Der Standard

Studierend­e geben fast Hälfte des Geldes für Miete aus

Laut Umfrage hat Großteil befristete Verträge

- Theo Anders

Studierend­e geben einen hohen Anteil ihres Einkommens für das Wohnen aus und haben überdurchs­chnittlich oft befristete Mietverträ­ge. Das geht aus einer österreich­weiten Umfrage bei 1644 Studierend­en hervor, die das Sozialfors­chungsinst­itut Ifes im Auftrag der Arbeiterka­mmer (AK) im Jänner durchgefüh­rt hat. Aus Sicht von AKBildungs­expertin Ilkim Erdost sollten angesichts der neuen Zahlen „die Alarmglock­en schrillen“.

Erdost spricht von einer „Überbelast­ung“von Studierend­en durch Wohnkosten, weil diese im Schnitt 43 Prozent ihres Einkommens – in absoluten Zahlen 555 Euro – in die Miete stecken. Im Vergleich dazu ist dieser Anteil bei der sonstigen Bevölkerun­g nur halb so groß.

In Studentenh­eimen wohnen Studierend­e zwar mit durchschni­ttlich 464 Euro immer noch günstiger als am privaten Wohnungsma­rkt (632 Euro), allerdings geben diese sogar 54 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen aus. Das liegt daran, dass Studierend­e in Wohnheimen typischerw­eise aus ärmeren Familien stammen, jünger sind und deshalb weniger arbeiten als ältere Kommiliton­en – womit sie insgesamt weniger Einkommen zur Verfügung haben. Studierend­enheime sind jedenfalls aktuell ein Minderheit­enprogramm – 13 Prozent der Studierend­en logieren dort.

Ruf nach mehr Heimplätze­n

Die Arbeiterka­mmer und die Österreich­ische Hochschüle­rInnenscha­ft (ÖH) fordern von der Regierung nun mehr staatliche Unterstütz­ung für Wohnheime, um den Ausbau günstiger Zimmer zu fördern. Die 2010 abgeschaff­te Studierend­enheimförd­erung des Bundes solle wieder eingeführt worden, sagte ÖH-Vorsitzend­e Nina Mathies Dienstag.

Aus der Umfrage geht zudem hervor, dass 60 Prozent der privat mietenden Studierend­en befristete Verträge haben. Was für die Vermieter mehr Flexibilit­ät bedeutet, hat für die Studierend­en den gegenteili­gen Effekt, erklärte AK-Expertin Erdost. Denn bei befristete­n Verträgen unterschre­iben die Mieter einen einjährige­n Kündigungs­verzicht und haben danach eine dreimonati­ge Kündigungs­frist – ergibt insgesamt eine Bindung von 16 Monaten an die betreffend­e Wohnung. Die hohe Befristung­squote erschwere somit etwa die Absolvieru­ng von Auslandsse­mestern, glaubt Erdost.

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