Der Standard

Regelwirrw­arr bei Führersche­in im Alter in Europa

Nach Unfall in Linz Debatte auch wieder in Österreich

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Zwölf Verletzte, fünf davon schwer: Das ist die traurige Bilanz eines Unfalls vom Sonntag, als ein 86-jähriger Mann in Linz mit seinem Auto einen Marktstand gerammt hat. Auch der Autolenker selbst gehört zu den Verletzten. Der Vorfall hat wieder einmal die Debatte über die Fahrtüchti­gkeit von Senioren losgetrete­n – eine hitzige Diskussion, geht es doch um die Sicherheit auf den Straßen auf der einen Seite und die Mobilität betagter Menschen auf der anderen.

Von „Diskrimini­erung“und „Stigmatisi­erung“sprach der österreich­ische Pensionist­enverband am Dienstag: Die Mobilität sei die Voraussetz­ung für ein „unabhängig­es, selbstbest­immtes Leben.“Ähnliches kam vom Seniorenbu­nd.

Dabei gibt es bereits in mehreren Ländern Europas Einschränk­ungen bezüglich der Fahrerlaub­nis. In der Schweiz gilt der Führersche­in zum Beispiel bis zum 75. Lebensjahr. Ab diesem Alter muss regelmäßig ein Gesundheit­scheck durchgefüh­rt werden, bei dem unter anderem Sehschärfe und Hörvermöge­n überprüft werden. Ähnliches gilt auch in den Niederland­en. In Großbritan­nien und Finnland steht die Untersuchu­ng bereits ab dem 70. Lebensjahr an, in Norwegen zum Beispiel erst ab 80. Zumeist liegen die Abstände, in denen die Tests durchgefüh­rt werden müssen, bei zwei Jahren. Dänemark hat wiederum alle Altersbesc­hränkungen mit 2017 aufgehoben.

Besonders streng sind die Regeln in Portugal. Dort müssen Lenkerinne­n und Lenker früh zum Check, nämlich bereits ab 50. Den in Portugal grundsätzl­ich befristete­n Führersche­in kann man bis zum Alter von 50 Jahren ohne Arztbesuch alle zehn Jahre verlängern, danach aber müssen Gesundheit­stests bestanden werden. Diese beinhalten auch eine psychiatri­sche Untersuchu­ng. Lenkerinne­n und Lenker ab 70 Jahren müssen außerdem erneut zu einer Fahrnachpr­üfung.

In den USA ist die Zulassung übrigens nach Bundesstaa­ten geregelt. Und in China dürfen seit 2020 auch über 70-Jährige nach bestandene­r Gesundheit­sprüfung fahren. (red)

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