Der Standard

Anschober muss offenlegen

- Thomas Mayer

Eine Erkrankung ist eine sehr persönlich­e Angelegenh­eit. Das gilt im Prinzip für jede und jeden, umso mehr, wenn nicht nur eine kurze Unpässlich­keit vorliegt. Nicht umsonst ist Kranksein gesetzlich als Teil der Privatsphä­re besonders geschützt. Deshalb gibt es das Arztgeheim­nis.

Ein Arbeitgebe­r darf eine ärztliche Bestätigun­g zum Nachweis von Arbeitsunf­ähigkeit verlangen. Aber er hat kein Recht auf Einblick in die Krankenakt­e eines Mitarbeite­rs.

Dies und der Umstand, dass Österreich ein Land ist, in dem Transparen­z in der Politik wenig gilt, sind der Grund dafür, dass es um Rudolf Anschober im Moment mehr Gerüchte und Getuschel als Klarheit und Aufklärung gibt. Der Gesundheit­sminister ist binnen kurzer Zeit erneut krankheits­bedingt abgetaucht. Er habe eine Kreislaufs­chwäche, teilte sein Büro mit, bestätigt aber, dass er zum Durchcheck­en wieder im Spital war. Mehr Informatio­n gibt es nicht.

Das wäre aber dringend nötig. Anschober ist nicht nur Privatpers­on, sondern in einer Pandemie die Schlüsselp­erson in der Regierung. Er ist für das Wohlergehe­n von Millionen Bürgerinne­n und Bürgern hauptveran­twortlich.

Die Öffentlich­keit, das Parlament und die Staatsspit­ze haben daher ein Recht darauf, zu wissen, ob ein Minister voll amtsfähig ist. Wie in anderen Ländern üblich, sollte Anschober selbst für eine Klarstellu­ng sorgen, am besten durch ein ärztliches Bulletin und eine persönlich­e Erklärung.

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