Fellner bekennt sich falscher Aussage schuldig
„Österreich“-Herausgeber Wolfgang Fellner bestreitet anzügliche Aussagen gegenüber einer damaligen Mitarbeiterin. Als deren Anwalt eine Tonaufnahme vorlegt, bekennt er sich im Verfahren über üble Nachrede schuldig.
Einen langen Moment wurde es Donnerstag ganz still im Saal 105 des Straflandesgerichts Wien. Serienautoren würden vielleicht von einem Plot-Twist sprechen – wenn sich die kunstvoll aufgebaute Handlung als trügerisch herausstellt und plötzlich kippt.
Hier kippte die sehr ausführliche Argumentation von Wolfgang Fellner, was alles er noch nie in seinem Leben gesagt habe – und auch nie sagen würde. In diesem Fall über seine Ex-Mitarbeiterin Katia Wagner, mit der ihn nach eigenen Angaben eine „freundschaftliche“, aber „platonische“Beziehung verbunden habe, in zwei Phasen, und jedenfalls zunächst, aber auch später nach seinen Angaben auf ihre Initiative.
Wagner hat dokumentiert, was Wolfgang Fellner im Frühjahr 2015 bei einem Abendessen im Wiener Lokal Fabios und einer Autofahrt zu ihr gesagt hat. „Ich liebe dich, nur, dass das klar ist, ja, ich hoffe, das wird gewürdigt und erwidert“, zum Beispiel. Ob er ihr Kleid aufzippen solle und „hinten reinschauen“. „I muss di sowieso heiraten auf kurz oder lang.“Ein gemeinsames Wochenende. Und dass sie „so geil“sei, „nicht sexuell, das vielleicht auch“.
DER STANDARD zitierte als erstes Medium aus Wagners Protokoll der Treffen. Fellner wies die protokollierten Aussagen als „frei erfunden“zurück. Daraufhin klagte ihn Wagner auf üble Nachrede, vertreten von Michael Rami.
Wagner ist eine von mehreren Frauen, die Fellner sexuelle Belästigung vorwerfen – die der Wiener Medienmanager entschieden als falsch zurückweist. Fellner klagte Ex-Mitarbeiterin Raphaela Scharf auf Unterlassung solcher Vorwürfe. Das Arbeits- und Sozialgericht wies diese Klage in erster Instanz ab, Fellner kündigte Berufung an. Auch Scharf wird von Rami vertreten.
„Völlig undenkbar“
Donnerstag am Straflandesgericht bestreitet Fellner ausführlich die von Wagner protokollierten Aussagen bei den zwei Treffen.
„Völlig undenkbar“sei, dass er einer Frau vorschlage, im Fabios das Kleid aufzuzippen und reinzuschauen, ob es sich um ein Chanel-Kleid handle, sagt Fellner am Donnerstag am Straflandesgericht. Als Gründer von Woman und Madonna erkenne er doch, was ein Chanel-Kleid ist und was nicht. „Sie können mich um drei Uhr in der Nacht aufwecken, und ich sage Ihnen, ob das ein Chanel-Kleid ist oder nicht.“
„Bei keinem einzigen Abendessen habe ich gesagt, dass sich sie liebe“, erklärt Fellner vor Gericht. Und ebenso sicher habe er nicht gesagt, dass er sich auf seine Liebe eine Reaktion erwarte.
„Sicher nie“, und das „unter Garantie“, habe Fellner den Begriff „Schwitzkasten“verwendet, sagt er vor Gericht. Laut Wagners Protokoll sagte er ihr bei einer Autofahrt, er müsse sie wohl „stärker in den Schwitzkasten nehmen“.
Auch als „so geil in jeder Hinsicht“habe er Wagner nicht bezeichnet, erklärt Fellner: „Wir haben nie in Chats und nie bei Abendessen über sexuelle Dinge zwischen uns geredet“und das „Wort geil nie verwendet“.
„Mit Wahrheit nicht genau“
Und dann sagt Wagners Anwalt Rami trocken vor Gericht: „Ich befürchte, dass es Herr Fellner mit der Wahrheit nicht so genau nimmt.“Es gebe Tonaufnahmen von Abendessen und Autofahrt, die all diese Aussagen Fellners gegenüber Wagner dokumentierten. Er lege sie gern dem Gericht vor: „Wir können es uns sofort anhören.“
„Das können wir uns nicht anhören, weil das ein illegaler Mitschnitt ist“, wirft Fellner ein. „Das können wir uns schon anhören“, entgegnet Richter Stefan Romstorfer, es gebe kein Verbot der Beweiswürdigung.
Nach kurzer Besprechung Fellners mit seinen Anwälten Georg Zanger und Kristina Venturini bekennt er sich schuldig, entschuldigt sich bei Wagner. Er habe sich nicht an diese Aussagen erinnern können und diese nicht absichtlich falsch als frei erfunden bezeichnet. Aber er bleibe dabei, dass die Aussagen „grob aus dem Zusammenhang gerissen“seien und sie seien weder ehrenrührig noch sexuelle Avancen.
Richter Romstorfer verurteilt Fellner wegen übler Nachrede zu 120.000 Euro Geldstrafe, davon 30.000 unbedingt. Fellner hat drei Tage für eine Berufung.