Länder nehmen Leerstand ins Visier
Das Land Wien fordert den Bund auf, die Grundlagen für eine landesweite Leerstandsabgabe zu schaffen. Die Wohnbaulandesräte wollen auch der Spekulation den Kampf ansagen.
In die Diskussion um den Umgang mit leer stehenden Wohnungen kommt nun Bewegung. Wie bereits berichtet erheben mehrere Städte – Innsbruck und Graz – gerade ihren Leerstand, und die Bundesländer Tirol und Salzburg planen auch bereits die Einführung einer Leerstandsabgabe.
Und mit Wien sind es nun schon drei: Die Stadt- bzw. Landesregierung der Bundeshauptstadt ist kürzlich schriftlich an mehrere Ministerien herangetreten. Sie mögen dafür sorgen, dass jene Bundesländer, die das wollen, eine Leerstandsabgabe einführen können, so lautet der Tenor des Schreibens, das die Wiener Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal und der Wiener Finanzstadtrat Peter Hanke (beide SPÖ) an das Sozial-, das Justiz-, das Wirtschafts- und das Finanzministerium schickten.
Gesetz von 1982 aufgehoben
Eine Abgabe für nicht vermietete Wohnungen wurde in Wien 1982 schon einmal eingeführt. Das Wohnungsabgabegesetz vom 30. Juni 1982 wurde allerdings drei Jahre später vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, weil das Land Wien nicht über die notwendige Gesetzgebungskompetenz verfügte.
Nun verfolge man aber „mit großem Interesse“, dass Salzburg und Tirol neue Anläufe unternehmen würden. Deshalb fordert das rotpinke Wien die genannten Ministerien nun dazu auf, gemäß dem gemeinsamen türkis-grünen Regierungsprogramm aktiv zu werden. Die Bekämpfung von Leerstand ist ein Punkt im wohnpolitischen Teil des Regierungsprogramms.
Über die Pläne wurde auch am vergangenen Freitag in Innsbruck bei einer Konferenz der Wohnbaulandesräte und -rätinnen schon diskutiert, bei dem die Wiener Wohnbaustadträtin Kathrin Gáal (SPÖ) allerdings nur virtuell dabei war. Auf dem Treffen ging es aber nicht nur um den Leerstand, sondern auch um den Kampf gegen Spekulation.
Bei diesem Thema war zuvor das Land Tirol bereits aktiv geworden und hatte wiederum per Schreiben an Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) eine ÄndeDie rung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) begehrt. Denn wie in Wien sind auch in Tirol spekulative Geschäfte mit von gemeinnützigen Bauträgern errichteten Wohnungen auf dem Vormarsch, sagt Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader (ÖVP) dem STANDARD. Gegen diese spekulativen Geschäfte vorzugehen sei Tirol ein besonders Anliegen. „Wir müssen da an allen vorhandenen Schrauben drehen.“
WGG-Änderung erwünscht
Das Anliegen im Detail: „Genauso wie bei der Kaufoption, also der nachträglichen Übertragung einer von einem gemeinnützigen Bauträger errichteten Wohnung ins Eigentum eines Mieters, brauchen wir auch beim Soforteigentum eine Spekulationsfrist.“Hier gibt es aus Sicht mancher Bundesländer noch eine Gesetzeslücke, denn wenn Gemeinnützige Eigentumswohnungen errichten, sind die oft signifikant günstiger als der Marktpreis. Das nutzen Leute aus, die sie dann relativ schnell wieder zu einem höheren Preis weiterverkaufen.
Spekulationsfrist bei der Kaufoption gibt es im WGG seit 2016, sie wurde zunächst mit zehn Jahren festgelegt. 2019 wurde diese Frist auf 15 Jahre ausgedehnt. So lange gibt es ein Vorkaufsrecht des betreffenden gemeinnützigen Bauträgers, die Wohnung beim Wiederverkauf zum ursprünglichen Preis zurückkaufen zu können.
Weiteres Thema beim Treffen der Wohnbaulandesräte waren die Vergaberichtlinien der Länder, die zu dem Zeitpunkt, zu dem ein gefördert errichtetes Wohnhaus im mehrgeschoßigen, gemeinnützigen Wohnbau ausfinanziert ist, ihre Gültigkeit verlieren. Die Landesräte haben deshalb nun auch hier ein Ersuchen an den Bund gerichtet, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Länder auch dann noch Vergabekriterien festschreiben können, wenn die betreffende Wohnanlage ausfinanziert ist. Somit könne man „den Zugang zu leistbarem Wohnraum nachhaltig sichern“, erklärte Oberösterreichs Wohnbaulandesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ) in einer Aussendung.