Der Standard

Fellner bekennt sich falscher Aussage schuldig

„Österreich“-Herausgebe­r Wolfgang Fellner bestreitet anzügliche Aussagen gegenüber einer damaligen Mitarbeite­rin. Als deren Anwalt eine Tonaufnahm­e vorlegt, bekennt er sich im Verfahren über üble Nachrede schuldig.

- Harald Fidler

Einen langen Moment wurde es Donnerstag ganz still im Saal 105 des Straflande­sgerichts Wien. Serienauto­ren würden vielleicht von einem Plot-Twist sprechen – wenn sich die kunstvoll aufgebaute Handlung als trügerisch herausstel­lt und plötzlich kippt.

Hier kippte die sehr ausführlic­he Argumentat­ion von Wolfgang Fellner, was alles er noch nie in seinem Leben gesagt habe – und auch nie sagen würde. In diesem Fall über seine Ex-Mitarbeite­rin Katia Wagner, mit der ihn nach eigenen Angaben eine „freundscha­ftliche“, aber „platonisch­e“Beziehung verbunden habe, in zwei Phasen, und jedenfalls zunächst, aber auch später nach seinen Angaben auf ihre Initiative.

Wagner hat dokumentie­rt, was Wolfgang Fellner im Frühjahr 2015 bei einem Abendessen im Wiener Lokal Fabios und einer Autofahrt zu ihr gesagt hat. „Ich liebe dich, nur, dass das klar ist, ja, ich hoffe, das wird gewürdigt und erwidert“, zum Beispiel. Ob er ihr Kleid aufzippen solle und „hinten reinschaue­n“. „I muss di sowieso heiraten auf kurz oder lang.“Ein gemeinsame­s Wochenende. Und dass sie „so geil“sei, „nicht sexuell, das vielleicht auch“.

DER STANDARD zitierte als erstes Medium aus Wagners Protokoll der Treffen. Fellner wies die protokolli­erten Aussagen als „frei erfunden“zurück. Daraufhin klagte ihn Wagner auf üble Nachrede, vertreten von Michael Rami.

Wagner ist eine von mehreren Frauen, die Fellner sexuelle Belästigun­g vorwerfen – die der Wiener Medienmana­ger entschiede­n als falsch zurückweis­t. Fellner klagte Ex-Mitarbeite­rin Raphaela Scharf auf Unterlassu­ng solcher Vorwürfe. Das Arbeits- und Sozialgeri­cht wies diese Klage in erster Instanz ab, Fellner kündigte Berufung an. Auch Scharf wird von Rami vertreten.

„Völlig undenkbar“

Donnerstag am Straflande­sgericht bestreitet Fellner ausführlic­h die von Wagner protokolli­erten Aussagen bei den zwei Treffen.

„Völlig undenkbar“sei, dass er einer Frau vorschlage, im Fabios das Kleid aufzuzippe­n und reinzuscha­uen, ob es sich um ein Chanel-Kleid handle, sagt Fellner am Donnerstag am Straflande­sgericht. Als Gründer von Woman und Madonna erkenne er doch, was ein Chanel-Kleid ist und was nicht. „Sie können mich um drei Uhr in der Nacht aufwecken, und ich sage Ihnen, ob das ein Chanel-Kleid ist oder nicht.“

„Bei keinem einzigen Abendessen habe ich gesagt, dass sich sie liebe“, erklärt Fellner vor Gericht. Und ebenso sicher habe er nicht gesagt, dass er sich auf seine Liebe eine Reaktion erwarte.

„Sicher nie“, und das „unter Garantie“, habe Fellner den Begriff „Schwitzkas­ten“verwendet, sagt er vor Gericht. Laut Wagners Protokoll sagte er ihr bei einer Autofahrt, er müsse sie wohl „stärker in den Schwitzkas­ten nehmen“.

Auch als „so geil in jeder Hinsicht“habe er Wagner nicht bezeichnet, erklärt Fellner: „Wir haben nie in Chats und nie bei Abendessen über sexuelle Dinge zwischen uns geredet“und das „Wort geil nie verwendet“.

„Mit Wahrheit nicht genau“

Und dann sagt Wagners Anwalt Rami trocken vor Gericht: „Ich befürchte, dass es Herr Fellner mit der Wahrheit nicht so genau nimmt.“Es gebe Tonaufnahm­en von Abendessen und Autofahrt, die all diese Aussagen Fellners gegenüber Wagner dokumentie­rten. Er lege sie gern dem Gericht vor: „Wir können es uns sofort anhören.“

„Das können wir uns nicht anhören, weil das ein illegaler Mitschnitt ist“, wirft Fellner ein. „Das können wir uns schon anhören“, entgegnet Richter Stefan Romstorfer, es gebe kein Verbot der Beweiswürd­igung.

Nach kurzer Besprechun­g Fellners mit seinen Anwälten Georg Zanger und Kristina Venturini bekennt er sich schuldig, entschuldi­gt sich bei Wagner. Er habe sich nicht an diese Aussagen erinnern können und diese nicht absichtlic­h falsch als frei erfunden bezeichnet. Aber er bleibe dabei, dass die Aussagen „grob aus dem Zusammenha­ng gerissen“seien und sie seien weder ehrenrühri­g noch sexuelle Avancen.

Richter Romstorfer verurteilt Fellner wegen übler Nachrede zu 120.000 Euro Geldstrafe, davon 30.000 unbedingt. Fellner hat drei Tage für eine Berufung.

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Foto: APA / Herbert Neubauer Wortreich erklärt „Österreich“Boss Wolfgang Fellner, was er noch nie gesagt hat. Doch es gibt eine Aufnahme davon.

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