3G am Arbeitsplatz ab 1. November Pflicht
Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen
Die 3G-Regelung am Arbeitsplatz ist festgezurrt. Ab 1. November müssen Arbeitnehmer verpflichtend geimpft, genesen oder getestet sein. Und zwar immer dann, wenn physischer Kontakt mit Kunden oder Kollegen nicht ausgeschlossen werden kann. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: All jene ohne 3G-Nachweis müssen bis dahin durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Die 3G-Pflicht gilt künftig auch für das Personal im Gesundheitsund Pflegebereich.
Ende der Woche werde die dritte Covid-Maßnahmen-Verordnung erlassen, kündigte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) an. Das Ziel ist klar, wie Mückstein nach dem Ministerrat am Mittwoch erläuterte: In Italien habe die Einführung von 3G am Arbeitsplatz zu einem regelrechten Impfboost geführt, auch in Slowenien hätten sich vermehrt Menschen für den ersten Stich entschieden. Mückstein spricht von einem „Schutznetz gegen das Coronavirus“, sekundiert von Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP), der der Neuregelung Praxistauglichkeit attestiert.
Arbeitgeber kontrolliert
Kontrolliert werden soll die Einhaltung der Regeln laut Kocher vom Arbeitgeber – stichprobenartig. Eine durchgehende Eingangskontrolle etwa gehöre nicht dazu. Bei Verstößen seien Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 500 Euro für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vorgesehen, bis zu 3600 Euro für Arbeitgeber. Kompliziert bleibt es in Sachen Maskenpflicht – auch wenn man alles vereinfacht habe, wie Mückstein beteuert. Wer bislang am Arbeitsplatz Maske tragen musste, wie etwa Beschäftigte im Supermarkt, ist künftig durch Erbringung eines 3G-Nachweises davon entbunden. Für Kunden bleibt die FFP2-Masken-Pflicht in Supermärkten, Apotheken oder Öffis aufrecht. Im Reisebüro, in der Boutique oder in Museen muss entweder ein 3G-Nachweis erbracht oder eine FFP2-Maske getragen werden. Für Beschäftigte und Besucher im Gesundheitsbereich (Spitäler wie Pflegeheime) gilt: FFP2-Maske und 3GNachweis.
3G auch in der Seilbahn
Die neue Covid-MaßnahmenVerordnung bringt – wie angekündigt – auch strenge Regeln für den Wintertourismus. Die Regeln orientieren sich an dem mit den Ländern ausgearbeiteten Stufenplan, der sich an den Intensivkapazitäten orientiert. Aber 15. November ist auch für Nutzer von Seilbahnen ein 3G-Nachweis erforderlich. Kontrolliert werden soll beim Ticketkauf. Für Gäste von Après-Ski-Bars gelten die gleichen Regeln wie in der Nachtgastronomie. Weihnachtsmärkte dürfen stattfinden. Auch dafür brauche es einen 3G-Nachweis, der auch stichprobenartig kontrolliert werden soll.