Der Standard

Noch immer kein Brief Mücksteins an Ungeimpfte

Ministeriu­m sicherte sich erst ab, Wien war schneller

- Irene Brickner, Muzayen Al-Youssef

Das Bemühen, möglichst viele Menschen in Österreich dazu zu bringen, sich gegen Covid-19 zu impfen oder boosten, fördert den Briefverke­hr im Land. So flatterte rund eineinhalb Millionen doppelt Geimpfter in den vergangene­n 14 Tagen ein Schreiben des Gesundheit­sministeri­ums im Namen von Minister Wolfgang Mückstein ins Haus.

Wer über 60 Jahre alt sei, einer Risikogrup­pe angehöre oder einen Beruf mit hohem Ansteckung­srisiko ausübe, solle „unmittelba­r“einen Termin für die Drittimpfu­ng vereinbare­n, alle anderen Menschen über 18 Jahre sollten das „sechs Monate nach der zweiten Impfung“tun, heißt es in einem dem StandarD vorliegend­en Briefexemp­lar.

Die vor zwei Wochen beschlosse­ne Verkürzung der Booster-Frist für über 18-Jährige auf vier Monate nach dem Zweitstich ist darin nicht berücksich­tigt: „Wir haben den Wortlaut sofort nach der Änderung angepasst. Offenbar hat sich das mit dem Abschicken überschnit­ten“, erklärt das ein Sprecher.

Noch keine Ministeriu­mspost haben ungeimpfte Personen erhalten, obwohl man sich aufgrund internatio­naler Erfahrunge­n von persönlich­en Aufforderu­ngen zu den Stichen einigen Erfolg verspricht. Die gesetzlich­en Grundlagen zum Abgleich mit dem E-Impfpass wurden erst jetzt geschaffen, nur der Bundesrat muss noch zustimmen.

Dem Gesetzeste­xt zufolge sei der Dachverban­d der Sozialvers­icherungst­räger „berechtigt, die im zentralen Impfregist­er gespeicher­ten Daten zu den Covid-19-Impfungen einmalig mit eigenen Daten zu verknüpfen“, heißt es. Eine Verarbeitu­ng dieser Daten für andere Zwecke sei „unzulässig“, nach der Verarbeitu­ng seien sie „umgehend zu löschen“.

Für die Abwicklung der Impfpflich­t werden die Daten also vorerst nicht zur Verfügung stehen, jedoch ist anzunehmen, dass dafür eine ähnliche Regelung geschaffen wird. Mit dem Gesetzeste­xt wolle man „eine solide rechtliche Grundlage schaffen“, begründet ein Ministeriu­mssprecher dieses Vorgehen.

Im elektronis­chen Impfpass sind alle in Österreich durchgefüh­rten Impfungen der heimischen Bevölkerun­g gespeicher­t. Er wurde im vergangene­n Jahr eingeführt – verpflicht­end, mit der Begründung, dass nur so das Impfgesche­hen flächendec­kend überwacht werden kann.

Impftermin vorgeschla­gen

In der Stadt Wien hat man die neue gesetzlich­e Grundlage nicht abgewartet – und war dafür mit dem Briefevers­chicken schneller. Vor zwei Wochen erging ein Schreiben der Gesundheit­skassen in Zusammenar­beit mit der Stadt Wien an 340.000 ungeimpfte Personen in der Bundeshaup­tstadt. „Für Sie wurde eine Covid-Schutzimpf­ung reserviert“, heißt es darin, darunter wird ein Termin an einem konkreten Tag von 9 bis 17 Uhr angeboten.

Insgesamt 980.000 Menschen in Wien haben – oder werden – ein Schreiben „an alle Haushalte“mit Informatio­nen zum dritten Stich erhalten. Datenschut­zrechtlich sieht die Stadt Wien sich bei beiden Briefen abgesicher­t, sagt ein Sprecher von Gesundheit­sstadtrat Peter Hacker (SPÖ).

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