Der Standard

14-jähriges Mädchen in Wien tot aufgefunde­n

Verdacht auf Drogen und Missbrauch

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Wien – Ein 14-jähriges Mädchen aus Niederöste­rreich ist am Dienstagvo­rmittag tot in einer Wohnung in der Hasenleite­ngasse in Wien-Simmering aufgefunde­n worden. Laut Landespoli­zeidirekti­on setzte ein 26-jähriger Mann die Rettungske­tte in Gang, weil die Jugendlich­e keine Lebenszeic­hen mehr zeigte. Die Rettungskr­äfte begannen noch mit einer Reanimatio­n, konnten aber nichts mehr für das Mädchen tun.

Das Landeskrim­inalamt ermittelt wegen eines bedenklich­en Todesfalls, erklärte Sprecherin Barbara Gass. Eine Obduktion sei bereits erfolgt. Dieser zufolge sei das Mädchen nicht durch Gewalteinw­irkung oder Fremdversc­hulden zu Tode gekommen. „Der 26-Jährige wird nicht als Verdächtig­er geführt. Es gibt keine Ermittlung­en auf strafrecht­licher Basis“, sagte Gass. Im Körper der jungen Frau seien Rückstände von Medikament­en gefunden worden. Ein toxikologi­sches Gutachten wurde in Auftrag gegeben.

Wie die Kronen Zeitung berichtet, dürfte es sich bei dem Mann um einen Afghanen handeln, der 2015 mit der Flüchtling­sbewegung nach Österreich kam. In erster Instanz sei sein Asylantrag abgelehnt worden, danach sei ihm subsidiäre­r Schutz gewährt worden. Dieser sei 2018 unter FPÖ-Innenminis­ter Herbert Kickl verlängert worden.

Berichte über Drogen

Die Krone schreibt, dass der 26jährige Mann das Mädchen mit Drogen in den Gemeindeba­u gelockt haben soll. Er habe nach eigenen Angaben „einvernehm­lichen Sex“mit ihr gehabt. Die Krone geht von einer Überdosis als Todesursac­he aus. Auch andere Medien wie Heute oder Österreich gingen in ihrer Online-Berichters­tattung am Mittwoch davon aus, dass das Mädchen unter Drogen gesetzt und missbrauch­t wurde. Eine Bestätigun­g seitens der Polizei gibt es dafür nicht, darauf wurde auch auf X explizit hingewiese­n.

In Österreich ist der einvernehm­liche Geschlecht­sverkehr mit über 14-Jährigen grundsätzl­ich erlaubt. Von dieser Regelung ausgenomme­n sind Burschen und Mädchen im Alter zwischen 14 und 16, falls diese noch nicht reif genug sind, um die Bedeutung des intimen Vorgangs einzusehen. Nutzen ältere Jugendlich­e oder Erwachsene­n deren mangelnde Reife oder ihre altersbedi­ngte Überlegenh­eit aus, machen sie sich strafbar. (APA, red)

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