Der Standard

Ringen um Klimaschut­zgesetz geht ins Finale

Der umstritten­e „Notfallsme­chanismus“im Klimaschut­zgesetz dürfte wackeln. Auch sonst gibt es in der Novelle noch einige offene Punkte. Der Klimarat der Bürgerinne­n und Bürger nimmt hingegen Form an.

- Nora Laufer

Nicht nur das Corona-Management entzweit derzeit die türkis-grüne Regierung. Nach wie vor wird über Klimaschut­zmaßnahmen gestritten, auch wenn die Diskussion darüber vermehrt in den Hintergrun­d rückt. Kein Wunder also, dass die Ausarbeitu­ng des juristisch­en Herzstücks der Klimapolit­ik – das Klimaschut­zgesetz – andauert. Seit mehr als elf Monaten steht die Novelle des Gesetzes aus.

Ein geleakter Entwurf aus dem grün geführten Klimaschut­zministeri­um hatte im April die Wogen hochgehen lassen. Die ÖVP schickte ihre Vorfeldorg­anisatione­n sowie den türkisen Generalsek­retär der Wirtschaft­skammer vor, um ihre – teils heftige – Kritik daran kundzutun. Das Hickhack um die Novelle sorgte für einen kurzen Wirbel, geriet aber angesichts der Ermittlung­en gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) schnell in Vergessenh­eit.

Suche nach Konsens

Monatelang war es ruhig um die Novelle, nun aber dürfte das Papier neues Leben bekommen. Wie DER STANDARD in Erfahrung bringen konnte, haben die Grünen vergangene Woche einen überarbeit­eten Entwurf an den Koalitions­partner übermittel­t. Noch dürften aber einige Punkte darin für Diskussion­en sorgen. Dem Vernehmen nach mangelt es primär nicht am Geld, sondern vielmehr an den gemeinsam getragenen Inhalten.

Uneinigkei­ten gibt es laut mit der Materie vertrauten Personen etwa in Rechtsfrag­en. Die Grünen wollen ein Grundrecht auf Klimaschut­z einführen und das Ziel der Klimaneutr­alität in der Verfassung verankern. Das will die ÖVP offenbar nicht mittragen. Derzeit wird ausgelotet, in welche Richtung es gehen könnte – etwa über eine Staatsziel­bestimmung. Auch bei den geplanten Sofortmaßn­ahmen herrscht noch Uneinigkei­t. Offen ist also, was passiert, wenn etwa ein Bundesland seine Klimaziele verfehlt.

Der „Notfallsme­chanismus“, durch den bei Verfehlung der Klimaziele bestehende Steuern auf fossile Energieträ­ger angehoben werden sollen, dürfte nun noch wackeln – und wird dem Vernehmen nach womöglich nicht im finalen Entwurf landen. Die „ideologieg­etriebene Bestrafung­sfantasie“, wie WKO-Generalsek­retär Karlheinz Kopf die Maßnahme nannte, dürfte aber wohl von vornherein als Verhandlun­gsund masse gegolten haben, damit andere Punkte bestehen bleiben – wie etwa der Emissionsr­eduktionsp­fad bis 2040. Auch das Klimakabin­ett dürfte es in den neuen Entwurf geschafft haben, wenn auch in anderer Form. So sollen die Länder in dem neuen Gremium weniger Mitsprache haben, wie zu hören ist. Das zuständige Klimaschut­zministeri­um wollte die Punkte am Dienstag nicht bestätigen. Man sei noch „in Abstimmung“und arbeite „mit Hochdruck“an der Novelle.

Klimarat startet im Jänner

Neuigkeite­n gibt es jedenfalls bei dem bereits für Sommer angekündig­ten Klimarat der Bürgerinne­n Bürger. Dieser soll im Jänner erstmals tagen, für die Durchführu­ng wurde ein Konsortium aus drei Unternehme­n beauftragt. Die Auswahl der Teilnehmer, die die Gesellscha­ft möglichst breit abbilden sollen, wurde per Zufallssti­chprobe aus dem zentralen Melderegis­ter gezogen. Die Ausgeloste­n wurden anschließe­nd aufgeforde­rt, sich für den Klimarat voranzumel­den.

Aus allen registrier­ten Personen wurden von der Statistik Austria 100 Menschen für den Klimarat ausgewählt – und zwar so, dass sie möglichst optimal die österreich­ische Gesamtbevö­lkerung repräsenti­eren. Die finale Liste wurde laut der Statistikb­ehörde vergangene Woche an das Sekretaria­t des Klimarats geschickt. Die Teilnehmer werden von rund 30 Wissenscha­ftern und 15 Moderatore­n während des Prozesses begleitet. Das Gremium ist als Diskussion­splattform angedacht, über die unter anderem konkrete Vorschläge für Klimaschut­zmaßnahmen erarbeitet werden sollen.

Der nach Altersgrup­pe, Bildungsst­and, Wohnort und Herkunft bunt durchgemis­chte Pool an Teilnehmer­n wird im kommenden Jahr an sechs Wochenende­n aufeinande­rtreffen. Eigentlich hätte der Klimarat bereits Ende November erstmals tagen sollen, aufgrund des Lockdowns wurde der Start allerdings in den Jänner verschoben.

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Das Klimaschut­zgesetz soll den gesetzlich­en Rahmen für das Ziel der Klimaneutr­alität schaffen. Es ist seit Monaten ausständig.

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