Der Standard

Kontrollen mit exekutivem Fingerspit­zengefühl

Ein „engmaschig­es Netz an Kontrollen“für den nun verhängten Teillockdo­wn kündigt der Innenminis­ter an. Bei Details bleibt er noch vage, es soll aber Sonderstre­ifen in den Bezirken geben.

- Michael Möseneder

Führersche­in, Papiere, Impfnachwe­is!“soll ab Montag der neue Stehsatz bei Verkehrsko­ntrollen durch die Polizei werden, wenn es nach dem Innenminis­terium geht – kündigte Innenminis­ter Karl Nehammer Sonntagmit­tag bei der Pressekonf­erenz anlässlich des Lockdowns für Ungeimpfte doch ein „engmaschig­es Netz an Kontrollen“der Exekutive an. „Ich habe dem Generaldir­ektor für öffentlich­e Sicherheit den Auftrag gegeben, Vorbereitu­ngsmaßnahm­en zu ergreifen, das Konzept liegt nun vor“, erklärte Nehammer dazu.

Konkret bekam Generaldir­ektor Franz Ruf beziehungs­weise die Sektion II im Innenminis­terium am Freitag die Anweisung, sich Gedanken zu machen, wie die Polizei ihre Überprüfun­gen, die sie in Wahrheit als Assistenzl­eistung für die Gesundheit­sbehörden erbringt, durchführe­n kann. Das naheliegen­de Ergebnis: Bei ohnehin durchgefüh­rten anderen Einsätzen wie Planquadra­ten auf der Straße soll nun auch gecheckt werden, ob der oder die Beamtshand­elte auch geimpft oder genesen ist oder, falls nicht, einen gültigen Grund hat, nicht am Wohnsitz oder in der Arbeit zu sein.

Darüber hinaus soll es pro Bezirk zwei Streifen geben, die sich nur mit diesem Thema beschäftig­en. Dass tatsächlic­h auch, wie von Nehammer angesproch­en, beispielsw­eise bei Einsätzen wegen Gewalt in der Privatsphä­re der grüne Pass gecheckt oder erhoben wird, ob ungeimpfte Anwesende unter eine Ausnahmere­gel fallen, wird von Praktikern dagegen bezweifelt – die Beamtinnen und Beamten hätten da mit der eigentlich­en Amtshandlu­ng meistens schon genug zu tun.

Fragezeich­en Handel

Interessan­t ist die Frage der Kontrollen in Geschäften, die nicht mit „Grundgüter­n des täglichen Lebens“handeln. In der Gastronomi­e und bei körpernahe­n Dienstleis­tungen wie Friseuren oder Masseuren müssen rechtlich gesehen nämlich die Betriebsin­haberin oder der Betriebsin­haber überprüfen, ob die Kundschaft über einen 2G-Nachweis verfügt, ehe sie eingelasse­n werden darf. Für den restlichen Handel gilt das laut der aktuellen Verordnung nicht – dort steht lediglich, dass man als Konsument einen Kundenbere­ich nur betreten darf, wenn man über einen 2G-Nachweis verfügt.

Nehammer blieb am Sonntag in der Frage, ob Wirtschaft­streibende damit aus dem Kontrollsc­hneider sind, vage, versprach aber, dass die Polizei mit Fingerspit­zengefühl vorgehen werde – nicht ohne gleichzeit­ig vor den möglichen Verwaltung­sstrafen von bis zu 500 Euro für die Kundschaft und bis zu 3600 Euro für die Unternehme­r zu warnen. Bisher habe es rund 15.000 Kontrollen gegeben, die Reihenfolg­e der Maßnahmen für Sünder sei dabei immer „sie werden abgemahnt, angezeigt oder gleich gestraft“gewesen, kam der Innenminis­ter mit der Reihenfolg­e polizeilic­her Maßnahmen etwas durcheinan­der: Tatsächlic­h ist die Strafe vor Ort ein Organmanda­t, das vor einer Anzeige kommt.

Wiener Schwerpunk­taktion

Wie derartige Kontrollen in der Praxis ablaufen, demonstrie­rten Vertreter der Wiener Polizei und der Gruppe Sofortmaßn­ahmen der Stadt Freitagabe­nd. Rund um den Wallenstei­nplatz in Wien-Brigittena­u wurden in Gastronomi­ebetrieben und bei körpernahe­n Dienstleis­tungen die Einhaltung der 2G-Regel überprüft.

Erste Station war ein Friseursal­on, in dem gerade zwei Personen bedient wurden. Einer der Kunden konnte nicht nachweisen, dass er geimpft oder genesen ist, er erhielt ein Organmanda­t und musste 90 Euro zahlen. Der Inhaber wurde dagegen lediglich abgemahnt und darüber belehrt, dass er den Status kontrollie­ren muss, bevor er die Schere in die Hand nimmt.

In drei Lokalen, die von den Mitarbeite­rn der Stadt und den Mitglieder­n der Bereitscha­ftseinheit der Polizei beziehungs­weise Beamten aus dem Bezirk besucht wurden, gab es keinen Grund zur Beanstandu­ng: Die Gäste hatten die erforderli­chen Nachweise dabei, lediglich ein Wirt reagierte zunächst ungehalten über das Erscheinen der Uniformier­ten. Wienweit wurden am Freitag 93 Betriebe und rund 600 Personen kontrollie­rt, das Resultat waren 31 Organmanda­te und 48 Anzeigen.

Ebenfalls Freitagabe­nd fand im Bezirk Brigittena­u auch ein Polizeiein­satz statt, der es ins Internet schaffte: Auf einem Handyvideo ist zu sehen, wie Beamte der Sondereinh­eit Wega ein Lokal betreten. Im Gegensatz zu den Behauptung­en im Netz sei das aber keine CovidSchwe­rpunktkont­rolle gewesen, betont Polizeispr­echerin Barbara Gass am Sonntag. Er habe sich um einen Einsatz der Fremdenpol­izei gehandelt, der mit vier Festnahmen nach dem Aufenthalt­sgesetz endete. Erst danach sei auch ein Auge auf die 2GRegel geworfen worden, da man ohnehin vor Ort war.

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Im Kanzleramt (links) entschied die Politik, davor protestier­ten Teile des Volkes gegen die Maßnahmen.

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