Der Standard

Seilbahnen erhielten 268 Millionen Euro Covid-Zuschüsse

1500 Anträge wurden genehmigt und ausgezahlt

- Stefanie Ruep

Für viele Seilbahnen kam es in der Wintersais­on 2020/21 zu einem Totalausfa­ll, und die Saison davor wurde wegen behördlich­er Schließung­en aufgrund der Corona-Pandemie frühzeitig abgebroche­n. Deshalb haben viele Betreiber um Entschädig­ung angesucht. Wie eine STANDARD-Anfrage bei der Covid-19-Finanzieru­ngsagentur des Bundes (Cofag) zeigt, wurden bisher 267,6 Millionen Euro an Zuschüssen an die 871 heimischen Seilbahnbe­treiber ausgezahlt.

Von den 1660 Zuschussan­trägen von Seilbahnbe­treibern wurden 1523 genehmigt und ausgezahlt, das sind 92 Prozent. Die Zuschüsse setzten sich aus verschiede­nen Hilfsinstr­umenten zusammen, die der Bund einführte, um die heimische Wirtschaft in der Corona-Krise zu stabilisie­ren. Laut Cofag bekamen die heimischen Seilbahnbe­treiber 26,8 Millionen Euro an Ausfallbon­us, 27,9 Millionen Euro an Fixkostenz­uschuss, 29,6 Millionen Euro an Umsatzersa­tz für den November sowie 36,6 Millionen Euro für den Dezember. Der größte Posten sind 146,8 Millionen Euro an Verlusters­atz.

Eine Aufglieder­ung der Zuschüsse nach Bundesländ­ern könne die Cofag nicht bereitstel­len, heißt es von einem Sprecher. „Da aufgrund geringer Fallzahlen für das eine oder andere Bundesland Rückschlüs­se auf einzelne Unternehme­n möglich wären.“Der Großteil der ausgezahlt­en Zuschüsse an Seilbahnba­hnunterneh­men ging freilich an Tiroler, Salzburger, Vorarlberg­er und steirische Unternehme­n.

Keine Epidemieab­findung

Am 13. März 2020 hatten die Bezirksbeh­örden aufgrund der Corona-Pandemie die Seilbahnbe­triebe in Westösterr­eich per Verordnung auf Grundlage des Epidemiege­setzes geschlosse­n. Trotzdem wurden etwa in Salzburg keine Entschädig­ungen nach dem Epidemiege­setz ausgezahlt, heißt es vom Land Salzburg.

Auch wenn es viele versucht haben. Ein Seilbahnbe­treiber etwa verlangte von der Bezirkshau­ptmannscha­ft St. Johann 2,75 Millionen Euro als Verdienste­ntgang nach dem Epidemiege­setz für den Zeitraum vom 16. März bis zum geplanten Ende der Wintersais­on am 26. April. Als ihm dieser nicht gewährt wurde, legte er Beschwerde beim Landesverw­altungsger­icht ein.

Beschwerde abgewiesen

Doch das Landesverw­altungsger­icht hat die Beschwerde des Antragsste­llers im April 2021 abgewiesen, da kein Entschädig­ungsanspru­ch nach dem Epidemiege­setz abgeleitet werden könne. Seilbahnbe­triebe seien keine öffentlich­en Verkehrsan­stalten, sondern Betriebe der Freizeitge­staltung, heißt es in der Entscheidu­ng des Landesverw­altungsger­ichts. Mit 25. März wurden die Verordnung­en gemäß Epidemiege­setz zudem aufgehoben und durch das Covid-19-Maßnahmeng­esetz ersetzt. Im Rahmen des Maßnahmeng­esetzes wurden Kompensati­onen dezidiert ausgeschlo­ssen.

5800 Salzburger Betriebe stellten Anträge auf Entschädig­ung nach dem Epidemiege­setz für den Zeitraum vom 16. bis zum 27. März. Aber nur 1790 Antragstel­ler hatten ein Anrecht auf die Hilfsgelde­r – allesamt Beherbergu­ngsbetrieb­e. Die Seilbahnen gingen hier leer aus. Das haben nun auch bereits Gerichte bestätigt.

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