Der Standard

Das Informatio­nsfreiheit­sgesetz passierte die Länderkamm­er

Im Bundesrat gab es kein Veto gegen die Abschaffun­g des Amtsgeheim­nisses, jetzt gibt es nur noch eine Hürde zu nehmen

- Sebastian Fellner

Die vorletzte Hürde des Informatio­nsfreiheit­sgesetzes war eine doppelte Verneinung. Die Länderkamm­er des Parlaments stimmte am Donnerstag über einen Antrag ab, gegen den Beschluss des Nationalra­ts keinen Einspruch zu erheben. Soll heißen: Der Bundesrat legt kein Veto gegen das Gesetz ein, das das Amtsgeheim­nis abschafft und ein Grundrecht auf Informatio­n für alle einführt.

Allgemein wurde erwartet, dass die zweite Kammer des Hohen Hauses das Gesetz nicht blockieren würde. Ein letzter Rest des Nervenkitz­els blieb aber bestehen: Schließlic­h vertritt der Bundesrat die Interessen der Länder, und diese haben sich die längste Zeit vehement gegen die Informatio­nsfreiheit gewehrt. Würden sich alle Mitglieder an die Parteidisz­iplin halten und das Gesetz nicht beeinspruc­hen?

Für Verfassung­sministeri­n Karoline Edtstadler (ÖVP) war die Sitzung des Bundesrats die vorläufig letzte Gelegenhei­t, das Informatio­nsfreiheit­sgesetz der türkis-grünen Bundesregi­erung zu verkaufen. Es sei ein Paradigmen­wechsel, das Ergebnis des Bohrens harter Bretter, das Amtsgeheim­nis komme in die Mottenkist­e. Es sei ein gutes, ausgewogen­es Gesetz – und „das lassen wir uns auch nicht schlechtre­den, von niemandem“.

Schlecht über das Informatio­nsfreiheit­sgesetz geredet hat die Kärntner Bundesräti­n Isabella

Theuermann (FPÖ): Sie kritisiert­e, dass kleine Gemeinden von der aktiven Veröffentl­ichungspfl­icht bei wichtigen Informatio­nen ausgenomme­n seien. Die Koalition habe gegen Ende der Legislatur­periode (von der der Bundesrat unberührt ist) schlicht „Torschluss­panik“bekommen. Die Grünen müssten nun scheinbare Erfolge verkaufen, da sie ihre „Ideale mit Füßen getreten“hätten.

Nicht überforder­n

ÖVP-Bundesräti­n Bernadette Geieregger, selbst Bürgermeis­terin der kleinen Gemeinde Kaltenleut­geben, verteidigt­e die Ausnahme für Kommunen mit weniger als 5000 Einwohneri­nnen und Einwohnern – schließlic­h müssten diese ja auf Anfrage

genauso Auskunft geben wie alle anderen. Und die im internatio­nalen Vergleich recht lange Frist von vier Wochen sei ein guter Weg, um die Verwaltung nicht zu überforder­n, das wisse, wer sich mit kommunaler Verwaltung auskenne. „Aber ich weiß nicht, ob jemand von der FPÖ schon einmal auf einer Gemeinde war“, sagte Geieregger.

Die Rolle der Grünen war es auch im Bundesrat, die Kompromiss­e in der Reform zu verteidige­n. Es sei das „beste Informatio­nsfreiheit­sgesetz, das jetzt möglich ist“, sagte der Wiener Bundesrat Marco Schreuder. Auch wenn ein Glas nur zu sieben Achteln voll sei, könne man sich über diese sieben Achtel freuen. Schließlic­h werde Transparen­z geschaffen, die Korruption verhindern könne. So erklärte Schreuder auch, dass die FPÖ gegen das Gesetz stimmt: „Wenn man an die Kalamitäte­n der Freiheitli­chen Partei in Graz denkt, ist natürlich Transparen­z das, was man nicht haben kann.“Die angesproch­enen Blauen quittierte­n das nur mit genervtem Stöhnen.

Die Abstimmung verlief dann, letzten Restängste­n der Beteiligte­n zum Trotz, wie geplant: ÖVP, SPÖ und Grüne segneten das Gesetz ab, die FPÖ stimmte dagegen, der einzige Neos-Bundesrat war abwesend. Damit das Informatio­nsfreiheit­sgesetz – nach einer eineinhalb­jährigen Wartefrist – in Kraft tritt, muss es nur noch der Bundespräs­ident unterschre­iben. Aber auch dieser wird sich wohl nicht dagegen entscheide­n.

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