Absagen für U-Ausschuss
Sämtliche Auskunftspersonen für den letzten Befragungstag im Untersuchungsausschuss haben abgesagt, zuletzt Heinz-Christian Strache. Der Streit um (nicht) gelieferte Akten geht auf den letzten Metern aber noch weiter.
Für den letzten Befragungstag im U-Ausschuss haben alle Auskunftspersonen – unter anderem Ex-Vizekanzler Strache – abgesagt.
Im Vorfeld des letzten Befragungstags im parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss häufen sich Krankheiten, Urlaube und andere Entschuldigungsgründe. Alle Auskunftspersonen, die für Donnerstag geladen waren, haben abgesagt. Zuletzt tat das HeinzChristian Strache, er soll erkrankt sein und ein ärztliches Attest vorgelegt haben. Und auch jene Kabinettschefin aus dem Justizministerium, die den Mandataren Rede und Antwort hätte stehen sollen, hat sich entschuldigt.
Strache wäre eigentlich schon am 1. Juli an der Reihe gewesen – da konnte er aber nicht kommen, weil er in Kroatien festhing. Ein Brand auf der Yacht, auf der er mit seinen Söhnen geurlaubt hatte, hatte seine rechtzeitige Ankunft in Wien verhindert. Er bot daraufhin von sich aus an, am letzten Befragungstag am 15. Juli zur Verfügung zu stehen. Daraus wird nun nichts. Sein Anwalt Johann Pauer gab am Dienstag, vom STANDARD zur Absage befragt, keine Stellungnahme ab.
Cluster lähmt Ausschuss
Zuletzt war im U-Ausschuss ein Corona-Cluster entstanden; neben Christian Hafenecker (FPÖ) waren davon unter anderem auch die Fraktionsführerin der Neos, Stephanie Krisper, und der grüne Mandatar David Stögmüller betroffen.
Da auch die Mitarbeiterin des Justizministeriums abgesagt hat, könnte es geschehen, dass am Donnerstag gar keine Auskunftsperson mehr befragt wird. Zwar will die Opposition nun versuchen, weitere Personen zu laden, allerdings sei gar nicht sicher, ob die Ladung rechtzeitig zugestellt werden kann – so SPÖFraktionsführer
Jan Krainer bei einer Pressekonferenz am Dienstag.
Die Abgeordneten werden sich in der Folge noch mit den frisch eingelangten Unterlagen beschäftigen – bevor sie dann binnen vier Wochen ihre Abschlussberichte verfassen. Diese kommen dann ins Plenum des Parlaments. Der Verfahrensrichter muss seinen AbschlussbeKrainer richt schon zwei Wochen nach Ende der letzten Sitzung abliefern. Die Opposition hatte sich für eine Verlängerung eingesetzt, aber ÖVP und Grüne stimmten nicht mit.
Nun wurden ja auch jene Akten geliefert, die das Wiener Straflandesgericht auf Antrag des Bundespräsidenten aus dem Finanzministerium geholt hatte. Und da sind laut
auch „hunderte“Dokumente dabei, die Minister Gernot Blümel (ÖVP) von sich aus nicht geliefert hat. Es sei „relativ leicht zu verstehen“, warum er diese „verheimlicht“habe: Sie seien schlecht für die ÖVP, denn sie „erhärten Verdachtsmomente, die es bereits gibt“.
Es gehe etwa um die Zusammenarbeit zwischen ÖVP und Novomatic
im Zusammenhang mit den Casinos Austria. Oder um eine geplante Steuerreform, die Begünstigungen für türkise Gönner bringen sollte: „Wir wissen ja, dass Großspender den Wunsch hatten, das Stiftungsrecht zu ändern.“
Anzeigen angekündigt
Krainer kündigte aufgrund der Erkenntnisse aus den gelieferten Akten auch neue Sachverhaltsdarstellungen an – etwa gegen den Kabinettschef von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Der habe im Ausschuss ausgesagt, in Privatisierungsvorhaben der Regierung kaum eingebunden gewesen zu seien, tatsächlich sei er aber die „Schaltzentrale“dafür gewesen. Aus Krainers Sicht kann Blümel nun „nur noch der Rücktritt bleiben“, denn er sei seiner Verpflichtung nicht nachgekommen.
Eine ganz andere Version der Geschichte lieferte – erwartungsgemäß – die ÖVP nur eine Stunde später. „Es wurde ordnungsgemäß geliefert vom Finanzministerium“, erklärte der türkise Fraktionsvorsitzende im U-Ausschuss, Andreas Hanger. Krainer sage „konsequent die Unwahrheit“.
Hanger verwies auch auf vier vom Finanzministerium in Auftrag gegebene Gutachten – sie liegen dem STANDARD vor und attestieren Blümel allesamt ein rechtskonformes Vorgehen, da er wegen des Datenschutzes Akten nicht so umfangreich hätte liefern dürfen, wie es das Straflandesgericht getan hat.
Sinngemäß müsse sich der Minister nämlich darauf verlassen, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alles, was nicht privat ist, liefern – kontrollieren dürfe er das nicht, heißt es in den Gutachten.