Spendable Betriebsansiedlungspolitik
Mehr Personal, mehr Budget, mehr Konsulenten: In der Gebarung der Standortagentur Austrian Business Agency wurden die Tugenden Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vernachlässigt, sagt der Rechnungshof.
Fehlende gesamthafte Beurteilungen über Qualität und Umfang der Beratungsprojekte, Konsulentenverträge, die abseits des Vergaberechts vergeben wurden und kein Überblick darüber, wie viele ausländische Fachkräfte tatsächlich nach Österreich gelockt werden konnten – die Liste an Kritikpunkten, die der Rechnungshof (RH) in seinem am Freitag vorgelegten Bericht über die Gebarung der für Betriebsansiedlungen zuständigen Austrian Business Agency (ABA) präsentiert, ist lang.
Insbesondere die Fülle an Konsulentenverträgen schmeckte den staatlichen Buchprüfern augenscheinlich nicht. Denn wie der Personalstand verdoppelte sich auch der Personalaufwand der 1997 gegründeten und im Wirtschaftsministerium angesiedelten Agentur im Prüfzeitraum 2018 bis 2022 nahezu von 2,72 auf 4,25 Millionen Euro. Und: Mit ihm stieg die Zahl der außerhäusigen Beratungsaufträge zur Marktbearbeitung – ohne dass die ABA die Investitionsvolumina der angesiedelten Unternehmen oder die dadurch tatsächlich neu geschaffenen Arbeitsplätze ermittelt werden konnten. Eine Beurteilung der wirtschaftlichen Aufgabenerledigung war aufgrund einer fehlenden Kostenträgerrechnung der für ihre Klienten kostenfrei arbeitenden ABA auch nicht möglich, heißt es im Bericht. Weder das zuständige – bis Frühjahr 2022 von Margarete Schramböck geführte – Wirtschaftsministerium noch die ABA hätten die wirtschaftliche Angemessenheit der Aufwendungen kritisch und näher hinterfragt. Im Gegenteil, nicht verbrauchte Budgetmittel wurden auf neue Rechnung vorgetragen.
2022 wurde überschüssiges Geld gar ins Ministerium zurücküberwiesen. Im Folgejahr erfolgte keine Kürzung der Mittel, sondern eine Aufstockung um 950.000 Euro. „ÜberIm budgetierung“nennen die RH-Prüfer das von 2018 bis 2023 um gut 80 Prozent auf 9,08 Millionen Euro angeschwollene Budget, obwohl der tatsächliche Aufwand, etwa aufgrund neuer Aufgaben wie der Anwerbung ausländischen Fachpersonals im Rahmen der Rot-Weiß-RotKarte lediglich im Jahr 2021 über den genehmigten Geldmitteln lag. Das Wirtschaftsministerium habe mehrfach Vorauszahlungen geleistet, die wirtschaftlich nicht gerechtfertigt waren. Die Überbudgetierungen führten zu Liquiditätsüberschüssen und steigenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund, was die Eigenkapitalquote der Standortagentur drückte, rechnet der RH vor. „Aus dem Jahresabschluss war nur schwer ableitbar, wie viel die ABA tatsächlich an finanziellen Mitteln erhielt.“
Wirtschaftsministerium kann man die Kritik nicht beziehungsweise nur bedingt nachvollziehen. Das veranschlagte Budget sei in den meisten Untersuchungsjahren nicht ausgeschöpft worden, das sei Ausdruck der Wirtschaftlichkeit der ABA und demonstriere, dass sich die Standortagentur einem effizienten Einsatz von Budgetmitteln verschrieben habe. Unsicherheiten wie Corona-Pandemie, Lieferkettenprobleme und hohe Energiekosten habe der RH überhaupt nicht berücksichtigt. Auch würden nicht verbrauchte Mittel seitens der ABA regelmäßig retourniert.
Gut anstehen würde der seit Juli 2021 vom früheren ÖVP-Wirtschaftsbund-Generalsekretär René Trischer geführten Agentur auch eine verbindliche Marketingstrategie, schreiben die RH-Prüfer. Die „ABA 2025“-Strategie legte seinerzeit Ziele für den Imageaufbau des Wirtschaftsstandorts, die aktive Akquise ausländischer Unternehmen oder die Unterstützung von Unternehmen bei der Suche nach Arbeitskräften im Ausland fest. Sie erfülle diese Kriterien aber nicht.
Die Einführung einer systematischen und elektronischen Erfassung empfiehlt der RH auch bei den eingangs erwähnten Verträgen mit freiberuflichen Beratern. Mangels Aufzeichnungen habe die ABA „die Qualität und den Umfang der Beratungsprojekte“weder beurteilen noch beziffern können, „bei wie vielen Beratungsprojekten regionale Agenturen in welcher Weise mitbefasst waren“. Darüber hinaus ortete der RH auch Verstöße gegen das Vergaberecht. Definierte qualitative Kooperationsziele? Fehlanzeige. Die Honorare einzelner Berater waren für die Prüfer nicht nachvollziehbar, bisweilen zahlte die ABA Erfolgshonorare an Konsulenten, „welche alleine aufgrund ihres Vertrags nicht zu honorieren gewesen wären“, attestierte der Hof.