Hochhausprojekt Heumarkt wird Fall für den EuGH
Damit gibt es vorerst weiter keine Baubewilligung
Wien – Das Hochhausprojekt am Wiener Heumarkt wird seinem Betreiber, dem Unternehmer und Investor Michael Tojner, noch ziemlich viel Geduld abfordern. Das umstrittene Bauprojekt im Bezirk Landstraße zwischen Konzerthaus auf der einen und Hotel Intercontinental auf der anderen Seite beschäftigt seit 2018 diverse Behörden und viele Gerichte – nun wird es indirekt auch in Luxemburg am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Thema werden.
Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) hat im September entschieden, einige Vorfragen den EuGH entscheiden zu lassen, es geht dabei um Themen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) – konkret, ob die österreichischen gesetzlichen Bestimmungen dazu überhaupt der EU-Richtlinie entsprechen. Im UVPGesetz sind nur für bestimmte Städtebauvorhaben wie Einkaufszentren oder Parkplätze (unter bestimmten Voraussetzungen) Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgeschrieben, während solche Prüfungen in der entsprechenden EU-Richtlinie für alle „städtischen“Bauvorhaben vorgesehen sind. Die Frage, ob das österreichische Gesetz in dem Punkt mit der EU-Richtlinie übereinstimmt, ist eine, die nun vom EuGH entschieden werden muss.
Sechs Fragen zur Klärung
Zudem geht es um die Frage, wer alles ein UVP-Feststellungsverfahren beantragen kann und wer in einem Baubewilligungsverfahren Parteienstellung bekommt, insgesamt hat der VGW-Richter sechs Vorfragen zur Klärung nach Luxemburg geschickt. All das berichtete die Umweltorganisation Alliance for Nature am Mittwoch in einem Pressegespräch in Wien. Sie hat die Initiative „Rettet das Unesco-Welterbe Historisches Zentrum von Wien“gestartet und unter anderem Beschwerde gegen jenen Bescheid der Wiener Landesregierung erhoben, mit dem diese festgestellt hatte, dass für das Riesenprojekt keine UVP durchgeführt werden müsse.
Das Verwaltungsgericht wurde aktiv, weil Tojners Gesellschaft Wertinvest, die das Projekt betreibt, eine Säumnisbeschwerde einbrachte, nachdem die Wiener Baubehörde mehr als zwei Jahre lang keine Entscheidung über ihren Antrag auf Baubewilligung getroffen hatte. In diesem Fall muss dann die nächste Instanz, also das Verwaltungsgericht Wien, entscheiden – was es aber nicht tat.
In den Augen des VGW-Richters ist eben zuerst zu klären, ob das Gesetz EU-Recht widerspricht. Die Entscheidung der Wiener Landesregierung, wonach das Heumarkt-Projekt keiner UVP unterzogen werden müsse, hatte das Bundesverwaltungsgericht gekippt – aus formalen Gründen. Inhaltlich hat es nicht entschieden.
Nach Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof ist nun also der EuGH dran – was das Bauvorhaben Tojners weiter verzögern wird.