Irdisches Urteil für Pater nach Kunstraub im Kloster
Acht Monate bedingt für Ex-Kustos des Stifts Kremsmünster – Diversion für mitangeklagten Händler
Nicht vor dem Jüngsten Gericht, aber immerhin am Landesgericht Steyr musste am Donnerstag Pater C. auf der Anklagebank Platz nehmen. Auf den ersten Blick sah der Ordensmann aus dem Stift Kremsmünster von der Arbeit im Weingarten des Herrn schwer gezeichnet aus: gebückte Haltung, wirres bis ungepflegtes Haupthaar, schwer ausgebeultes Schuhwerk, gehüllt in einen schwarzen Talar.
Doch das bemitleidenswerte Äußern beeindruckte die Anklagebehörde nur sehr bedingt: Konkret wurde dem 55-Jährigen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, vor drei Jahren ein Gemälde im Wert von 15.000 Euro, ein Muschelrelief im Wert von 10.000 Euro, zahlreiche Kupferstiche mit einem
dann aber erst, als der neue Kustos im Stift das Fehlen der Kunstschätze bemerkte. Pater C. bekam umgehend Besuch von der Polizei, gestand direkt den Abtransport – und stimmte einer freiwilligen Nachschau zu.
Nicht aber, ohne zuvor noch in der Kunst-Garage ein wenig „auszumustern“. Zwei Tage vor dem Besuch der Exekutive verbrachte der Antiquitätenhändler im Auftrag von Pater C. noch etliche Gegenstände an einen anderen Ort. „Mein Mandant ist aber kein eiskalter Kunstdieb“, betont der Verteidiger. Niemals habe er die Gegenstände verkaufen und sich persönlich bereichern wollen.
Das Gericht folgte aber dennoch der Anklage: Der Pater fasste, nicht rechtskräftig, acht Monaten bedingte Haft aus. Der Antiquitätenhändler kommt mit einer Geldbuße von 19.200 Euro davon.