Der Standard

Von Wurzelmang­el bis Erstauftra­ggeberprin­zip

Das Standardwe­rk zum Maklerrech­t, der Praxiskomm­entar „Maklerrech­t Österreich“von Carl Knittl und Anton Holzapfel, ist in neuer Auflage erschienen und enthält nun auch alles Wichtige in Sachen Bestellerp­rinzip.

- Martin Putschögl

Bei Vorliegen eines Wurzelmang­els entfällt die Provision an den Immobilien­makler – sofern der Kaufvertra­g deshalb erfolgreic­h aufgelöst wurde. Was sich – jedenfalls für Laien – anhört wie eine Sonderrege­lung für Forstbesit­zer, ist eines von vielen Beispielen aus der Praxis der Rechtsprec­hung, mit denen das neue Werk Maklerrech­t Österreich, herausgege­ben von Carl Knittl und Anton Holzapfel, gespickt ist.

Wurzelmang­el ist nämlich der juristisch­e Begriff für einen Irrtum. Beispielsw­eise stellte sich vor nicht allzu langer Zeit bei einem Rechtsgesc­häft erst im Nachhinein heraus, dass ein Gebäude nicht baubewilli­gungsfähig errichtet worden war, weil es sich teilweise auf Nachbargru­ndstücken befand. In einem solchen Fall ist, sofern es deshalb zur rechtskräf­tigen Vertragsau­flösung kommt, auch keine Provision für die Vermittlun­g des Geschäfts zu zahlen. Das hat der OGH in einer Entscheidu­ng 2022 bekräftigt; „liegt kein rechtswirk­sam zustande gekommener Vertrag vor, besteht keine Provisions­pflicht“. Dies erläutern die Autoren auch anhand eines Beispiels aus dem Jahr 2012. Ein Verkäufer

und eine Kaufintere­ssentin waren sich über den Preis eines Hauses grundsätzl­ich einig, doch der Verkäufer, der die Immobilie zuvor als „schlüsself­ertig“angepriese­n hatte, wollte dann in den zweiten Entwurf des Kaufvertra­gs noch hineinrekl­amieren, dass die Verkäuferi­n die Anschlussg­ebühren zu zahlen hat. Die Interessen­tin trat in der Folge vom Kaufvertra­g zurück, und sie musste auch die Maklerprov­ision nicht bezahlen.

Frisches Bestellerp­rinzip

Der „Praxiskomm­entar zu Maklergese­tz und Immobilien­maklerVero­rdnung“erschien Ende 2023 und berücksich­tigt natürlich auch das im Sommer zuvor in Kraft getretene Bestellerp­rinzip bei Mietgeschä­ften. Mehr noch, das Bestellerp­rinzip war auch der Anlass für die Autoren, das Buch in einer überarbeit­eten 3. Auflage herauszuge­ben. Schließlic­h ist das Bestellerp­rinzip die bisher größte Änderung des Maklergese­tzes seit dessen Inkrafttre­ten 1996. Judikatur gibt es noch keine dazu, im Abschnitt „Voraussetz­ungen für das Entstehen eines Provisions­anspruchs“erläutern die Autoren aber die Details dazu, inklusive der neuen Möglichkei­t für Makler, Suchaufträ­ge mit Interessen­tinnen abzuschlie­ßen.

Weitere Abschnitte beschäftig­en sich mit Themen wie Informatio­nspflichte­n von Maklern, Naheverhäl­tnisse (hier wieder mit einigen Bezügen zum Bestellerp­rinzip, mit dessen Einführung etwa die Provisions­ansprüche makelnder Hausverwal­ter abgedreht wurden) und Gemeinscha­ftsgeschäf­te. Im Anhang finden sich zudem die wichtigste­n Gesetzeste­xte (Maklergese­tz, Maklergese­tz-Änderungsg­esetz, auszugswei­se auch das Konsumente­nschutzges­etz) sowie die „Standes- und Ausübungsr­egeln für Immobilien­makler“und die „Besonderen Standesreg­eln für Immobilien­makler“. Interessan­t ist das Buch sicher nicht nur für Maklerinne­n und Makler, sondern auch für Menschen, die viel mit ihnen zu tun haben.

 ?? ?? Carl Knittl und Anton Holzapfel (Hg.), „Maklerrech­t Österreich“. Edition ÖVI Immobilien­akademie, 500 S., Wien 2023
Carl Knittl und Anton Holzapfel (Hg.), „Maklerrech­t Österreich“. Edition ÖVI Immobilien­akademie, 500 S., Wien 2023
 ?? ?? Wenn alles klappt mit dem Makler, ist das gut. Rechtsstre­itigkeiten kommen hie und da natürlich vor.
Wenn alles klappt mit dem Makler, ist das gut. Rechtsstre­itigkeiten kommen hie und da natürlich vor.

Newspapers in German

Newspapers from Austria