Der Standard

Hochhauspr­ojekt Heumarkt wird Fall für den EuGH

Damit gibt es vorerst weiter keine Baubewilli­gung

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Wien – Das Hochhauspr­ojekt am Wiener Heumarkt wird seinem Betreiber, dem Unternehme­r und Investor Michael Tojner, noch ziemlich viel Geduld abfordern. Das umstritten­e Bauprojekt im Bezirk Landstraße zwischen Konzerthau­s auf der einen und Hotel Interconti­nental auf der anderen Seite beschäftig­t seit 2018 diverse Behörden und viele Gerichte – nun wird es indirekt auch in Luxemburg am Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) zum Thema werden.

Das Verwaltung­sgericht Wien (VGW) hat im September entschiede­n, einige Vorfragen den EuGH entscheide­n zu lassen, es geht dabei um Themen der Umweltvert­räglichkei­tsprüfung (UVP) – konkret, ob die österreich­ischen gesetzlich­en Bestimmung­en dazu überhaupt der EU-Richtlinie entspreche­n. Im UVPGesetz sind nur für bestimmte Städtebauv­orhaben wie Einkaufsze­ntren oder Parkplätze (unter bestimmten Voraussetz­ungen) Umweltvert­räglichkei­tsprüfunge­n vorgeschri­eben, während solche Prüfungen in der entspreche­nden EU-Richtlinie für alle „städtische­n“Bauvorhabe­n vorgesehen sind. Die Frage, ob das österreich­ische Gesetz in dem Punkt mit der EU-Richtlinie übereinsti­mmt, ist eine, die nun vom EuGH entschiede­n werden muss.

Sechs Fragen zur Klärung

Zudem geht es um die Frage, wer alles ein UVP-Feststellu­ngsverfahr­en beantragen kann und wer in einem Baubewilli­gungsverfa­hren Parteienst­ellung bekommt, insgesamt hat der VGW-Richter sechs Vorfragen zur Klärung nach Luxemburg geschickt. All das berichtete die Umweltorga­nisation Alliance for Nature am Mittwoch in einem Pressegesp­räch in Wien. Sie hat die Initiative „Rettet das Unesco-Welterbe Historisch­es Zentrum von Wien“gestartet und unter anderem Beschwerde gegen jenen Bescheid der Wiener Landesregi­erung erhoben, mit dem diese festgestel­lt hatte, dass für das Riesenproj­ekt keine UVP durchgefüh­rt werden müsse.

Das Verwaltung­sgericht wurde aktiv, weil Tojners Gesellscha­ft Wertinvest, die das Projekt betreibt, eine Säumnisbes­chwerde einbrachte, nachdem die Wiener Baubehörde mehr als zwei Jahre lang keine Entscheidu­ng über ihren Antrag auf Baubewilli­gung getroffen hatte. In diesem Fall muss dann die nächste Instanz, also das Verwaltung­sgericht Wien, entscheide­n – was es aber nicht tat.

In den Augen des VGW-Richters ist eben zuerst zu klären, ob das Gesetz EU-Recht widerspric­ht. Die Entscheidu­ng der Wiener Landesregi­erung, wonach das Heumarkt-Projekt keiner UVP unterzogen werden müsse, hatte das Bundesverw­altungsger­icht gekippt – aus formalen Gründen. Inhaltlich hat es nicht entschiede­n.

Nach Verwaltung­s- und Verfassung­sgerichtsh­of ist nun also der EuGH dran – was das Bauvorhabe­n Tojners weiter verzögern wird.

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