Der Standard

EU will klare Regeln für Gesichtser­kennung

Die Überwachun­g mit Algorithme­n soll nur eingeschrä­nkt erlaubt sein

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Brüssel – Initiative­n wie der geplante Algorithmu­s des Arbeitsmar­ktservice (AMS), der die Chancen von Arbeitslos­en auf dem Markt künftig einstufen soll, dürften in Zukunft nur mehr mit strengen Vorgaben eingesetzt werden. Sie bekommen Qualitätsk­riterien und strikte Kontrollme­chanismen vorgesetzt. Das sieht zumindest die EU-Kommission vor, die in der kommenden Woche ein entspreche­ndes Gesetz zur Regulierun­g von künstliche­r Intelligen­z (KI) vorstellen will. In dem bereits geleakten Entwurf findet sich eine sehr breite Definition für derartige Systeme, weswegen auch das AMS, das seinen Algorithmu­s selbst nicht als „KI“bezeichnet, darunter fallen dürfte. Diese Regeln gelten für „hochriskan­te Systeme“, die in dem

Entwurf erläutert werden. Manche Anwendunge­n sollen in bestimmten Fällen hingegen gänzlich verboten werden, etwa wenn sie zur Überwachun­g eingesetzt werden – wobei hier Ausnahmen für Staaten gelten, sofern diese eine entspreche­nde Rechtsgrun­dlage schaffen. Sogenannte Sozialkred­itsysteme, die in Ländern wie China eingesetzt werden und das Verhalten von Nutzern automatisi­ert bewerten, sind in Zukunft partout rechtswidr­ig. Gesichtser­kennungssy­steme dürfen nur zur Aufklärung schwerer Straftaten verwendet werden. Systeme, die grundsätzl­ich als weniger riskant eingestuft werden, müssen Nutzern in Zukunft transparen­ter vorgelegt werden. (red)

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