Der Standard

Österreich kann bereits im Herbst mit EU-Wiederaufb­augeld rechnen

Finanzmini­ster winken zwölf Investitio­nsprogramm­e ab – Kommission stellt Ungarn wegen Rechtsstaa­tlichkeit aufs Wartegleis

- Thomas Mayer aus Brüssel

Für den zu Hause vom IbizaAussc­huss gebeutelte­n Finanzmini­ster Gernot Blümel verlief der Dienstag reibungslo­s. Beim Treffen der EU-Finanzmini­ster in Brüssel wurden die ersten von der EU-Kommission genehmigte­n Wiederaufb­aupläne für die Zeit nach Corona ohne Einschränk­ungen gebilligt. Zwölf Länder können bereits ab Herbst mit Überweisun­gen aus Brüssel unter dem Titel Zukunftsin­vestitione­n rechnen, darunter Österreich und Deutschlan­d.

Blümel zeigte sich darüber naturgemäß erfreut, nicht zuletzt deshalb, weil es an der Bundesregi­erung noch im Frühjahr heftige Kritik der Opposition

gegeben hatte, dass man die Pläne zum Wiederaufb­au viel zu spät eingereich­t habe. Nun kann Österreich mit rund 3,5 Milliarden Euro an EU-Zuschüssen rechnen. Wie es bei dem dafür zuständige­n Budgetkomm­issar Johannes Hahn heißt, sei der Anteil der Investitio­nen für Klimaschut­z und digitale Entwicklun­g im Vergleich mit anderen Ländern sogar überdurchs­chnittlich hoch. Schwerpunk­te sind Ausbau der Bahn, Breitbandn­etze und Ökoinvesti­tionen. Deutschlan­d bekommt rund 25 Mrd. Euro.

Das EU-Wiederaufb­auprogramm im Gesamtvolu­men von rund 800 Milliarden Euro (auf Preisbasis 2019 waren es ursprüngli­ch 750 Milliarden) war vor einem Jahr beschlosse­n worden. Um die Verteilung der Mittel, die in Form von Krediten und Zuschüssen vergeben werden, welche durch künftige EU-Eigeneinna­hmen etwa in Form von Digitalste­uern oder CO₂-Bepreisung finanziert werden sollen, gab es ein hartes Ringen zwischen den Staaten. Italien und Spanien profitiere­n am meisten.

Problemfal­l Ungarn

Mit Problemen sieht sich Ungarn konfrontie­rt. Die EU-Kommission hat das von der Regierung Viktor Orbán eingereich­te Programm vorläufig auf Eis gelegt. Bis Anfang der Woche hatte es geheißen, dass Ungarn neben drei anderen Staaten eventuell noch im Sommer eine Freigabe bekommen könnte. Diese

Hoffnung der Ungarn hat sich inzwischen wegen der Bedenken zerschlage­n, dass die Regierung in Budapest keine ausreichen­den Garantien auf rechtsstaa­tlich korrekten Umgang mit EU-Geldern geben könne. Der Streit darüber tobt in anderen politische­n Zusammenhä­ngen – etwa wegen Verletzung der Pressefrei­heit durch diskrimini­erende Mediengese­tze

oder der Gängelung der Justiz oder der Diskrimini­erung von Homosexuel­len – seit langem. Nun hat die Kommission nachgelegt. Sie stützt sich dabei auf eine Regelung, die den EU-Subvention­sbezug mit Wohlverhal­ten bei der Rechtsstaa­tlichkeit verknüpft in dem Sinne, als die Mittelverw­endung auf nationaler Ebene „sauber“sein muss.

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