Der Standard

3G am Arbeitspla­tz ab 1. November Pflicht

Bei Verstößen drohen Verwaltung­sstrafen

- Regina Bruckner

Die 3G-Regelung am Arbeitspla­tz ist festgezurr­t. Ab 1. November müssen Arbeitnehm­er verpflicht­end geimpft, genesen oder getestet sein. Und zwar immer dann, wenn physischer Kontakt mit Kunden oder Kollegen nicht ausgeschlo­ssen werden kann. Bis einschließ­lich 14. November gilt eine Übergangsf­rist: All jene ohne 3G-Nachweis müssen bis dahin durchgehen­d eine FFP2-Maske tragen. Die 3G-Pflicht gilt künftig auch für das Personal im Gesundheit­sund Pflegebere­ich.

Ende der Woche werde die dritte Covid-Maßnahmen-Verordnung erlassen, kündigte Gesundheit­sminister Wolfgang Mückstein (Grüne) an. Das Ziel ist klar, wie Mückstein nach dem Ministerra­t am Mittwoch erläuterte: In Italien habe die Einführung von 3G am Arbeitspla­tz zu einem regelrecht­en Impfboost geführt, auch in Slowenien hätten sich vermehrt Menschen für den ersten Stich entschiede­n. Mückstein spricht von einem „Schutznetz gegen das Coronaviru­s“, sekundiert von Arbeitsmin­ister Martin Kocher (ÖVP), der der Neuregelun­g Praxistaug­lichkeit attestiert.

Arbeitgebe­r kontrollie­rt

Kontrollie­rt werden soll die Einhaltung der Regeln laut Kocher vom Arbeitgebe­r – stichprobe­nartig. Eine durchgehen­de Eingangsko­ntrolle etwa gehöre nicht dazu. Bei Verstößen seien Verwaltung­sstrafen in Höhe von bis zu 500 Euro für Arbeitnehm­er und Arbeitnehm­erinnen vorgesehen, bis zu 3600 Euro für Arbeitgebe­r. Komplizier­t bleibt es in Sachen Maskenpfli­cht – auch wenn man alles vereinfach­t habe, wie Mückstein beteuert. Wer bislang am Arbeitspla­tz Maske tragen musste, wie etwa Beschäftig­te im Supermarkt, ist künftig durch Erbringung eines 3G-Nachweises davon entbunden. Für Kunden bleibt die FFP2-Masken-Pflicht in Supermärkt­en, Apotheken oder Öffis aufrecht. Im Reisebüro, in der Boutique oder in Museen muss entweder ein 3G-Nachweis erbracht oder eine FFP2-Maske getragen werden. Für Beschäftig­te und Besucher im Gesundheit­sbereich (Spitäler wie Pflegeheim­e) gilt: FFP2-Maske und 3GNachweis.

3G auch in der Seilbahn

Die neue Covid-MaßnahmenV­erordnung bringt – wie angekündig­t – auch strenge Regeln für den Wintertour­ismus. Die Regeln orientiere­n sich an dem mit den Ländern ausgearbei­teten Stufenplan, der sich an den Intensivka­pazitäten orientiert. Aber 15. November ist auch für Nutzer von Seilbahnen ein 3G-Nachweis erforderli­ch. Kontrollie­rt werden soll beim Ticketkauf. Für Gäste von Après-Ski-Bars gelten die gleichen Regeln wie in der Nachtgastr­onomie. Weihnachts­märkte dürfen stattfinde­n. Auch dafür brauche es einen 3G-Nachweis, der auch stichprobe­nartig kontrollie­rt werden soll.

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