Der Standard

Irdisches Urteil für Pater nach Kunstraub im Kloster

Acht Monate bedingt für Ex-Kustos des Stifts Kremsmünst­er – Diversion für mitangekla­gten Händler

- Markus Rohrhofer

Nicht vor dem Jüngsten Gericht, aber immerhin am Landesgeri­cht Steyr musste am Donnerstag Pater C. auf der Anklageban­k Platz nehmen. Auf den ersten Blick sah der Ordensmann aus dem Stift Kremsmünst­er von der Arbeit im Weingarten des Herrn schwer gezeichnet aus: gebückte Haltung, wirres bis ungepflegt­es Haupthaar, schwer ausgebeult­es Schuhwerk, gehüllt in einen schwarzen Talar.

Doch das bemitleide­nswerte Äußern beeindruck­te die Anklagebeh­örde nur sehr bedingt: Konkret wurde dem 55-Jährigen von der Staatsanwa­ltschaft vorgeworfe­n, vor drei Jahren ein Gemälde im Wert von 15.000 Euro, ein Muschelrel­ief im Wert von 10.000 Euro, zahlreiche Kupferstic­he mit einem

dann aber erst, als der neue Kustos im Stift das Fehlen der Kunstschät­ze bemerkte. Pater C. bekam umgehend Besuch von der Polizei, gestand direkt den Abtranspor­t – und stimmte einer freiwillig­en Nachschau zu.

Nicht aber, ohne zuvor noch in der Kunst-Garage ein wenig „auszumuste­rn“. Zwei Tage vor dem Besuch der Exekutive verbrachte der Antiquität­enhändler im Auftrag von Pater C. noch etliche Gegenständ­e an einen anderen Ort. „Mein Mandant ist aber kein eiskalter Kunstdieb“, betont der Verteidige­r. Niemals habe er die Gegenständ­e verkaufen und sich persönlich bereichern wollen.

Das Gericht folgte aber dennoch der Anklage: Der Pater fasste, nicht rechtskräf­tig, acht Monaten bedingte Haft aus. Der Antiquität­enhändler kommt mit einer Geldbuße von 19.200 Euro davon.

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