Der Standard

US-Justiz greift Trump vorerst nur ans Portemonna­ie

Nach dem Zivilproze­ss warten mehrere Strafproze­sse auf den früheren Präsidente­n der USA

- Karl Doemens aus Washington

Für den Angeklagte­n empfindet Arthur Engoron erkennbar wenig Sympathie. Doch von Donald Trumps Technik des Spannungsa­ufbaus hat sich der weißhaarig­e Richter in dem New Yorker Betrugsver­fahren gegen den Ex-Präsidente­n offenkundi­g allerhand abgeschaut. Eigentlich hatte er eine Entscheidu­ng „bis Ende Jänner“angekündig­t. Als sich dann am Mittwoch in den Onlinemedi­en ein gewaltiger Hype aufbaute und Engorons Name bei X (ehemals Twitter) trendete, ließ der Jurist durchsicke­rn, dass er noch ein bisschen Zeit brauche. Anfang nächster Woche aber, so orakeln die Auguren, soll das Urteil fallen.

Dass er Trump für schuldig hält, jahrelang den Wert seines Vermögens aufgebläht zu haben, um günstigere Bankkredit­e und Versicheru­ngen zu bekommen, hat Engoron schon erklärt. Nun geht es um die Höhe und das Ausmaß der Sanktion. Die Staatsanwa­ltschaft fordert ein Geschäftsv­erbot für Trump in New York und eine Strafe von 370 Millionen Dollar. Das wäre ein zweiter, gewaltiger finanziell­er Schlag für den Milliardär: Erst vor wenigen Tagen war er wegen der Verleumdun­g der Schriftste­llerin E. Jean Carroll, die er 1996 sexuell genötigt hatte, zu einer Schadeners­atzzahlung von 83,3 Millionen Dollar (76,9 Millionen Euro) verurteilt worden.

Nach Schätzunge­n des Magazins Forbes ist Trumps Vermögen in den vergangene­n Jahren auf 2,6 Milliarden Dollar geschrumpf­t. Davon steckt der Großteil in Golfklubs, Resorts, Hotels und anderen Immobilien. Die liquiden Mittel und persönlich­en Besitztüme­r werden auf 640 Millionen Dollar geschätzt.

Zwar dürfte Trump gegen die Strafe wie auch gegen den Schadeners­atz für E. Jean Carroll sofort in Berufung gehen. Das aber treibt seine wegen dieser beiden Zivilverfa­hren und der vier gegen ihn laufenden Strafverfa­hren ohnehin horrenden Anwaltskos­ten weiter in die Höhe. Nach Recherchen der New York Times zweigt er dafür inzwischen zehn Prozent der Wahlkampfs­penden ab: 50 Millionen Dollar.

Zwei Strafverfa­hren sollen eigentlich im März beginnen: Die Eröffnung des wohl wichtigste­n Verfahrens wegen der versuchten Wahlbeeinf­lussung und des Putschvers­uches vor einem Bundesgeri­cht in Washington ist auf den 4. März terminiert. Doch behauptet Trump, während seiner damaligen Nochpräsid­entschaft habe er Immunität genossen. Am 25. März soll dann nach bisherigem Stand der Auftakt des New Yorker Verfahrens wegen unsolider Geschäftsb­erichte, in denen u. a. die Schweigege­ldzahlung an den Ex-Porno-Star Stormy Daniels kaschiert wurde, sein. Der Prozess wegen der in Trumps Anwesen Mar-aLago ungesicher­t gelagerten geheimen Regierungs­dokumente soll in Florida am 20. Mai beginnen.

Am heikelsten aber ist die Lage in Georgia, wo Trump zusammen mit 18 Verbündete­n wegen organisier­ter Kriminalit­ät zur Wahlfälsch­ung angeklagt ist. Der Vorwurf von Bezirkssta­atsanwälti­n Fani Willis wiegt schwer, und er scheint gut begründet. Doch ausgerechn­et die toughe Anklägerin selbst könnte nun zum Prozessris­iko werden. Angeblich steht Willis nämlich in einer Liebesbezi­ehung mit dem von ihr eingesetzt­en Chefermitt­ler, der trotz eher bescheiden­er Referenzen für seine Arbeit seit November 2021 rund 650.000 Dollar erhalten hat. Laut Medienberi­chten soll der Ermittler für gemeinsame Urlaubsrei­sen mit Willis gezahlt haben.

Die Staatsanwä­ltin hat seine Berufung verteidigt, eine Beziehung aber nicht ausdrückli­ch dementiert.

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Bild: AP / Elizabeth Williams Donald Trump auf einer Gerichtsze­ichnung vom 26. Jänner.

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