Prozess um Fake-Dokumente für Attentäter
Fünf Monate Haft, aber keine Terrorverbindung
Linz H. M. wollte dem späteren Attentäter von Wien gefälschte Dokumente besorgen, weil dieser, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, in den Jihad ziehen wollte – wenige Monate bevor er in Wien vier Menschen erschoss und zahlreiche weitere verletzte. Am Freitag musste er sich daher am Landesgericht in Linz wegen Dokumentenfälschung und der Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung und in einer kriminellen Organisation verantworten.
Zu seiner Vorgeschichte: Der 30jährige Kosovare – er sitzt seit Dezember 2020 in U-Haft – ist mehrmals nach Österreich eingereist und dann wieder abgeschoben worden. Im Frühling 2020, da war er gerade im Kosovo, kontaktierte ihn ein enger Bekannter des späteren Attentäters. Im Mai dann überwies dieser dem Angeklagten 1400 Euro. H. M. kontaktierte einen Dokumentenfälscher in Italien, konnte ihn später aber nicht mehr erreichen, weswegen die bestellte deutsche ID-Card nie zum Attentäter gelangte. Also überwies H. M. 500 Euro zurück an den späteren Attentäter.
Fünf Monate Haft
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat H. M. damit den IS unterstützt, denn er habe sehr wohl gewusst, dass der spätere Attentäter mithilfe der Dokumente in den Jihad wollte. Verteidiger Michael Lanzinger sieht das gänzlich anders: Nach dieser Logik, so meinte er, müsste man auch den Mann, der dem späteren Attentäter ein Würstel verkauft hat, vor Gericht stellen.
Und der Angeklagte? Der ist teilweise geständig, nämlich was die gefälschten Dokumente an sich angeht. Es sei ihm schlicht ums Geld gegangen, „wenn Trump mir gemailt hätte, dann hätte ich ihm ein Dokument besorgt“, sagte er.
Dass er dem späteren Attentäter Dokumente besorgte, habe er erst verstanden, als er ihn nach dem Attentat in den Medien sah. Danach stellte er auch sein Handy auf Werkseinstellungen zurück. „Sie wissen nicht, was es bedeutet, wenn jemand Sie einen Terroristen nennt und Sie wissen, dass Sie kein Terrorist sind“, sagte er sichtlich aufgebracht.
In allen Punkten, die den Attentäter betreffen, wird H. M. freigesprochen – eine Terrorverbindung konnte ihm nicht nachgewiesen werden, und nachdem er im Kosovo war, als er die Papiere für den Attentäter in Auftrag gab, ist auch das kein Fall für ein österreichisches Gericht. Er wird einzig wegen eines gefälschten Dokuments schuldig gesprochen, das er für seinen Onkel in Auftrag gab. Das Urteil lautet nicht rechtskräftig auf fünf Monate Haft, er kommt also noch am Freitag frei. (elas)