Zum Impftermin beim Präsidenten in der Hofburg
Oberösterreich verschärft FFP2-Masken-Pflicht
Wien – Ein einsamer Pro-ImpfDemonstrant stand am Dienstagvormittag vor der Hofburg: „Nicht schimpfen, gehts impfen“, stand auf seinem Schild. Und das taten zumindest 350 Leute. Am 26. Oktober lud Bundespräsident Alexander Van der Bellen in seine Arbeitsräumlichkeiten, um Spätentschlossenen ein Impfangebot zu machen. 350 Dosen von Biontech/Pfizer, verabreicht durch die Johanniter, standen bereit, 230 Personen hatten sich angemeldet, der Rest kam spontan.
Doch auch Impfgegner und Impfgegnerinnen waren am Feiertag in der Innenstadt, mehrere Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen waren angemeldet – eine auch im Inneren Burghof. Die Kundgebung mit einer Handvoll Besucher verlief recht ruhig. Andernorts zogen Demonstranten in schwarzen Kutten um den Heldenplatz, um auf angebliche „Impftote“aufmerksam zu machen. Im Wiener Resselpark vor der Karlskirche demonstrierten mehr als 2000 Personen.
Die Fakten besagten am Dienstag Folgendes: Binnen 24 Stunden wurden in Österreich 18 Corona-Todesfälle registriert, im Sieben-TagesSchnitt waren es täglich 11,9. Dafür lagen die 3369 Neuinfektionen etwas unter dem Schnitt der vergangenen sieben Tage (3508). Die Sieben-Tages-Inzidenz betrug 274,9 Fälle auf 100.000 Einwohner. Im Krankenhaus liegen derzeit 1168 Personen mit Covid-19, das sind um 70 mehr als vorgestern. 244 Menschen werden auf Intensivstationen betreut. Diese Zahl stieg seit Montag um zwölf, in einer Woche um 25.
Nach Bundesländern gab es mit 821 die meisten Neuinfektionen in Oberösterreich, gefolgt von Niederösterreich (689), Salzburg und Wien mit je 422. Die oberösterreichische Landesregierung verschärft daher die Corona-Maßnahmen. Ab Freitag, 29. Oktober, gilt für Kundinnen und Kunden in allen Geschäften, Einkaufszentren und Kultureinrichtungen wie Museen und Bibliotheken eine FFP2-Masken-Pflicht. Für die Mitarbeitenden wird per 1. November die 3G-Regel nach der Bundesvorgabe in Kraft treten.
Ab dann müssen fast alle Beschäftigten geimpft, genesen oder getestet sein, wenn sie an den Arbeitsort gelangen. Ausgenommen sind nur jene, die nicht mehr als zwei mal 15 Minuten pro Tag Kontakt mit anderen haben und auch nur dann, wenn dieser im Freien stattfindet. In einer zweiwöchigen Übergangszeit ist alternativ zu 3G noch das Tragen einer FFP2-Maske möglich. (elas, nim)