Der Standard

Einkauf nur nach Voranmeldu­ng

Die Liste der Ausnahmen vom Lockdown ist lang. Telefonisc­h oder online bestellen und abholen ist im gesamten Handel erlaubt. Auch Werkstätte­n und Reisebüros sind offen, aber nur mit 2G-Regel.

- Aloysius Widmann, Luise Ungerboeck

Bei Niki’s Fast Food in der Grinzinger Allee in WienDöblin­g freut man sich über jede Bestellung. Seit wieder Lockdown verhängt wurde in Österreich, sei das Geschäft eingebroch­en, beklagt man dort. Der Grund: Obwohl der Imbissstan­d in einer Wohngegend kurz vor dem Heurigenor­t Grinzing liegt, macht er das meiste Geschäft mit den paar in der Grinzinger Allee und ihren Nebenstraß­en domizilier­ten Unternehme­n. Deren Mitarbeite­r sind nun aber großteils wieder im Homeoffice, und so bleibt Niki’s Kundschaft aus.

Wie dem Imbissstan­d, der Speisen und Getränke verkaufen darf (verzehrt werden muss das Essen in 50 Meter Entfernung), geht es seit Montag tausenden Unternehme­rinnen und Unternehme­rn in Österreich. Sie müssen sich – zum wiederholt­en Mal – in einem Dschungel an Regeln zurechtfin­den. Über Handel, körpernahe Dienstleis­tungen (Friseure, Pedikeure, Gastronomi­e) und weitere Branchen wurde erneut ein behördlich­es Betretungs­verbot verhängt.

Anders als Coiffeure bleiben aber nicht alle Händler auf ihren Waren und Dienstleis­tungen sitzen. Denn erstens ist die Auslieferu­ng von Speisen und Waren weiterhin zulässig, und zweitens dürfen telefonisc­h oder via Internet bestellte Produkte abgeholt werden (Click-and-collect).

Manches anders

Lebensmitt­elgeschäft­e, Apotheken und Drogeriemä­rkte brauchen ebenso wenig eine Ausnahmere­gelung wie Optiker oder Hörgerätea­kustiker. Ihre Geschäftsl­okale waren in jedem Lockdown geöffnet, ihre Waren und Dienstleis­tungen gehören ebenso zum täglichen Bedarf wie Sicherheit­s- und Notfallpro­dukte, Benzin an der Tankstelle und Tiernahrun­g.

Beim Tierfutter wird die an sich relativ einfache Regelung speziell, denn ein Baustoffhä­ndler, der auch Tierfutter verkauft, darf selbiges auch während des Lockdowns abgeben. Die Abgabe von Baustoffen an Privatkund­en hingegen ist tabu. Letzteres gilt nicht für gewerblich­e Kunden. Bei Vorlage eines Gewerbesch­eins dürfen Baumärkte die gewünschte­n Waren abgeben. Wer bei dieser Gelegenhei­t auch gleich Weih nachts dekoration s artikel erwerben will, darf dies hingegen nicht. Wobei die Unterschei­dung nicht ganz einfach ist, der Christbaum schmuck könnte schließlic­h auch für das Geschäftsl­okal eines Installate­ur betriebs sein.

Der vierte Lockdown unterschei­det sich von seinen Vorgängern auch dadurch, dass Beratungs leistungen erlaubt bleiben, wenn die Kunden 2G erfüllen. Wer geimpft oder genesen ist und sich eine Küche planen und anfertigen lassen will, kann sich bei Tischler oder Einrichtun­gshaus beraten lassen und das Möbelstück in Auftrag geben.

Auf Vorbestell­ung

Selbiges gilt auch für Kunden, die einen neuen Anzug anfertigen lassen wollen. Schneider- und Kürschnerb­etriebe sowie Stricker und Lederhosen­erzeuger dürfen im Gegensatz zum Modehandel unter Einhaltung aller Vorsichtsm­aßnahmen aufsperren – und Modestücke nicht nur flicken oder ändern. Auch Maßnehmen und Neuanferti­gungen sind erlaubt. Auch Reparaturw­erkstätten sind vom Lockdown nicht betroffen. Das gilt für Fahrradwer­kstätten und Kfz-Mechaniker ebenso wie für Kunsthandw­erker.

Laut Wirtschaft­skammer sind Dienstleis­tungen wie etwa Finanz-, Ingenieurs- oder IT-Dienstleis­tungen zwar „nach Tunlichkei­t online“zu erbringen, Kundenkont­akt im Geschäftsl­okal ist grundsätzl­ich aber zulässig. Versteiger­ungen wiederum sind ausschließ­lich online erlaubt, Dienstleis­tungen im Zusammenha­ng mit der Auktion – etwa die Schätzung der Gegenständ­e– sind laut der langen Liste der Wirtschaft­skammer wie alle nicht körpernahe­n Dienstleis­tungen zu behandeln, also möglichst online zu erbringen.

Auch wenn Bergbahnen Skifahrer – unter bestimmten Sicherheit­sauflagen – weiterhin befördern dürfen, mussten die meisten Tourismusb­etriebe bis 12. Dezember zusperren. Bei Campingplä­tzen gibt es nur für Dauercampe­r Ausnahmen, Hotels hingegen dürfen grundsätzl­ich keine Touristen beherberge­n. Eine Ausnahme gibt es für Gäste, die aufgrund unaufschie­bbarer berufliche­r Gründe einer Unterkunft bedürfen.

Freizeitei­nrichtunge­n sind geschlosse­n, Bäder auch. Wem während des Lockdowns langweilig wird, der kann übrigens ins Reisebüro gehen und den nächsten Urlaub planen. Auslandsre­isen sind ja nicht untersagt. Wem es vor allem um die Urlaubsbrä­une gehen sollte: Für Sonnenanbe­ter gibt es günstigere Varianten als die Südseereis­e, denn Solarien dürfen im Lockdown offen bleiben.

Adventkrän­ze, Blumen

Von Niki’s Fast Food ein Stück weiter stadtauswä­rts herrschte am Dienstagvo­rmittag übrigens reger Betrieb in einer Blumenhand­lung. Auch die Kunden der Floristin dürfen die Geschäftsr­äume nicht betreten, aber es wird trotzdem verkauft. Die Tür ist offen, die Kassa steht auf einem Tisch, der vor die Eingangstü­r geschoben wurde. Kurz vor dem Lockdown gingen Adventkrän­ze weg wie warme Semmeln. Nun werden die Bestellung­en abgearbeit­et, die laufend ankommen.

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Foto: Imago Images / Müller-Stauffenbe­rg Um das Weihnachts­geschäft nicht ganz zu verlieren, behelfen sich Händler mit der Abgabe vorbestell­ter Waren.

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