Debatte über Impfpflicht in Spitälern
Niederösterreich führt eine Impfpflicht für neues Personal der Kranken- und Pflegehäuser ein. Im Burgenland und in Wien gibt es Ähnliches. Andere Länder sind zurückhaltend. Warum? Ein Rundruf.
Wer im Herbst in Niederösterreich einen neuen Arbeitsplatz im Gesundheitsbereich des Landes antritt, muss gegen Corona geimpft sein. Davon sind die Neueinstellungen bei sämtlichen Krankenhäusern und Pflegewohnheimen der Landesgesundheitsagentur betroffen, inklusive jener in der Verwaltung. Ebenfalls zur Impfung verpflichtet werden Auszubildende in dem Bereich, also zum Beispiel Pflegeschülerinnen und -schüler sowie Praktikantinnen und Praktikanten. Die Regelung gilt ab 1. September, darüber informiert wurde vorige Woche. Nicht betroffen sind die rund 27.000 aktuell bereits dort Beschäftigten.
Auch andere Bundesländer machen neuem Personal im Gesundheitsbereich bezüglich Immunisierung gegen Covid solche Vorgaben: Wien etwa, aber auch das Burgenland. In Vorarlberg muss der Impfstatus offengelegt werden, Impfpflicht gibt es aber noch keine. Wobei es seitens des Landes dazu heißt, dass derzeit „rechtliche Prüfungen“laufen und nicht auszuschließen sei, dass „in Zukunft strengere Vorgaben möglich sind“.
Bevorzugung bei Impfung
Kein Thema ist es in der Steiermark, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg und Tirol. In der Steiermark will man aber Personen, die vollständig immunisiert sind, bei Neuaufnahmen bevorzugen, Ähnliches gilt in Kärnten. Eine Vereinheitlichung all dieser Regelungen steht im Gesundheitsministerium derzeit nicht auf der Agenda, erst kürzlich verwies Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) im ZiB 2-Interview in dieser Frage auf die Zuständigkeit der jeweiligen Träger.
Eine generelle Impfpflicht für die schon tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitseinrichtungen ist kein Thema. „Das machen wir sicher nicht, und das ist auch nicht geplant“, heißt es aus dem Büro des burgenländischen Landeshauptmanns Hans Peter Doskozil (SPÖ). Aus arbeitsrechtlicher Sicht ginge das auch gar nicht, so der Tenor.
Ist dem so? Ja, heißt es dazu in der Arbeiterkammer (AK). „Im Epidemiegesetz gibt es zwar eine Ausnahmebestimmung, dass man in bestimmten Fällen für bestimmte Beschäftigte im Gesundheitsbereich auf behördlicher Ebene eine Impfpflicht anordnen kann“, sagt Philipp Brokes, Arbeitsrechtsexperte der AK Wien. Allerdings wäre eine behördlich angeordnete Impfpflicht nur punktuell für bestimmte Berufsgruppen wie etwa Hebammen möglich. Von dieser Option für Behörden hat bisher kein Bundesland Gebrauch gemacht. Der Arbeitgeber selbst könnte laut AK-Experte keine Immunisierungspflicht in bestehenrichtungen de Arbeitsverhältnisse hineinreklamieren.
Daher also gilt die Vorschrift nur für Neueintritte. Wenn überhaupt. Oberösterreich sieht für sie keine Corona-Impfung vor. Es bestünden momentan eine „hohe Impfbereitschaft“und „eine hohe Durchimpfungsrate“, lautet die Begründung aus dem Büro von Landeshauptmann-Stellvertreterin Christina Haberlander (ÖVP). Allerdings kann man dort nicht beziffern, wie viele Personen im Gesundheitsbereich des Landes geimpft sind.
Andernorts gibt es solche Zahlen sehr wohl – zumindest in irgendeiner Form. So heißt es aus Niederösterreich, man wisse, wie viel Personal sich direkt in den Landeseinimpfen ließ: rund zwei Drittel der Angestellten der Pflegebetreuungszentren und 72 Prozent in den Spitälern. Auch in Tirol melden die öffentlichen Spitäler eine Durchimpfungsrate von „rund 71 Prozent in allen Berufsgruppen“. Diese Zahlen beinhalten aber nicht, wer sich anderswo, etwa als Privatperson, immunisieren ließ.
Höhere Durchimpfungsrate
Das liegt nahe, wenn man die deutlich höhere Durchimpfungsrate erfährt, die dort aus dem Gesundheitsbereich gemeldet wird. Vom Wiener Gesundheitsverbund (Wigev) heißt es, dass 90 Prozent der dort Beschäftigten geimpft seien, unter den Ärztinnen und Ärzten sogar 95 Prozent. Auch am Landeskrankenhaus Salzburg sind über 90 Prozent der Ärzte und 80 Prozent des Pflegepersonals geimpft. Vorarlberg meldet über 85 Prozent geimpfte Mitarbeitende in den Spitälern. Bei den Pflegerinnen und Pflegern der Wiener Wohnheime sind es 78 Prozent. Auch im Burgenland wird eine Zahl von über 80 Prozent der Gesamtbelegschaft im Gesundheitsbereich gemeldet, 83 Prozent im medizinischen Bereich.
„Das zeigt, dass man Impfpflicht für diesen Bereich nicht diskutieren muss“, heißt es dazu aus Doskozils Büro. Auch in der Steiermark, wo eine vorgeschriebene Immunisierung für Neueinstellungen kein Thema ist, sind derzeit rund 90 Prozent der Beschäftigten zumindest einmal geimpft.
Wenn der Gesundheitsbereich gut immunisiert ist – wie sieht es mit anderen Bereichen aus, etwa der Kinderbetreuung? In Wien wird derzeit eine Impfpflicht für neu aufzunehmende Mitarbeiter bei Kindergärten der Stadt geprüft. In der Steiermark will man Immunisierte im Bildungsbereich bei Neuanstellung zumindest bevorzugen. Wenn die Impfpflicht in Wiener Kinderbetreuungseinrichtungen kommt, dann ab Herbst. Die Durchimpfungsrate der Beschäftigten in Kindergärten, Horten und Schulen der Stadt beträgt 74 Prozent.