Wer einen Lockdown verordnen kann – und wer zustimmen muss
Welche Maßnahmen in dieser Pandemie verhängt werden können und wie man das macht, regelt das Covid-Maßnahmengesetz. Dieses ermächtigt dazu, „zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19“etwa Regelungen zum Betreten von Betriebsstätten oder für Zusammenkünfte – Sichwort FFP2-MaskenPflicht im Handel oder Maximalzahlen bei Veranstaltungen – zu erlassen.
Sofern es für die Pandemiebekämpfung unerlässlich ist und um einen „drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerte Notsituationen zu verhindern“, können zudem Maßnahmen verhängt werden, die das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs nur zu bestimmten Zwecken für zulässig erklären. Die Gründe dafür sind aus den vergangenen Lockdowns bereits bekannt: um notwendige Besorgungen zu tätigen – etwa einzukaufen –, zum Arzt zu gehen, anderen zu helfen oder um sich die Füße zu vertreten.
Ein solcher Lockdown – egal ob für alle, nur für ein Bundesland oder für bestimmte Gruppen wie etwa Ungeimpfte – muss vom Hauptausschuss des Nationalrates die Zustimmung erhalten.
Verordnungen können auf allen Ebenen erlassen werden. Aber nur, wenn die höhere Instanz keine oder geringere Maßnahmen gesetzt hat.
■ Verordnung des Gesundheitsministers
Bundesweite Verordnungen muss der zuständigen Bundesminister für Gesundheit erlassen.
■ Verordnung des Landeshauptmanns
Wenn es keine bundesweiten Regelungen gibt, können die Landeshauptleute aktiv werden. Lokale Lockdowns brauchen allerdings die Zustimmung des Gesundheitsministers.
■ Verordnungen der Bezirksverwaltung
Die Bezirksverwaltungsbehörden können, sofern es keine Maßnahmen von Bund und Land gibt, eigene Regeln erlassen. Lockdowns brauchen hier auch die Zustimmung der Landeschefs.