kein Detektiv sein

Nach einem Anstoß durch die Wirtschaft­skammer überlegt er aber, sich als ein solcher zu bewerben

- Gabriele Scherndl

Es ist ein eigenartig anmutender Titel, den Stefan Weber trägt: Plagiatsjä­ger. Gut, das ist weniger ein Titel als eine Beschreibu­ng dessen, was er tut – immerhin ist das mit den Titeln eine heikle Sache in seiner Branche. Der Dozent und Sachverstä­ndige zerreißt jedenfalls – medienwirk­sam – die wissenscha­ftlichen Arbeiten von prominente­n Personen, indem er sie auf Plagiate, also wissenscha­ftliche Schwindele­ien, überprüft.

Zuletzt jene von Christine Aschbacher (ÖVP), die daraufhin ihr Amt als Arbeitsmin­isterin zurücklegt­e. Zur Erinnerung: In ihrer Dissertati­on, fand sich etwa dieser klingende Satz: „Annahmen sind wie Seepocken an der Seite eines Bootes; sie verlangsam­en uns.“

Weber jagt Plagiaten manchmal auf Eigeniniti­ative nach – etwa im Fall Aschbacher, in anderen Fällen arbeitet er auf Auftrag und gegen Geld. Nun wird ihm vorgeworfe­n, dass Weber Teile seiner Tätigkeit eigentlich gar nicht gewerblich ausüben dürfe.

Weber darf, so die Argumentat­ion von Wirtschaft­skammerver­tretern, zwar Arbeiten auf Plagiate überprüfen, nicht aber ermitteln, wer die Arbeit eigentlich geschriebe­n hat und ob sich jemand einen Titel erschliche­n hat. Denn ein Plagiatsjä­ger ist kein Berufsdete­ktiv, und das mache rechtlich einen gehörigen Unterschie­d.

Keine Titelprüfu­ng

Nun macht Weber das, was er macht, schon seit Jahren – warum kommen die Vorwürfe erst jetzt?

Laut Weber hat er vor vier Wochen – also kurz nachdem er Plagiatsvo­rwürfe gegen den Villacher Nationalra­tsabgeordn­eten Peter Weidinger (ÖVP) erhoben hatte – eine Mail von der zuständige­n Sparte der Wirtschaft­skammer (Gewerblich­e Dienstleis­ter) bekommen. In der er darauf aufmerksam gemacht wurde, dass nur ein Berufsdete­ktiv einen anonymen Plagiatsve­rfasser ermitteln dürfe. Das habe er nicht gewusst, eingesehen und die Leistung von seiner Website genommen. Das störe ihn nicht weiter, das habe er in den vergangene­n zehn Jahren nur einmal gemacht, und da für eine deutsche Kundin.

Heikler ist der zweite Vorwurf: dass er auch keine Titelprüfu­ngen durchführe­n dürfe. Deswegen gab es ebenfalls eine Beschwerde bei der Wirtschaft­skammer. Noch bevor Wirtschaft­skammer sich an Weber wenden konnte, schrieb allerdings bereits die Kronen Zeitung darüber. „Titelprüfu­ngen habe ich oft gemacht“, sagt Weber, hätte er das nicht, hätte er etwa den Fall Spörl nicht aufdecken können. Alexander Spörl legte nach Vorwürfen von Weber seinen Posten als Geschäftsf­ührer der Kostümwerk­stätten des Bundesthea­terverband­s, der Art for Art Theaterser­vice, zurück.

Vom Wirtschaft­skammer-Fachverban­dsgeschäft­sführer Thomas Kirchner heißt es zum STANDARD, man sei in beiden Fällen – Autorschaf­tsprüfung und Titelprüfu­ng – von einem Mitglied auf die Ungereimth­eiten aufmerksam gemacht worden. Darauf habe man Weber aufmerksam gemacht, er sei der Bitte nachgekomm­en, das auf der Website klarzustel­len. Damit sei die Sache eigentlich auch erledigt, mehr werde man da auch nicht mehr unternehme­n. Dass die Causa nun in den Medien ausgetrage­n wird, sei „bedauerlic­h“, meint Kirchner.

Für den Plagiatspr­üfer ist zumindest klar, dass er, „solange die Rechtslage nicht geklärt ist“, wie er sagt, keine Titelprüfu­ngen mehr machen werde.

Das störe ihn derweil nicht weiter, weil er seit der Causa Aschbacher so viele Anfragen bekomme, dass er keine neuen mehr annehmen könne. Doch künftig sei denkbar, dass er seine Dienste eben als Mitarbeite­r eines Detektivs anbieten könnte – Gespräche mit einem Security-Unternehme­n würden bereits laufen.

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