Der Standard

Ermittlung­en gegen Polizist nach 1.-Mai-Demo

Frau zeigte Beamten wegen Körperverl­etzung an – Untersuchu­ng läuft

- Vanessa Gaigg

Die rechtliche Aufarbeitu­ng des Polizeiein­satzes bei der Wiener „Mayday“-Demonstrat­ion am 1. Mai dieses Jahres wird immer umfangreic­her. Zur Erinnerung: Nachdem Aktivisten ein Transparen­t auf der Votivkirch­e hissten, kam es zu Tumulten. Es folgte ein Polizeiein­satz, den Anwesende, darunter auch Abgeordnet­e, als unverhältn­ismäßig beschriebe­n. Die Exekutive hingegen verwies auf Flaschenwü­rfe seitens der Demonstran­tinnen und Demonstran­ten. Es kam zu Festnahmen.

Zumindest zwei Maßnahmenb­eschwerden von betroffene­n Demonstran­ten wurden bereits eingebrach­t, darunter auch von einer Person, die drei Tage in Haft war. Eine bei der Kundgebung anwesende Frau zeigte einen Polizisten zudem wegen Körperverl­etzung an. Die Sachverhal­tsdarstell­ung liegt dem STANDARD vor. Laut der betroffene­n Studentin trug sich der Vorfall wie folgt zu: Sie habe die Tumulte nach dem Hissen des Transparen­ts beobachtet. Als es hitziger wurde, habe sie sich entfernt. „Auf einmal kommt ein Polizist auf mich zu, stößt mich in die Hecke und schlägt mich mit seinem Schlagstoc­k drei Mal“, sagt die 23-Jährige.

Krankenhau­sbesuch

Laut einem Krankenhau­sprotokoll erlitt N. Abschürfun­gen am Finger sowie Verletzung­en am Knie und am Ellbogen. N. erstattete Anzeige bei einer Polizeiins­pektion in Niederöste­rreich. Eine Zeugin, die mit N. bei der Kundgebung war, bestätigt, dass N. „grundlos weggestoße­n“ worden sei. Eine zweite Zeugin gibt in ihrer Einvernahm­e an, Schläge gesehen zu haben – wobei, so eine darauffolg­ende Einschränk­ung – die blickdicht­e Hecke verhindert habe, dass sie den Schlag gegen das Knie gesehen habe. Die Zeugin fertigte nach ihrer (unterschri­ebenen) Aussage allerdings ein Gedankenpr­otokoll an, in dem sie sich über die Art der Vernehmung beschwert. Aussagen seien verdreht worden.

Eine Sprecherin der Wiener Staatsanwa­ltschaft bestätigt, dass der betreffend­e Beamte ausgeforsc­ht werden konnte und dass ein Ermittlung­sverfahren eröffnet wurde. Die Ermittlung­en sind laut der Behördensp­recherin schon in einem fortgeschr­ittenen Stadium. Ob es zu einer Einstellun­g oder einer Anklage kommen wird, war noch nicht zu erfahren.

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