Plagiatsjäger Weber darf kein Detektiv sein
Nach einem Anstoß durch die Wirtschaftskammer überlegt er aber, sich als ein solcher zu bewerben
Es ist ein eigenartig anmutender Titel, den Stefan Weber trägt: Plagiatsjäger. Gut, das ist weniger ein Titel als eine Beschreibung dessen, was er tut – immerhin ist das mit den Titeln eine heikle Sache in seiner Branche. Der Dozent und Sachverständige zerreißt jedenfalls – medienwirksam – die wissenschaftlichen Arbeiten von prominenten Personen, indem er sie auf Plagiate, also wissenschaftliche Schwindeleien, überprüft.
Zuletzt jene von Christine Aschbacher (ÖVP), die daraufhin ihr Amt als Arbeitsministerin zurücklegte. Zur Erinnerung: In ihrer Dissertation, fand sich etwa dieser klingende Satz: „Annahmen sind wie Seepocken an der Seite eines Bootes; sie verlangsamen uns.“
Weber jagt Plagiaten manchmal auf Eigeninitiative nach – etwa im Fall Aschbacher, in anderen Fällen arbeitet er auf Auftrag und gegen Geld. Nun wird ihm vorgeworfen, dass Weber Teile seiner Tätigkeit eigentlich gar nicht gewerblich ausüben dürfe.
Weber darf, so die Argumentation von Wirtschaftskammervertretern, zwar Arbeiten auf Plagiate überprüfen, nicht aber ermitteln, wer die Arbeit eigentlich geschrieben hat und ob sich jemand einen Titel erschlichen hat. Denn ein Plagiatsjäger ist kein Berufsdetektiv, und das mache rechtlich einen gehörigen Unterschied.
Keine Titelprüfung
Nun macht Weber das, was er macht, schon seit Jahren – warum kommen die Vorwürfe erst jetzt?
Laut Weber hat er vor vier Wochen – also kurz nachdem er Plagiatsvorwürfe gegen den Villacher Nationalratsabgeordneten Peter Weidinger (ÖVP) erhoben hatte – eine Mail von der zuständigen Sparte der Wirtschaftskammer (Gewerbliche Dienstleister) bekommen. In der er darauf aufmerksam gemacht wurde, dass nur ein Berufsdetektiv einen anonymen Plagiatsverfasser ermitteln dürfe. Das habe er nicht gewusst, eingesehen und die Leistung von seiner Website genommen. Das störe ihn nicht weiter, das habe er in den vergangenen zehn Jahren nur einmal gemacht, und da für eine deutsche Kundin.
Heikler ist der zweite Vorwurf: dass er auch keine Titelprüfungen durchführen dürfe. Deswegen gab es ebenfalls eine Beschwerde bei der Wirtschaftskammer. Noch bevor Wirtschaftskammer sich an Weber wenden konnte, schrieb allerdings bereits die Kronen Zeitung darüber. „Titelprüfungen habe ich oft gemacht“, sagt Weber, hätte er das nicht, hätte er etwa den Fall Spörl nicht aufdecken können. Alexander Spörl legte nach Vorwürfen von Weber seinen Posten als Geschäftsführer der Kostümwerkstätten des Bundestheaterverbands, der Art for Art Theaterservice, zurück.
Vom Wirtschaftskammer-Fachverbandsgeschäftsführer Thomas Kirchner heißt es zum STANDARD, man sei in beiden Fällen – Autorschaftsprüfung und Titelprüfung – von einem Mitglied auf die Ungereimtheiten aufmerksam gemacht worden. Darauf habe man Weber aufmerksam gemacht, er sei der Bitte nachgekommen, das auf der Website klarzustellen. Damit sei die Sache eigentlich auch erledigt, mehr werde man da auch nicht mehr unternehmen. Dass die Causa nun in den Medien ausgetragen wird, sei „bedauerlich“, meint Kirchner.
Für den Plagiatsprüfer ist zumindest klar, dass er, „solange die Rechtslage nicht geklärt ist“, wie er sagt, keine Titelprüfungen mehr machen werde.
Das störe ihn derweil nicht weiter, weil er seit der Causa Aschbacher so viele Anfragen bekomme, dass er keine neuen mehr annehmen könne. Doch künftig sei denkbar, dass er seine Dienste eben als Mitarbeiter eines Detektivs anbieten könnte – Gespräche mit einem Security-Unternehmen würden bereits laufen.