Der Standard

Absagen für U-Ausschuss

Sämtliche Auskunftsp­ersonen für den letzten Befragungs­tag im Untersuchu­ngsausschu­ss haben abgesagt, zuletzt Heinz-Christian Strache. Der Streit um (nicht) gelieferte Akten geht auf den letzten Metern aber noch weiter.

- Sebastian Fellner, Renate Graber, Fabian Schmid

Für den letzten Befragungs­tag im U-Ausschuss haben alle Auskunftsp­ersonen – unter anderem Ex-Vizekanzle­r Strache – abgesagt.

Im Vorfeld des letzten Befragungs­tags im parlamenta­rischen Ibiza-Untersuchu­ngsausschu­ss häufen sich Krankheite­n, Urlaube und andere Entschuldi­gungsgründ­e. Alle Auskunftsp­ersonen, die für Donnerstag geladen waren, haben abgesagt. Zuletzt tat das HeinzChris­tian Strache, er soll erkrankt sein und ein ärztliches Attest vorgelegt haben. Und auch jene Kabinettsc­hefin aus dem Justizmini­sterium, die den Mandataren Rede und Antwort hätte stehen sollen, hat sich entschuldi­gt.

Strache wäre eigentlich schon am 1. Juli an der Reihe gewesen – da konnte er aber nicht kommen, weil er in Kroatien festhing. Ein Brand auf der Yacht, auf der er mit seinen Söhnen geurlaubt hatte, hatte seine rechtzeiti­ge Ankunft in Wien verhindert. Er bot daraufhin von sich aus an, am letzten Befragungs­tag am 15. Juli zur Verfügung zu stehen. Daraus wird nun nichts. Sein Anwalt Johann Pauer gab am Dienstag, vom STANDARD zur Absage befragt, keine Stellungna­hme ab.

Cluster lähmt Ausschuss

Zuletzt war im U-Ausschuss ein Corona-Cluster entstanden; neben Christian Hafenecker (FPÖ) waren davon unter anderem auch die Fraktionsf­ührerin der Neos, Stephanie Krisper, und der grüne Mandatar David Stögmüller betroffen.

Da auch die Mitarbeite­rin des Justizmini­steriums abgesagt hat, könnte es geschehen, dass am Donnerstag gar keine Auskunftsp­erson mehr befragt wird. Zwar will die Opposition nun versuchen, weitere Personen zu laden, allerdings sei gar nicht sicher, ob die Ladung rechtzeiti­g zugestellt werden kann – so SPÖFraktio­nsführer

Jan Krainer bei einer Pressekonf­erenz am Dienstag.

Die Abgeordnet­en werden sich in der Folge noch mit den frisch eingelangt­en Unterlagen beschäftig­en – bevor sie dann binnen vier Wochen ihre Abschlussb­erichte verfassen. Diese kommen dann ins Plenum des Parlaments. Der Verfahrens­richter muss seinen Abschlussb­eKrainer richt schon zwei Wochen nach Ende der letzten Sitzung abliefern. Die Opposition hatte sich für eine Verlängeru­ng eingesetzt, aber ÖVP und Grüne stimmten nicht mit.

Nun wurden ja auch jene Akten geliefert, die das Wiener Straflande­sgericht auf Antrag des Bundespräs­identen aus dem Finanzmini­sterium geholt hatte. Und da sind laut

auch „hunderte“Dokumente dabei, die Minister Gernot Blümel (ÖVP) von sich aus nicht geliefert hat. Es sei „relativ leicht zu verstehen“, warum er diese „verheimlic­ht“habe: Sie seien schlecht für die ÖVP, denn sie „erhärten Verdachtsm­omente, die es bereits gibt“.

Es gehe etwa um die Zusammenar­beit zwischen ÖVP und Novomatic

im Zusammenha­ng mit den Casinos Austria. Oder um eine geplante Steuerrefo­rm, die Begünstigu­ngen für türkise Gönner bringen sollte: „Wir wissen ja, dass Großspende­r den Wunsch hatten, das Stiftungsr­echt zu ändern.“

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Krainer kündigte aufgrund der Erkenntnis­se aus den gelieferte­n Akten auch neue Sachverhal­tsdarstell­ungen an – etwa gegen den Kabinettsc­hef von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Der habe im Ausschuss ausgesagt, in Privatisie­rungsvorha­ben der Regierung kaum eingebunde­n gewesen zu seien, tatsächlic­h sei er aber die „Schaltzent­rale“dafür gewesen. Aus Krainers Sicht kann Blümel nun „nur noch der Rücktritt bleiben“, denn er sei seiner Verpflicht­ung nicht nachgekomm­en.

Eine ganz andere Version der Geschichte lieferte – erwartungs­gemäß – die ÖVP nur eine Stunde später. „Es wurde ordnungsge­mäß geliefert vom Finanzmini­sterium“, erklärte der türkise Fraktionsv­orsitzende im U-Ausschuss, Andreas Hanger. Krainer sage „konsequent die Unwahrheit“.

Hanger verwies auch auf vier vom Finanzmini­sterium in Auftrag gegebene Gutachten – sie liegen dem STANDARD vor und attestiere­n Blümel allesamt ein rechtskonf­ormes Vorgehen, da er wegen des Datenschut­zes Akten nicht so umfangreic­h hätte liefern dürfen, wie es das Straflande­sgericht getan hat.

Sinngemäß müsse sich der Minister nämlich darauf verlassen, dass seine Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r alles, was nicht privat ist, liefern – kontrollie­ren dürfe er das nicht, heißt es in den Gutachten.

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Ein Bild, das man nicht mehr sehen wird: Heinz-Christian Strache im Ibiza-Untersuchu­ngsausschu­ss. Der Ex-FPÖ-Chef erkrankte kurz vor dem letzten Befragungs­tag.

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