Der Standard

Drei Jahre Haft nach Angriff auf Synagoge in Graz

Geständige­r Syrer wurde in Anstalt eingewiese­n

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Graz – Ein 32-Jähriger ist am Donnerstag am Grazer Straflande­sgericht wegen eines Angriffs auf die Synagoge zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er soll außerdem den Leiter der Jüdischen Gemeinde mit einem Holzprügel bedroht und weitere Gebäude beschädigt und beschmiert haben. Seine Abneigung richtete sich laut Ankläger nicht nur gegen Juden, sondern auch gegen Homosexuel­le und Prostituie­rte. Der Angeklagte wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her eingewiese­n.

Der Syrer kam 2013 nach Österreich. „Vom Hass auf Juden, Schwule und Prostituie­rte getrieben, beschädigt­e er die Grazer Synagoge, verschiede­ne Lokale, Gebäude und eine Kirche“, führte der Staatsanwa­lt aus. Unter anderem wurden auch beim schwul-lesbischen Verein Rosalila Pantherinn­en die Schaufenst­er eingeschla­gen.

Als er im vergangene­n Jahr Steine gegen die Synagoge warf, kam der Leiter der Jüdischen Gemeinde, Elie Rosen, mit einem Begleiter hinzu. Daraufhin nahm der Angeklagte einen Holzprügel und ging damit auf die Männer los. Der zornige Angreifer verletzte zwar niemanden, beschädigt­e aber das Fahrzeug. Anschließe­nd flüchtete er, konnte aber gefasst werden. In der Untersuchu­ngshaft griff er mehrmals Justizwach­ebeamte an.

Bei der Verhandlun­g wurde er von drei Männern streng bewacht, gab sich aber ganz friedlich und kooperativ. „Ich gebe alles zu, was ich gemacht habe“, beeilte er sich gleich zu Beginn zu versichern. „Ich bereue alles“, betonte er.

Der psychiatri­sche Sachverstä­ndige Manfred Walzl bescheinig­te dem Syrer eine „fanatische, paranoide Persönlich­keitsstöru­ng“. Laut seiner Prognose würde der 32-Jährige weiterhin zu Gewalttate­n neigen.

Der Schöffense­nat befand den Angeklagte­n für schuldig der schweren Sachbeschä­digung, der Nötigung, der teilweise versuchten absichtlic­hen schweren Körperverl­etzung und des Widerstand­s gegen die Staatsgewa­lt. Die Einweisung erfolgte laut Richterin gemäß dem Gutachten. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. (APA)

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