US-Justiz greift Trump vorerst nur ans Portemonnaie
Nach dem Zivilprozess warten mehrere Strafprozesse auf den früheren Präsidenten der USA
Für den Angeklagten empfindet Arthur Engoron erkennbar wenig Sympathie. Doch von Donald Trumps Technik des Spannungsaufbaus hat sich der weißhaarige Richter in dem New Yorker Betrugsverfahren gegen den Ex-Präsidenten offenkundig allerhand abgeschaut. Eigentlich hatte er eine Entscheidung „bis Ende Jänner“angekündigt. Als sich dann am Mittwoch in den Onlinemedien ein gewaltiger Hype aufbaute und Engorons Name bei X (ehemals Twitter) trendete, ließ der Jurist durchsickern, dass er noch ein bisschen Zeit brauche. Anfang nächster Woche aber, so orakeln die Auguren, soll das Urteil fallen.
Dass er Trump für schuldig hält, jahrelang den Wert seines Vermögens aufgebläht zu haben, um günstigere Bankkredite und Versicherungen zu bekommen, hat Engoron schon erklärt. Nun geht es um die Höhe und das Ausmaß der Sanktion. Die Staatsanwaltschaft fordert ein Geschäftsverbot für Trump in New York und eine Strafe von 370 Millionen Dollar. Das wäre ein zweiter, gewaltiger finanzieller Schlag für den Milliardär: Erst vor wenigen Tagen war er wegen der Verleumdung der Schriftstellerin E. Jean Carroll, die er 1996 sexuell genötigt hatte, zu einer Schadenersatzzahlung von 83,3 Millionen Dollar (76,9 Millionen Euro) verurteilt worden.
Nach Schätzungen des Magazins Forbes ist Trumps Vermögen in den vergangenen Jahren auf 2,6 Milliarden Dollar geschrumpft. Davon steckt der Großteil in Golfklubs, Resorts, Hotels und anderen Immobilien. Die liquiden Mittel und persönlichen Besitztümer werden auf 640 Millionen Dollar geschätzt.
Zwar dürfte Trump gegen die Strafe wie auch gegen den Schadenersatz für E. Jean Carroll sofort in Berufung gehen. Das aber treibt seine wegen dieser beiden Zivilverfahren und der vier gegen ihn laufenden Strafverfahren ohnehin horrenden Anwaltskosten weiter in die Höhe. Nach Recherchen der New York Times zweigt er dafür inzwischen zehn Prozent der Wahlkampfspenden ab: 50 Millionen Dollar.
Zwei Strafverfahren sollen eigentlich im März beginnen: Die Eröffnung des wohl wichtigsten Verfahrens wegen der versuchten Wahlbeeinflussung und des Putschversuches vor einem Bundesgericht in Washington ist auf den 4. März terminiert. Doch behauptet Trump, während seiner damaligen Nochpräsidentschaft habe er Immunität genossen. Am 25. März soll dann nach bisherigem Stand der Auftakt des New Yorker Verfahrens wegen unsolider Geschäftsberichte, in denen u. a. die Schweigegeldzahlung an den Ex-Porno-Star Stormy Daniels kaschiert wurde, sein. Der Prozess wegen der in Trumps Anwesen Mar-aLago ungesichert gelagerten geheimen Regierungsdokumente soll in Florida am 20. Mai beginnen.
Am heikelsten aber ist die Lage in Georgia, wo Trump zusammen mit 18 Verbündeten wegen organisierter Kriminalität zur Wahlfälschung angeklagt ist. Der Vorwurf von Bezirksstaatsanwältin Fani Willis wiegt schwer, und er scheint gut begründet. Doch ausgerechnet die toughe Anklägerin selbst könnte nun zum Prozessrisiko werden. Angeblich steht Willis nämlich in einer Liebesbeziehung mit dem von ihr eingesetzten Chefermittler, der trotz eher bescheidener Referenzen für seine Arbeit seit November 2021 rund 650.000 Dollar erhalten hat. Laut Medienberichten soll der Ermittler für gemeinsame Urlaubsreisen mit Willis gezahlt haben.
Die Staatsanwältin hat seine Berufung verteidigt, eine Beziehung aber nicht ausdrücklich dementiert.