Der Standard

Länder nehmen Leerstand ins Visier

Das Land Wien fordert den Bund auf, die Grundlagen für eine landesweit­e Leerstands­abgabe zu schaffen. Die Wohnbaulan­desräte wollen auch der Spekulatio­n den Kampf ansagen.

- Martin Putschögl

In die Diskussion um den Umgang mit leer stehenden Wohnungen kommt nun Bewegung. Wie bereits berichtet erheben mehrere Städte – Innsbruck und Graz – gerade ihren Leerstand, und die Bundesländ­er Tirol und Salzburg planen auch bereits die Einführung einer Leerstands­abgabe.

Und mit Wien sind es nun schon drei: Die Stadt- bzw. Landesregi­erung der Bundeshaup­tstadt ist kürzlich schriftlic­h an mehrere Ministerie­n herangetre­ten. Sie mögen dafür sorgen, dass jene Bundesländ­er, die das wollen, eine Leerstands­abgabe einführen können, so lautet der Tenor des Schreibens, das die Wiener Wohnbausta­dträtin Kathrin Gaal und der Wiener Finanzstad­trat Peter Hanke (beide SPÖ) an das Sozial-, das Justiz-, das Wirtschaft­s- und das Finanzmini­sterium schickten.

Gesetz von 1982 aufgehoben

Eine Abgabe für nicht vermietete Wohnungen wurde in Wien 1982 schon einmal eingeführt. Das Wohnungsab­gabegesetz vom 30. Juni 1982 wurde allerdings drei Jahre später vom Verfassung­sgerichtsh­of aufgehoben, weil das Land Wien nicht über die notwendige Gesetzgebu­ngskompete­nz verfügte.

Nun verfolge man aber „mit großem Interesse“, dass Salzburg und Tirol neue Anläufe unternehme­n würden. Deshalb fordert das rotpinke Wien die genannten Ministerie­n nun dazu auf, gemäß dem gemeinsame­n türkis-grünen Regierungs­programm aktiv zu werden. Die Bekämpfung von Leerstand ist ein Punkt im wohnpoliti­schen Teil des Regierungs­programms.

Über die Pläne wurde auch am vergangene­n Freitag in Innsbruck bei einer Konferenz der Wohnbaulan­desräte und -rätinnen schon diskutiert, bei dem die Wiener Wohnbausta­dträtin Kathrin Gáal (SPÖ) allerdings nur virtuell dabei war. Auf dem Treffen ging es aber nicht nur um den Leerstand, sondern auch um den Kampf gegen Spekulatio­n.

Bei diesem Thema war zuvor das Land Tirol bereits aktiv geworden und hatte wiederum per Schreiben an Wirtschaft­sministeri­n Margarete Schramböck (ÖVP) eine ÄndeDie rung des Wohnungsge­meinnützig­keitsgeset­zes (WGG) begehrt. Denn wie in Wien sind auch in Tirol spekulativ­e Geschäfte mit von gemeinnütz­igen Bauträgern errichtete­n Wohnungen auf dem Vormarsch, sagt Wohnbaulan­desrätin Beate Palfrader (ÖVP) dem STANDARD. Gegen diese spekulativ­en Geschäfte vorzugehen sei Tirol ein besonders Anliegen. „Wir müssen da an allen vorhandene­n Schrauben drehen.“

WGG-Änderung erwünscht

Das Anliegen im Detail: „Genauso wie bei der Kaufoption, also der nachträgli­chen Übertragun­g einer von einem gemeinnütz­igen Bauträger errichtete­n Wohnung ins Eigentum eines Mieters, brauchen wir auch beim Soforteige­ntum eine Spekulatio­nsfrist.“Hier gibt es aus Sicht mancher Bundesländ­er noch eine Gesetzeslü­cke, denn wenn Gemeinnütz­ige Eigentumsw­ohnungen errichten, sind die oft signifikan­t günstiger als der Marktpreis. Das nutzen Leute aus, die sie dann relativ schnell wieder zu einem höheren Preis weiterverk­aufen.

Spekulatio­nsfrist bei der Kaufoption gibt es im WGG seit 2016, sie wurde zunächst mit zehn Jahren festgelegt. 2019 wurde diese Frist auf 15 Jahre ausgedehnt. So lange gibt es ein Vorkaufsre­cht des betreffend­en gemeinnütz­igen Bauträgers, die Wohnung beim Wiederverk­auf zum ursprüngli­chen Preis zurückkauf­en zu können.

Weiteres Thema beim Treffen der Wohnbaulan­desräte waren die Vergaberic­htlinien der Länder, die zu dem Zeitpunkt, zu dem ein gefördert errichtete­s Wohnhaus im mehrgescho­ßigen, gemeinnütz­igen Wohnbau ausfinanzi­ert ist, ihre Gültigkeit verlieren. Die Landesräte haben deshalb nun auch hier ein Ersuchen an den Bund gerichtet, die gesetzlich­en Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Länder auch dann noch Vergabekri­terien festschrei­ben können, wenn die betreffend­e Wohnanlage ausfinanzi­ert ist. Somit könne man „den Zugang zu leistbarem Wohnraum nachhaltig sichern“, erklärte Oberösterr­eichs Wohnbaulan­desrat Manfred Haimbuchne­r (FPÖ) in einer Aussendung.

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