Der Standard

Warten auf Rückabwick­lung

Der Fall rund um „Kopien“von Bildern Karl Hodinas harrt weiter der Klärung.

- Olga Kronsteine­r

Kein Werk von Karl Hodina, „sondern die Kopie eines unbekannte­n Kopisten“, und da signiert, handle „es sich um eine Fälschung“: Sehr viel deutlicher hätte Otto Hans Resslers Diagnose als allgemein gerichtlic­h beeideter Sachverstä­ndiger wohl nicht ausfallen können. Beim fraglichen „Patienten“geht es um ein als Flanieren in einer Phantasiel­andschaft bezeichnet­es Bild, das der Kunsthändl­er Florian Kolhammer im Herbst 2022 für 7800 Euro im Dorotheum ersteigert hat.

Wie jüngst berichtet, dürfte diesem Werk ein Original als Vorlage gedient haben, das 1980 in einem Bildband über den Künstler (Karl Hodina – Ein Maler aus Wien, Verlag Jugend und Volk) unter dem Titel Heimkehr von der Vogeljagd publiziert worden war. ΔTANDARD-Recherchen ergaben ein weiteres solches Beispiel, genauer die im September 2023 im Dorotheum für 15.600 Euro (inkl. Aufgeld) versteiger­te Phantastis­che Landschaft mit Vogelfreun­d, gemalt nach Hodinas Triptychon Traum vom Fliegen.

Eine weitere Gemeinsamk­eit dieser beiden innert eines Jahres im Dorotheum versteiger­ten Bilder: Den Provenienz­angaben zufolge habe sie der Einbringer „in den 80er-Jahren direkt vom Künstler erworben“. Das Auktionsha­us vertritt die Ansicht, es handle sich um Wiederholu­ngen des gleichen Motivs, wie man Florian Kolhammer wissen ließ.

Ansprüche aus Folgerecht

Das stellen jedoch zwei Töchter des Künstlers und seine ehemalige Galeristin vehement in Abrede: Niemals habe er sich quasi selbst kopiert, versichern sie einhellig. Dazu wäre Hodina bei diesen „Kopien“von seiner üblichen Technik der Lasurmaler­ei abgewichen. Anfang Jänner forderte Florian Kolhammer vom Dorotheum die Rückabwick­lung des Kaufs, die ihm allerdings bislang verwehrt bleibt: trotz Vorlage des Gutachtens, da auf die Angaben des Verkäufers, bei dem es sich um einen einstigen Arzt des Künstlers handeln soll, vertraut werde. Das Auktionsha­us hat nun seinerseit­s das Bild „zur Prüfung angeforder­t“, wie es auf Anfrage heißt.

Derweilen dürfen sich die Rechtsnach­folger Karl Hodinas schon bald über mehr als 8000 Euro freuen: Das ist die Summe jener Folgerecht­sgebühren, die allein das Dorotheum und „im Kinsky“seit 2006 bei Versteiger­ungen seiner Werke von den Käufern eingehoben­en und einbehalte­n haben, konkret vier Prozent vom jeweiligen Meistbot (von bis zu 50.000 Euro).

Denn wie sich im Zuge der ΔTANDARD-Recherche herausstel­lte, waren der Familie Hodina diese gesetzlich­e Bestimmung und der damit verbundene Anspruch nicht bekannt. Die Auktionshä­user sind ihrerseits aber nicht verpflicht­et, Begünstigt­e auszuforsc­hen, wie Alfred Noll als Anwalt und Experte für Urheberrec­ht bestätigt.

Die „Hodinas“sind jetzt der Verwertung­sgesellsch­aft Bildrecht beigetrete­n, die sich um die Ansprüche kümmern wird: um die zukünftige­n und auch um die bisher angefallen­en Folgerecht­sabgaben.

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Foto: Dorotheum „Phantasiel­andschaft“: laut Gutachten nicht von Karl Hodina.

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