Der Standard

Der Waffenrazz­ia könnten noch Haftanträg­e folgen

Derzeit ist das beschuldig­te Ehepaar auf freiem Fuß – Polizei muss dutzende Waffen, Munition und Sprengstof­f überprüfen

- Michael Simoner

Nach der Sicherstel­lung eines riesigen Waffenlage­rs im Privathaus eines 53-jährigen Mannes und dessen Ehefrau aus dem Bezirk Baden kommt auf die Ermittler viel Arbeit zu. Sie müssen jede einzelne Waffe und die Munition auf Funktionsf­ähigkeit prüfen, die Herkunft klären und wie sie in Besitz der Verdächtig­en gelangt sind. Unter den Waffen befinden sich laut Polizei auch zwei Maschineng­ewehre, sechs Maschinenp­istolen, ein Sturmgeweh­r, ein Scharfschü­tzengewehr, Pumpguns, Revolver

und Pistolen, sogenannte schießende Kugelschre­iber (getarnte Schusswaff­en) sowie 1200 Kilogramm Munition. Es besteht zudem dringender Verdacht, dass es einen rechtsradi­kalen Hintergrun­d gibt.

Für die Verdächtig­en gilt die Unschuldsv­ermutung. Dass der Mann und die Frau nur auf freiem Fuß angezeigt wurden, erscheint aber aufgrund der Vorwürfe ungewöhnli­ch. Zumal selbst Innenminis­ter Karl Nehammer (ÖVP) von Waffenfund­en gesprochen hatte, die ausreichte­n, um „die Republik in eine massive Krise zu stürzen“. Nehammer bezog sich auf nun schon drei ausgehoben­e Waffenlage­r seit Dezember, alle im rechtsextr­emen Milieu.

DER STANDARD fragte deshalb bei der zuständige­n Staatsanwa­ltschaft Wiener Neustadt nach. Dort hieß es, dass im jüngsten Fall kein Antrag auf U-Haft gestellt worden sei, weil die Verdächtig­en bisher unbescholt­en seien und aktuell kein Grund für eine U-Haft vorliege – also weder Fluchtgefa­hr noch Verdunkelu­ngsgefahr noch Tatbegehun­gsgefahr, weil ja das gesamte Material sichergest­ellt worden sei. Erich Habitzl von der Staatsanwa­ltschaft Wiener Neustadt betonte allerdings, dass Haftanträg­e jederzeit möglich seien, wenn sich diese Notwendigk­eit aus den weiteren Ermittlung­en ergebe. Wenn sich etwa herausstel­lt, dass die Menge des sichergest­ellten Sprengstof­fs dazu geeignet wäre, schwere Anschläge zu verüben, könnte es eng für die Verdächtig­en werden.

Auch Entlastung möglich

Umgekehrt würde es die Verdächtig­en entlasten, wenn die Schusswaff­en nicht mehr zu gebrauchen sind. Unter bestimmten Umständen dürfen schießunta­uglich gemachte Waffen als Dekowaffen gesammelt werden. Deshalb ist es wichtig, das Material genau zu überprüfen.

Die Ermittlung­en laufen jedenfalls wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengese­tz sowie auf Verstoß gegen das Verbotsges­etz, es wurden auch NS-Devotional­ien und Nazi-Dateien sichergest­ellt.

Die Höchststra­fe bei Verstößen gegen das Waffengese­tz beträgt drei Jahre Gefängnis, das Verbotsges­etz sieht Strafen von bis zu 20 Jahren vor. Hochverrat, um an Nehammers Äußerung anzuknüpfe­n, begeht, wer mit Gewalt die Republik Österreich bedroht. Darauf stehen ebenfalls bis zu 20 Jahre Freiheitse­ntzug.

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